Nr. 271. 7. Jahrgang. 9*. k Das ,,-amdurgcr Echo" erscheint tLglich, außer Montags^ Der SlbonnemeutSprciS (iutl. „$it Neue Welt") beträgt: durch die Poft bezogen (Nr. des Post, atalogs 2795) ohne Bringegetd bierteliähd. jK.4,20; durch die Kolportdre wöchentl. 36 4 frei in s Haus Verantwortlicher Nedaktvr: C. Heine in Hamburg. Freitag, den 17. November 18^3. Anzeigen werden die sech-gespaltene Petitzeile oder deren Raum mit 30 4, für den «rbcitümarft, «crmiethnngS- und kkainilieitanzeigen mit 20 4 berechnet. Anzeigen-Annaftme in der^Llpedition (bis 6 Uhr ilbbfl.), sowie in sämmtl Anuoiiceu-Vüreaut. Redaktion und Lzvedition: Grohe Ddeaterftrahe 44 in Hamburg. Hierzu eine Beilage die dem berüchtigten System der „Schwarzen Listen", über Koalltionsrecht der Arbeiter von dem Augenblick an roo | roiv feb|e JU 6ctlieren brauchen. dasselbe gesetzliche Sanktion gefunden hatte. (1869.) n 1) 2) 3) wird mit Gefängniß nicht unter einem Monat bestraft. Ist die Handlung g e io 0 h n h e i t s m S ß i g begangen. tionalstrafe — teilte Arbeiter zu beschäftigen, die als Mitglieder einer gewerkschaftlichen Verbindung bekannt waren, oder als Fürsprecher der Arbeiter in einem Be - triebe bei Lohn- und sonstigen Streitigkeiten, oder gor als Streikführer oder Theiluehmer an einem Streik sich „mißliebig" gemacht hatten. Um eine regelrechte Äon* trole über die „Mißliebigen" ausübeu zu können, griff man zu dem Unwesen der „Kennzeichnung" im Ab- gaugsattest, indem man sich zugleich gegenseitig ver- pflichtete , keinen Arbeiter ohne solches Attest eiuzu- stellen und den schlecht Gekennzeichneten überhaupt teilte Arbeit zu geben. Wir haben es in dieser Erscheinung zu thun mit Bis zum Jahre 1885 wurde dann der Reichstag in nennenswerther Weise mit der Koalitionsrechts. und Berlragsbruchsfrage nicht mehr beschäftigt. Dann ober tonten unsere Ordnuugspolitiker auf den verteufelt ge< scheidten Gcdanten, die Einführuiig des A r b e i t s » b u ch e S für alle Arbeiter als ein Mittel gegen den Vertragsbruch zu fordern. Wurde dasselbe obligatorisch gemacht und gesetzlich bestimmt, daß kein Arbeitgeber einen Arbeiter ohne ein solches Buch in Arbeit nehmen dürfe, so wäre der Ar - beiter an bett sogenannten „Vertrag" gebunden, damit aber auch den schlimmsten Chikauen seitens des Arbeit - gebers ausgesetzt, der das Buch für die Dauer des „Vertrages" bewahrt. Der Arbeiter sollte genöthigt werden, sich jeden Eintritt und jeden Austritt aus einem dauernden Ge- schäftsverhältnisse schriftlich in sein Arbeitsbuch eintragen zu lassen; dem Arbeitgeber sollte verboten werden, einen Arbeiter anzunehmen, dem nicht in seinem Arbeitsbuche die Endigmtg des letzten Geschästsverhältnisjes atteftirt ist. Früher dienten die Arbeitsbücher noch zu Zeug - nissen und der oft gradezu empörende Mißbrauch, der in dieser Hinsicht von Arbeitgebern getrieben wurde, gab haitstg Anlaß zu erbittertem Streit. Was verlangt wurde, war die Schriftlichkeit des Arbeits- Vertrages und die durch Eintragung aller einander folgenden Verträge desselben Arbeiters in dieselbe Ur - kunde geschaffene Nothwendigkeit für den Arbeitgeber, teilten „kontraktbrüchigen" Arbeiter anzustellen. Solcherweise begründete das Arbeitsbuch für den Arbeiter ein Abhängigkeitsverhältniß der schlimmsten Art. Dieses Verhältniß würde das Grundprinzip der Gewerbe- orbnung, die rechtliche Gleichheit von Arbeitgeber und Arbeiter, auf das Schreiendste verletzen, es würde ins- besondere die Koalitionsfreiheit der Arbeiter aufä Mitssreiheit, VtrtraMch nnH KiilldiWgssriß. Mi. 19. 2) Arbeitsverdienst: Zigarren- und Wickel - macher .Hi 7, Nusripper und Tagelöhner M- 1, Sortirer JU l, für Äistcnmachen und -Ausftatten M. H, Spesen für Buchhaltung und Reise, Agcnten-Provision, Fracht ic. gleich 10 pZt. jtt 3k, Verluste, Zinsen und Verdienst bei Fabri- das öffentlich eÄoh l-(I) gefährdet wird. Mit der gkeicheir Strafe wird bestraft, wer Arbeit - geber ober Arbeitnehmer zu den unter Nummer 1 unb 2 gedachten Handlungen durch Mittel der im § 2 bezeich- neteu Art oder durch Zuwendung oder durch Zusicherung von Vortheilen (Streikunterstützung I) bestimmt oder zu bestimmen versucht, insofern nach dem Strafgesetzbuch keine härtere Strafe eiiitritt. Die Streitigkeiten über die aus solchen Entlassungen von Arbeitern ober Einstellungen von Arbeit eutstehenden Entschädigungsansprüche gehören zur Zuständigkeit bet Äewetbegerichte und soll für bereu Verfolgung Exekutiv- haft zulässig sein. § 4. Tas gegenwärtige Gesetz tritt mit bem Zeit- punkte seiner Verkündigung in Wirksamkeit. Für diesen ungeheuerlichen Gesetzentwurf verlangten die Unternehmer die Zustimmung des Reichstages I kanten X 3 gleich jtt 17. Rechnet man vom Rohmaterial den event nach- gelafleueu Zoll mit .ft 4 n», chv fteltt sich bet zukünftige Fabrikpreis wie folgt zusammen: 1) Rohmaterial M. 15, 2) Arbeitsverdienst X 17, zusammen X 32 Bou diesen X 32 soll also die bekannte Steuer erbobeu werden, und es ergiebt sich, daß diese mehr den Arbeitslohn ober -Verdienst mit X 17, als das Rohmaterial mit X 15 betrifft. E s ist also diese Steuer eigentlich in erster Linie eine Steuer, bie vom „ .Arbeitslohn erhoben wird, unb wenn der auch I Fabrikant au? irgend welchem Grunde — ob freiwillig Dcn Autisemiteu giebt — man lache nicht — der Stöcker'sche „Reichsbote" gute Lehren und verheißt ihiieii dcn Untergang, wenn — sie sich nicht zu den Kouservativen hatten. Er schreibt: „Die autifcmitudic Partei zerfallt in sich selbst, sobald sie bie Taue zer - schneidet, die sie mit der konservativen Partei verbanden. B 0 m A n t i f e m i t i i ni u ? allein kann keine Partei leben. Das hält k)ein normal ver- anlag ter Mensch aus, alle Dinge immer nur durch das enge Guckloch der Juden, frage zu betrachten. Die Zurückdränguiig der Uebermacht des Judenthums kann nur durch eine große politische Partei bewirkt werden; sobald diese Frage aber als Spezialität behandelt wird, nützt sie sich bald ab. DaS hält vielleicht ein Agitator, der von der Agitation lebt oder der von einem gewissen Fanatismus beseelt ist, ans ; aber das Volk erträgt tos auf die Dauer nicht Deshalb kann der AutisemitisuiuS teiltet Partei die Zukunft garantiren." Weiterhin versucht der „Reichsbote auszusuhren, daß bie beutsche Resormpartei BöckclS eine Art V e r. i F r e i I i n u s d c m 0 k r a t i e und ", Jedenfalls müßten bie Einstellung bet Arbeit ober Arbeitgeber fzur 1 widerrechtlichen Entlassung von Arbeitern öffentlich auf- ; ordert." । । Diese Bestimmungen aber gingen dem Unternehmet- ■ thut« noch nicht weit genug. Wir haben uns etwa drei Dutzend Petitionen au8 Unternehmerkreisen ausbewahrt, welche damals bem Reichstage zugingen, aus benen sich ergiebt, wie sehr diese Kreise eS darauf abgesehen hatten, den Arbeiter, den „freien", in ein förmliches Leib - eigenschaftSvethültniß zu bringen. So legten Großindustrielle und Dividenbenjobber ber Rheinptovinz den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Verhütung von Arbeitetau - ständen, vor, dessen Wortlaut werth ist, den bernmleinftigen Verfassern einet Geschichte bet deutschen Arbeiterbewegung aufbewahrt zu werden. Hier ist er: § 1. Bei denjenigen Gewerben oder Fabrikbetrieben, welche den Kohlenbergbau, die öffentliche Beleuchtung und Wasfervetsotgmig ober ben öffentlichen Verkehr zum Gegenstanbe haben, kann baS Arbeitsverhältniß zwischen ben Gesellen, Gehülfen ober Fabrikarbeitern unb ben Arbeitgebern in Ermangelung bet Vereinbarung einer längeren Vertragsbauer nur durch eine jedem Theile freistehende, zwei Monate vorher erklärte Auskündig nng gelöst werben. § 2. Wer Andere durch Anwendung körperlichen Zwanges, durch Drohungen, durch Ehrverletzung ober durch Berrufserklärung ober durch andere Mittel, welche einen Wille uSzwang (ber reinste Kautschuk) anijuüben geeignet sind, bestimmt ober zu bestimmen versucht, an den im § 152 ber Gewerbeorbunng vezeichneten Berabrebungen theilzu - nehmen ober ihnen Folge zu leisten, ober Anbere durch gleiche Mittel hinbert ober zu Hinbern versucht, von solchen Verabrebungeu zurückzutreten, wirb mit Gesäugniß bis zu s e ch s M 0 n a t e n bestraft, wenn nach bem allgemeinen Strafgesetz nicht eine härtere ©träfe eintritt. § 3. Mit Gefängniß bis zu sechs Monaten werben bestraft: 1) Arbeitgeber, welche ihre Gesellen, Gehülfen ober Fabrikarbeiter böswillig unb widerrechtlich ent - lassen ober von ber Arbeit zurückweisen (ausznlegen zu Gunsten ber Unternehmet); 2) Gesellen, Gehülfen und Fabrikarbeiter, welche die Arbeit böswillig unb widerrechtlich verlassen oder verweigern (auSzulegen zu Unguusten der Arbeiter), wenn die Arbeitgeber oder ^Arbeiter den im § 1 be - zeichneten Betrieben angehören, ober wenn burch bie Entlassung bet Arbeiter ober bie Einstellung ber Arbeii II. □ Zeigen unsere bisherigen Ausführungen Arbeitet ober Arbeitgeber zur Theilnahme an Verabredungen der im § 152 bezeichneten Art zu bestimmen oder am Rücktritt von solchen Vetab- vebungen zu hindern, Arbeiter zur Einstellung ber Arbeit zu bestimmen ober an der Fortsetzung ober Annahme ber Arbeit zu hinbern, Arbeitgeber zur Entlaffnng von Arbeitern zu be - stimmen oder an ber Annahme von Arbeitern zu hindern, zuführen. Ganz offen gaben sie diesem Verlangen Aus- druck, was ben Professor Schmollet auf dem Eise- nachet Kongreß der Sozial- unb Wirthschaftsteformer im Jahre 1872 zu folgendem Ausspruch veranlaßte: „Sollen wir, wie der. nackte Egoismus des Unternehiuerstandes fordert, bie Koalitionsfreiheit wieder aufheben unb strenge Strafen ans Arbeitseinstellungen einführen, b. h. ben Arbeiterstanb gebunbcii beut Unternehmetstand ansliefern und hoffen, baß bie Humanität bet Fabrikanten trotzdem eine Versöhnung zu Stande bringen würde? Nach meiner Empfindung wäre das die größte Ungerechtigkeit, man würde damit g estehen, daß man mit der wirthschaft- lichen Freiheit nur das Recht ber freien Ausbeutung des Schwächeren verlangt." — Da hatte Professor Schmollet allerdings den Nagel auf den Kopf getroffen 1 — Hervorragende „liberale" Berliner Börsenblätter waren es sodann, die im Sommer 1872 die Beseitigung ber Koalitionsfreiheit verlangten unb, da sie bainit zu wenig Anklang sanden, als Mittel zur Beeinträchtigung der Koalitionsfreiheit die kriminelle B e st t a f u it g des AtbeitsvertragsbrucheS befürworteten. Im Jahre darauf, 1873, kamen im Reichstage mehrere diese letztere Maßregel verlangende Petitionen aus den Kreisen der ländlichen Arbeitgeber, welche über Arbeitermangel klagten, und au? den Kreisen der kleinen Handwerksmeister, die sich besonders über i>aS sogenannte „Debouchiren", b. h. die Wegnahme ihrer Arbeiter durch andere, höheren Lohn bietende Meister, beschwerten, zur Verhandlung. Bei dieser Gelegenheit wat es Herr Ludwig Bamberger, welcher die Karte verrieth, indem er erklärte: das wahre Motiv sei weder das eine, noch das andere der obengenannten, sondern „die Tendenz, sich zu schützen gegen die A r b e i t s e i u st e l l u n g e n , welche unsere Industrie und unser tägliches Leben a u f 0 unbequeme Weise behellige 111" In bet Frühjahrsfeffion 1874 wurde bem Reichs - tage von der Bundesregierung der Entwurf einer Ab - änderung bet Gewerbeordnung vorgclegt, in welchem die Bestrafung des Vertragsbruchs und die Beschränkung ber Koalitionsfreiheit berücksichtigt war. Dieser Entwurf gestaltete bie 53er- rufserklärnug der Arbeiter durch die Arbeitgeber in ber Form der Mittheilung ber Namen streikender Arbeiter, uni deren weitere Beschäftigung zu verhindern, aus - drücklich; es wird nämlich dadurch die Einführung von Arbeitsbüchern legalisirt, wovon Brentano sagt, daß das „für Jeden mit ben Verhältnissen Vertrauten so viel heißt, wie bie Verrufs erkl ä tung der Ar- beitet durch die Arbeitgeber". Dahingegen verlangte der Entwurf: die Verrnfscrklärnng der Ar- beitgeber durch bie Arbeiter solle statt, wie bisher, mit drei, mit sechs Monaten bestraft werden I Bei folchcni Sachverhalt erklärt eS sich, daß Herr S ch u l z e - D e l i tz s ch bie Novelle als „blos gegen bie Arbeiter" gerichtet bezeichnete. Die zur Be - rathung ber Novelle gebildete Kommission theilte diese Ansicht und erklärte: „man werde die soziale Gefahr sicherlich dadurch nicht heben, daß man für einen Theil der Bevölkerung für strafbar erkläre, was für den anderen straflos bleibe. Der Reichstag lehnte dann auch bie geplante Neuerung ab. Um so rücksichtsloser fuhren bie Unternehmer' Vereinigungen, unbehelligt von den Behörden, fort, mit durchaus gesetzwidrigen unb strafbaren Mitteln bie Arbeiter Koalitionen zu bekämpfen. Sie niachteu es sich zur Hauptaufgabe, bie Arbeiter-Kvalitionen zu sprengen: sie sttchlen bas dadurch zu erreichen, daß sich ihre Mit - glieder verpflichteten — hier und da bei hoher Kotiven- Die Wortführer des Liberalismus im Norddeutschen Reichstage hatten hoch und heilig versichert, bie Koalitionsfreiheit sei bas h ö ch st e R e ch t des Menschen, „ein im Wesen des Menschen begründetes Natur- und Grundrecht," wie Schulze-Delitzsch sagte. Anders aber faßte der außerparlamentarische Liberalismus die Sache auf. Als gleich nach der Sanktionirung des Koalitions - rechtes der Zusaininenschluß der deutschen Arbeiter in Gewerkschaften, Gewerkvereinen m. erfolgte, thaten auch die Arbeitgeber in Verbänden sich zusammen, um für bie Bestrebungen Jener ein Gegengewicht zu schaffen. „Es erscheint," so heißt es in einer im Dezember 1869 von Köln ausgegangenen „Mahnung an die deutschen Arbeitgeber", bie in bereit Kreisen großen Anklang faub — „geboten, baß neben ber im fortschreitenben Werke begriffenen Organisation ber Ar - beiter Dentschlanbs auch eine orgauifirte Vereinigung bentscher Arbeitgeber behufs Erhaltung des Gleichgewichts der wirthschaftlichen Interessen herbeigesührt werde." Als Zweck dieser Vereinigung würbe besonders noch hervorgehoben: die Unmöglichniachung der Streiks da - durch, daß man die Forderungen der Arbeiter einem Schiedsgericht überweise unb biejeuigen Arbeiter, bie sich dessen Spruche nicht fügen, von jeder deutschen Arbeit ansschließel Diese „Mahnung" wurde zuerst von der liberalen „Elberfelder Zeitung" veröffentlicht unb ging aus dieser in fast alle Blätter ber kapitalistischen Preße Deutschlaubs über. Als die Unternehmer zu Anfang der siebenziger Jahre die Konjunktur wahrzunehmen suchten, welche ihnen der dem Kriege folgende allgemeine wirthschastliche Aufschwung bot, suchten sie auch sofort nach Mitteln, bas Koalitionsrecht der Arbeiter wieder zu beseitigen, Die clfäffifdtcu Protestler haben auf einer jüngst stattgehabte» Zusaniinenkiinsl den Anschluß an das Zentrum aögelehnt. Die „Aationallib. Korresv." meint zu dem Beschluß: „Formell wird dadurch eine Vergröße - rung der Zentrumsfraktion verhindert. Sachlich ändert sich nichts, da die betreffenden Abgeoidneteii, wenn sie — selten genug — überhaupt im Reichstag erscheinen, stets mit dem Zentrum stimmten. Immerhin ist in ber Ablehnung jedes Anschlusses an eine altdeutsche Partei eine Verschärfung d e s P r 0 t e st st a ,1 d p u u kt es zu erblicken. Auch der bevorstehende Antrag aus Ab - schaffung a ll e r Au s n a h m e m a ß reg elit in den ReichSlanden kann nur in dieser Richtung gedeutet werden." . Tas ist eine durchaus schiefe Auftastung der Sach- läge. Die Forderung, daß endlich die in Eliaß-Lothringen so lange aiisrechterhaltenen Ausnahmebestimmungcu be - seitigt werden, ist einsach eine Forderung der Gerechtig - keit. Es würde von recht wenig „staatsmäuniicher Klug - heit" zeugen, wenn etwa die Nationalliberaleu, unter Verkriechnng hinter dem angeblich prvtestlerischeu Karaktcr des Antrags, sich seiner Annahme widersetzen würden. Aehnlich würde freilich dieser Gesellschaft solcher Stand - punkt sehen. Arbeitgeber in dem Bestreben, ben alten Stanbpunkt noch sestznhalten, ber in den Arbeitern „Unter - gebene" sah, bie sich ber Willkür ber Herren zu fügen hatten, — so wollen wir jetzt in Kürze betrachten, wie ber KapitaliSnniS Stellung genommen hat gegen baS 8011 ütr WkltbiisM. Dem Reichstage ist ein Theil seines Berathungs- utaterials bereits am Mittwoch zugegangeii — schon vor der offiziellen Eröffnung. Die Handelsverträge mit Serbien, R u in ä n i e 11 und Spanien sind, nachdem sie ben Bnndesrath passirt haben, am Mittwoch an den Reichstag gelangt. Der Etat wird dem Reichstag heute (Donnerstag) zugehen und auch sofort zur Ber- thcilung gelangen. Tie Präsidentenwahl, die zur Er- ucnuuitg des früheren Präsidenten führen dürste, soll am Freitag in der zweiten Sitzung vollzogen werden. Tie erste Berathung der Handelsverträge wird sich in den nächsten Tagen vollziehen. Ferner ist, wie mehrfach hervorgehobeu, nach § 6 des Zolltarifgesetzes vom 15. Juli 1879 jede Anordnung, welche Waaren eines die deutsche Einfuhr ungünstiger als andere behänd, luden Landes mit einem Zollzuschlag belegt, dem Reichs- tag sofort oder, wenn derselbe nicht versammelt ist, bei seinem nächsten Zusammentritte initzittheilen. Die Ver- Ordnung, welche den Zollznschlag ans Waaren russi - scher Herkunft anssprach, erfolgte zur Zeit, wo der Reichstag nicht versammelt war. Sie wird ihm deshalb bei dem jetzigen Zusammentritt mitgetheilt werden. Die ersten Tage der Session werden also vermuthlich Anlaß zu weitergehenden handelspolitischen Debatten geben. „Kontraktbruch" stattfinben, eben weil ber Erfolg davon abhängt, ben günstigsten Augenblick zu benutzen. Dieser Augenblick geht bei Innehaltung einer Kündigungsfrist meistens verloren. Die Mehrheit des Reichstages ging, in begründeter Furcht, es andernfalls ganz gründlich auch mit dem indiffe- reuten Theile der Arbeiter zu verderben, auf die Forde - rung betr. Einführung ber Arbeitsbücher nicht ein. Uebrigeiis bot ja das Sozialistengesetz der Hand - haben genug gegen unbequeme Arbeiter-Koalitionen und der berüchtigte P u 11 k a m e r s ch e S t r e i k e r l a ß be- wirkte bie denkbar rücksichtsloseste polizeiliche Chikanirmig und Verfolgung dieser Koalitionen. Als dann im Jahre 1889 ber große Berg - arbeiteraus stand stattgesundei: hatte und der Fall beS Sozialistengesetzes mit Sicherheit vorausznsehen war, legte im Mai 1890 bie Regierung dem Reichstage einen Gesetzentwurf, betreffend die Ab - änderung der Gewerbeordnung, vor, in welchem speziell unter dem Gesichtspunkte des Vertragsbruchs abermals ein, unb zwar sehr ernsthafter Angriff ans das Koalitions - recht unternommen wurde. In § 125 der Gewerbe - ordnung sollte folgende, die Kontraktbruch-Buße betreffende Bestimmung Platz finden: „Hat ein Geselle oder Gehülfe vor rechtmäßiger Be - endigung des Arbeitsverhältnisfes die Arbeit verlaffeu, so kann der Arbeitgeber an Stelle Der Entschädigung eine an ihn zu erlegende Buße fordern, welche für ben Tag bes Vertragsbruchs und jeden folgenden Tag ber vertragsmäßigen ober gesetzlichen Arbeitszeit, höchstens aber für sechs Wochen bis auf bie Höhe der ortsüblichen Tagelohns (§ 8 des Kraukenversicheruugsgesetzes vom 15. Juni 1883, Reichs-Gesetzbl. S. 73) sich belaufen darf. Daffelbe Recht steht dem Gesellen oder Gehülfen gegen ben Arbeitgeber zu, wenn er von bieseni vor rechtmäßiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses ent - lassen worden ist." Diese Bestimninngen sollten auch auf Fabrikarbeiter Anwendung finden. Dazu sollte ber § 153 folgende Fassung bekommen: „Wer es unternimmt, burch Anwendung körperliche» Zwanges, durch Drohungen, durch Ehrverletznugen ober durch Verrufserklärnng Die Miquel'schen Ltenerpläne finden aus den Kreisen der Interessenten immer neue Angriffe, während noch nicht eine einzige Stimme sich rückhaltlos zu deren Rechtfertigung erbobeu hat. Selbst in ben : leihen ein - zelner Staatsregieriiugen folgt man ber prenßi'chen Steuerkunst nur mit Widerstreben. So fingt eine o|p- ziöje Korrespondenz in Bezug auf bie Weiuste 11 er: Ju den leiteiiben Kreisen der Retchsregie- ruiig ist es auffällig bemerft worden, bas] im Gegensatz zu den Finanzministern aller Bundesstaaten, die in Frankfnit im Prinzip über die Zweckmäßigkeit brr Ein- jühtunq einer Weinsteuer einig waren, verschiedene Mi ntsterien in S ü d d e u t s ch l a n d sich, wenn auch nur indirekt, uii die Spitze einer gegen diese für Reich beabsichtigte Piaßregel gerichteten B e w e g 11 n g gestellt haben Insbesondere ist es in W ürttewberg „jcht mir geduldet, onderu, wie es scheint, sogar gern gesehen worden, baß höhere Verwaltungsbeamte sich eine Als eine Steuer auf bett Arbeitslohn haben mir schon vor einiger Zeit die geplante Tabak- fabrikatsteuer bezeichnet. Sie setzt gewiffermaßen eine Prämie für die Bezahlung geringer Arbeitslöhne fest. Je höher ber Arbeitslohn, desto höher wird die Steuer. Das wirb auch in den Kreisen ber Tabakiudnstrie erkannt, wie eine Zuschrift an bie „Freis. Ztg." beweist. Es bürste, so heißt es da, nicht uninteressant sein, einmal festzustelleu, wovon eigentlich die Tabakfabrikatsteuer bei der Zigarreusabrikation er - hoben wird, falls das Gesetz zu Staude kommt. — Die am meisten gerauchte Zigarre ist bie 5 Psenuig.Zigarre, unb darf man amiehmeu, daß im Durchschnitt sür diese Sorte ein Fabrikpreis von X 36 bezahlt wird. Dieser Fabrikpreis stellt sich svlgendermaßeu zusammen: 1) R 0 h ni a t e r i a l : Deckblatt X 5, Unterblatt Mi. 5, Einlagetabak X 8, Kistenholz X 1 gleich Wie mit ber Weinsteuer, so geht es auch mit ber Tabaksteuer. Selbst ben Ratio nalliberalen, die boch sonst wahre Musterknaben beim Steuerbewilligen sind, wirb bie Geschichte zu bunt. So wird auS Landau berichtet: Der ReichStagsabgeordnete Brünings soll bie Einwände einer Deputation Pfälzer Tabaksabrikanten gegen die Tabaksabrikatfteucr als „vollständig be - rechtigt" anerkannt haben. Verhält es sich so, bann wird auch Herr Brünings, obgleich er früher sür eine Fabrikatsteuer eintrat, gegen bie gegenwärtige Vorlage stimmen müssen. ES würde ihm dabei nur ergehen wie verschiedenen anderen Freunden einer Fabrikatsteuer auch, die von der Art, in der die Regierung ihren Plan durch - führen will, gradezu entsetzt sind. Die Konservativen suchen sich , da s i e nicht von der Steuer betroffen werden, um eine klare Stellung- nähme zur Tabakfabrikat st euer heruiuzudnicken. In einer Versammlung der Tabakinteressenten in Güstrow, an der die tneklenburgischeii koiifervativeu Abgeordneten theiliiahmen, erklärte Abg. v. Biichka, Na - mens der Konservativen, baß sie zur Zeit »och n i ch in ber Sage wären, ihre Ansicht über bie fragliche Steuer abzugeben. Dringenb wünscheuSwerth aber halten sie eS , im Wege einer i n - b i r c 11 e n Reichssteuer „bie TeckungSmittel für die Militärvorlage aufzubringen. Wenn die schweren Be- denken, welche gegen die Tabakfabrikatsteuer vorgebracht worden sind, von der Reichsregierung nicht weggeräumt würden, so werden die Konservativen nicht in der Lage still, ihre Stimmen für die Vorlage abzugeben." Der konservative Abg. ».Viereck hatte ein Schreiben gesandt, worin er erklärte, daß er der Vorlage a b • 11 ehnend gegenüberstehe, wenn Arbeiter durch bie Tabakfabrikatsteuer brotlos gemacht würden. Das dürste aber selbst in den Ohren des Herrn Miquel nicht sehr hoffnungsreich klingen. die Abstimmung übet bie Militärvorlage sich in'S Ge. bächtniß rüst, wer die Zahlen bet Reichtags-Statistik zu beuten versteht, wirb biefe Frage pessimistisch be - antworten, Einzig von bet Sozialdemo - kratie ist daS beutsche Volk ganz überzeugt, daß diese seine Jntereffen mit Entschiedenheit nach wie vor vertreten wirb. Wohl ist die Freisinnige BolkS» partei auch eine Gegnerin ber Steuerprojekte, aber das Volk hat, bies beweisen bie letzten Wahlen, zu bieser Partei alles Vertrauen verloren Und daS Zentrum mit seiner schwankenden Haltung flößt bem Volke erst recht fein Vertrauen ein. Wenn Die Zentrums-Abgeord- Beten für fünf Jahre gewählt sind, bann pfeifen sie auf bie Wünsche des Volkes, bann machen sie ihre eigene Politik unb nicht bie ihrer Wähler. Die Souberwünsche der Zentrnnispartei können jetzt so leicht im preußischen Landtage befriedigt werden, daß sie bie Gelegenheit voll ausuutzen werben, im Reichstage ber Regierung gefällig zu sein, um int preußischen Landtage desto sicherer daS Wohlwollen der Regierung für sich zu haben. Man täusche sich nicht über ben Einfluß ber VolkSstiinmung aus die Abstimmungen im Reichstage zu einer Zeit, wo der Wähler so machtlos auf den Abgeordneten ist, wie zu Anfang bet Legislaturperiode Die Mandate sind gesichert unb das ist bie Hauptsache, au eine Auslösung ist nicht zu beuten. Denn die Reichsregierung wird es, selbst im ganz unwahrscheinlichen Falle, daß der Reichs - tag die Stenerprojekte ablehnt, nicht wagen, die über bie Steuervorlagen unb die anderen Regierungsprojekte er - bitterten Wähler nochmals an die Urne zu rufen, denn ein starker Ruck nach links wäre die Folge." Die freisinnige Berliner „Volkszeitung" bemerkt: „Es wird endlose Debatten geben, sehr heftige Debatten sogar, und jum Schluß wirb ber Reichs- Schatzs ekretär erhalten, was er braucht. Dieselbe Mehrheit, von ben uothleideuben Liebesgaben- Pensionären au dis zur Kolonne der militärfreudigen Rickeri'scheu hinüber, ber die Annahme der Militärvorlage zu verdanken ist, wird in der ihr geläufigen patriotischen Bewilligungs - Eigebenheit die verlangten Opfer auf den Altar des Vaterlandes tiieberlegen. So will es die Logik der Militärsrömmigkeit. Nachdem durch die Statistik der Reichstagswahlen unwiderleglich dargethan ist, daß bie überwiegende Mehrheit des deutschen Volkes sich ant 15. Juni gegen die Militärvorlage ausgesprochen hat, kann man sich denken, mit welchen Empfindungen Mil - lionen und aber Millionen von Deutschen, gegen deren Willen eine knappe Reichstagsmehrheit sich dem Mili - tarismus gebeugt hat, die Arbeit der Geldbewilligung-- Maschine am westlichen Ende der Leipzigerstraße verfolgen wirb. Das einzig Erfreuliche an der Geschichte zweitem Theil, ber sich jetzt abspielen soll, ist, daß wieder so unb so viele Wähler, in deren Tasche ein neuer tiefer Griff gemacht wird, zur V e r n u u s t kommen und Über die kostspieligen Segnungen des Militarismus anders denken lernen werden, als sie noch am 15. Juni Beim Zusammentritt des Reichstages richtet sich das Augenmerk des gelammten Volkes mit schwerer Beklemmung auf das Kommende. Die Vesürchtiingen, welche im Sommer bei Berathung ber Militärvorlage aQe Steuerzahler beseelten, nur leider bie Mehrheit uitjerer Volksvertreter nicht ober boch nicht in genügendem Maße, sollen sich jetzt ei füllen. Kein Wunder, baß in den» Betrachtungen der Presse am Tage der Reichstags- eröffnuitg diese Befürchtungen über die drohenden neuen Steuerlasten in hervorragendem Maße hervortreten. Be - zeichnend für die gegenwärtige politische Situation in Deutschland ist dabei die überall bemerkbare Unsicherheit über den Ausgang der bevorstehendeu parlamentarischen Kämpfe Zwischen Furcht unb Hoffnung ist die Stimmung getheilt; nirgend- aber ist die Hoffnung groß, daß unsere Volksvertreter den volksfeindlichen Stenerpläuen erfolg - reichen Widerstand leisten werden. Für unsere bürget- Uchen Parlamentarier ist diese Hoffnungslosigkeit ein recht schlechtes Zeugniß. Der „Vorwärts wibniet dem Zusammentreten des Reichstages 11. A. folgende Auslassungen: Heute tritt der Reichstag zu einer langen und folgenschweren Session zusammen. E« wird ihm die Rechnung sür die Militärvorlage vorgelegt werden. Wa - der Majorität des Volke-gegen ihren klar ausgesprochenen Willen durch die Majorität des Reichstages an Blut- steuer ausgebüidet wurde, das soll nunmehr nicht da- ganze Volk in Geld zahlen, sondern al-Last soll eS auf „ ...... iromenweiien irre- giancuuuc «n>e Hfl..-»— -, , , die Schultern einzelner ohnedies schon schwer belasteter mit.2 eue - ^a g 1 “ $ t j( , £ f Z^I welche es jedem Genossen zur Pslicht niache, neben Schichten des Volkes gelegt werden. Wir denken dabei führenden Veiüssentitchnng von --.e Iper politischen auch bet gewerkschaftlichen Organifation an die Tabaksabrikat- und, Weinsteuer Von ganz 1 zu fetzem Bezirkstag von Unterelsaß beizntreteu In Wirklichst lautete die Resolution aber . - , „. , Ä.* Alli *■'**1FS*-** «M* » — Anwendung, welche: Arbeiter zur w i d e r r e ch t I i chfe 1? Diese Frage stellen sich heute Millionen Deutscher. Wer Wein besteuern ng unter 01 eine. floaten sorgt." Im Wetteren pläbirt das Blatt zwar gegen dies Tabaksabrifaistener und in verschämter Weise sür eines R e i ch s e i n k 0 m m e n st e U e r. Wie wenig Gegen-1 liebe eine solche bei den bürgerlichen Parteien unb auch 1 u ..„MM ..... bet den eigenen G esiunun gssreundeu bei Blattes findet, I ober gezwungen — X 5 Arbeitslohn mehr bezahlen darüber ist eS selbst sicherlich nicht im Zweifel Tie 1 „,uß, so hat er auch X. Steuer mehr zu bezahleti, Liebeserklärung an bie Reichseinkomrnensteuer ist darum lohne baß überhaupt ber Tabak babei von eine rein platonische. Am Schlüsse seiner Aussührungen I b e t Steuer getroffen wird, meint das Blatt: w ,$ie Militärvorlage hat bie Regie- rang nur mit einer verschwindend kleinen Majorität durchsetzen können, und nm bie Stenerdeckung diirchzu- setzen, wird die Regierung auf keine» ber Bestand- theile verzichten können, aus denen je ne Majorität sich z ii s a m m e n s e tz t. Wenn sie scheitert, wirb sie die Schuld nicht abwälzen können auf die Parteien, bie angeblich immer verneinen, sondern sie wird die Schuld bei sich selbst suchen müssen, da sie die Zeichen der Zeit nicht beachtet unb ihre Ausmerksamkeit nicht auf solche Pläne gelenkt hat, mit denen sie Erfolg haben würbe." Anch den Nationalliberalen bangt vor dem Kommen - den. Der „Hann. Courier" erklärt: „Selten ist eine Reichstag-session vor so wichtige Aufgaben gestellt worden, deren Lösung gleichzeitig so völlig unberechenbar ist. Wir ninffen uns heute mit dem Wunsche bescheiden, daß der scharse Jntereffengegeiisatz, ans dem der neue Reichstag geboren, wenigstens nicht verhindern möge, daß die Verhandlungen in würdiger und sachlicher Weise ge - führt werden. Grade in diesem Punkte hat der Vor - gänger des gegenwärtigen Reichstages viel gesündigt und dazu beigetragen, das Vertrauen der deutschen Nation in seine erwählte Vertretung zu erschüttern." Run, kein Reichstag hat an diesem Vertrauen so wenig ein Recht, wie ber gegenwärtige, der sich von vorn - herein zu ber Mehrheit der Wähler in Gegensatz gesetzt hat. billige Popularität .1 verschaffen suchten, indem sie gegen , daß die deutsche < die Einführung der „unpopulären" Weinfteuer agttirten, bi nbu n g Don l . Ä ürtsffusä. SJtötts rath erwogen werbe." . i ul' fcJieit «Ä iU übergroße Wahrheit-apostel Stöcker selbst diesen ‘ sj. b n iden sich nun in einer > grandiosen Gedankei« geboren hat, wigen wir nicht. SMÄ die militLonnnen Volks^ rtrctcr, I Antisemitismus und Demokratie sind unvereinbare Dmge. Ä "iS, •ÄhSf Li. »i »k «Ml*«. s SSto««!8U1«ÄL ! ( •>»„ . statt der hochtrabenden Zen. direkter Fälschung zurück. So Wurde dtiier Tage IN der Nruna v!n Nnzettegierungen so« inan sich in Berlin gegncrftcheu Presse übet eine sozialdeniokrattiche Ver- eber Mühe geben, dein skandalösen Schachet sainmlnng in Berlin berichtet, die im Gegeiisatz zu dem 1 10 ~ ’ 9 ' . a g t u unb ber tropfenweisen irre- Parteitage eine Resolution angenommen haben sollte, gedacht haben Ein Reichstag, bet bie Militärvorlage bewilligt, der ist iivlhwendigerweise so 1 zusammengesetzt, daß er Alles zu Stande bringt, was I man von ihm verlangt." Der Wadelstrnmpf-Freisinn ist natürlich schon halb zum Bewilligen bereit. Tie „Boss. Ztg." erklärt: „W a 0 ~~in u si bewilligt werben, aber nur bas was nöthig kst und irtrfrt ein Pfennig barffSer. Nöthig ist, daß da§ Reich seine eigenen Bedürfnisse auf - bringt, aber nicht nöthig ist. daß das Reich in einem Augenblicke, wo es Schwierigkeiten hat, seine eigenen Bedürsniffe aufznbringen, für bie Bedürfnisse der Einzel- Schwerste schädigen. Denn um Streiks im geeigneten Augenblick in Szene setzen unb siegreich durchführen zu können, müssen bie Arbeiter eben das thun, was die Unternehmer als „Vertragsbruch" bestraft wiffeit wollen. 1 Der Industrie-König, Herr v. Stumm, hatte ganz Recht, 1 als er gegenüber der im Reichstage geäußerten Ansicht, I baß Arbeitseinstellungen auch ohne Kontraktbruch mög- 1 lich seien, behauptete, bieses sei „theoretisch". Erfolg-1 reiche Arbeitseiustelliiugeu können selten ohne sogenannten