1 Nr. Da, „Hamburger vurd«. Es heißt dort: „Alle Vereine, welche politische Zwecke haben oder unter anderem Slamcn zu politischen Zwecken benutzt werden, sind in sämuitlicheu Buudesstaaten zu verbieten und ist gegen bereu Urheber unb die Theilnehmet an denselben mit angeinessener Strafe vorzuschreiten. Außerordentliche Volksversammlungen und Volksfeste . . . dürfen, unter welchem Namen und zu welchem Zwecke eS auch immer sei, in keinem Staate ohne vorausgegangene Genehmigung der kompetenten Behörde staitsinden. Diejenigen, welche zu solchen Versammlungen oder Festen durch Ver - abredungen oder Ausschreiben Anlaß geben, find einer angemessenen Strafe zu unterwerfen. Auch bei erlaubten Volksversammlungen und Volksfesten ist eS nicht zu dulden, daß öffentliche Reden po - litischen Inhalt? gehalten werden. Diejenigen, welche ich dies zu Schulden kommen lassen, sind nach- irücklich zu bestrafen, und wer irgend eine Volks - versammlung dazu mißbraucht, Adressen oder Be - schlüsse ht Vorschlag zu bringen und durch Unter - schrift oder mündliche Beistimmnng genehmigen zu lassen, ist mst geschärfter Slhndnng zu belegen." Freilich, die Bestimmung der preußischen Ver - fassung, welche allen StaMbürgern die Vereins- unb Versammlungsfreiheit „garantirt", ist nicht so ohne Weiteres aus der West zu schaffen. Aber man weiß ja, wie wenig praktischen Werth diese „Garmtie* schon seither gehabt hat. Die preußische Polizei hat in willkürlicher Handhabung und Aus - legung der Verordnung von 1850 so Außerordent - liches geleistet, daß man danach ermessen kann, was ihre Handhabungs- und Auslegungskunst eilt fertig bringen wird, wenn die von Hohenlohe angekündigte „Revision einiger Punkte", die ja iu dem jetzt vorliegenden Entwurf ein ausgeprägt reaktionäres Gesicht zeigt, gelingen sollte. Ein wichtiger Umstand ist dabei scharf in's Auge zu fassen. Wir können die uns aus zuverlässiger Quelle gewordene Mittheilung machen, daß die preußische Regierung sich rücksichtlich dieser „Revision" mit den Regierungen der anderen deutschen Bundesstaaten „in schicklicher Weise", b. h. unter der Hand, sozusagen „inoffiziell", verständigt hat. Preußen, als her maßgebendste deutsche Staat, macht den Anfang unter der ganz selbstverständ - lichen Boraussetzimg, daß die übrigen Bundes - staaten Nachfolgen werden, unb daß später, wenn es gelingen sollte, ein Reichsparlament mit gefügiger reaktionärer Mehrheit zn bekommen, die „entsprechende einheitliche Regelung* durch dieses Parlament zu erfolgen hat. Allerdings, so lange wir das bestehende Wahl - recht zum Reichstage haben, wird solch eine Mehr - heit schwerlich kommen. Da können wir denn nach Mittheilnngen aus derselben zuverlässigen Quelle verrathen, daß seit einiger Zest im Bunbesrath bie Frage der Abänderung des Wahlrechts ernsthaft erörtert wird. Preußen bringt auf die Einführung der öffentlichen Stimmabgabe an Stelle der geheimen, und zwar „im Interesse der politischen Ehrlichkeit" (!!), um eine „Ge - sundung des Parteiweseus" herbeizuftihreil und wie die „Rechtfertigungsgrünbe" für bas Bestreben, die Wählerniassen der Aufsicht durch allerlei „Anto- ritäten" zu unterwerfen, sonst lauten mögen. Da - neben kommt die Frage der obligatorischen Stimmabgabe in Betracht. Kommt, was nicht unwahrscheinlich ist, eine Einigung der verbündeten Regierungen über diese „ Wahlrechts - Refvim * zu Stande, so soll der Reichstag am Schluß seiner ersten fünfjährigen Legislaturperiode, in nächster Session mit einer diesbezüglichen Vorlage befaßt werben. 1887 bie Verlängerung der Legislatur von drei auf fünf Jahre; jetzt der Anfang mit bei Umgestaltung des Wahlrechts int Geiste der Reaktion. Sv schließt sich in der Kette reaktionärer „Segnungen" Glied an Glied; so zieht die „staatserhaltende* Politik ihre genau bereiteten Kreise, über denen das Gespenst des Staats - streichs unheimlich schwebt, des Augenblicks getoärtig, wo es Wirklichkeit werden unb mit bem bestehenden Parlamentarismus gründlich aufrätuneit soll. Daß diese Politik zum Staatsstreich führen muß, unterliegt gar keinem Zweifel. Und man glaube ja nicht, daß man sich darüber in maßgebenden Kreisen täuscht; mau ist sich dort der Konsequenzen deffeii, was man zur „Sicherung der bestehenden Staats- und Gesellschafts - ordnung" thut, vollkommen bewußt. Aber bie Zu - kunft wirb lehren, ob bie Reaktion das erhoffte Fazit ihrer Rechnung, bie Beugung des Volkes unter ihre Vormuubschaft, wird zielM können. Wir sind überzeugt, diesen Triumph wird sie nicht feiern l Von der ÄMshne. Au» dem Sieich^tag«. B t r 11 u , 12 Mai. Der Ceiiauf der heutigen nahezu vierstündigen Debatte über den jozialdeuiokralstcheu Antrag, belresienr Aushebung derMajestSttbeletdigungs-Paragrupheu, bet in sachlicher Hinsicht eine Füll« inteiessauter Einzel - heiten. besonders in den Reden der Abgeordueteu Bebel und Munckel. Ein näheres Eingehen auf die Debatte glauben wir uns in Rilcksicht aus den erftalteten aus- sührlichen Bericht ersparen zu können. Rur einem der aktuell w i ch t i g st e n Punkte wollen wir eine nthere Betrachtung widnieu. Ein rechtlicher und vernünftiger Anspruch darauf, daß Menarchen mit ihren Aeußerungen und Hand- lnugeu der freien Kritik entzogen sind, exift>rt nicht Der Etaat-bürger hat bat gute Siecht, solche »nick im autgiebiqsteii Moste zu üben, iiatüillch unter Beobachtung der MajestSttbeleidiguugS-PoragraZhen de« Strafges.chbucht, E« ist thöricht und unbillig, zu sagen, der jogeiiannte .Unterthan" sei verpflichtet, sich von der Ueberzeugung leiten zu lasten, der Monarch könne „uiemalr irren", dessen Meinungen feien Hochei haben über jeglichen Widerfvruch, es fei eine Art göttlicher Unfehlbarkeit, die darin zum Ausdruck komme und dcmuthvoll . bewundernde Auerkenuung heische. Für den .Piestniknschcn", für den Parteiniann iui außerparlamentarischen politischen Lebet, giebt eS eine solche Annahme nicht Aber das Pailaineiit des Deutsche» R-jches, der Reichstag, genießt des be - schaut, »den .Vorzuges", unter dem Zwang« de« lächer - lichen U s u S zu flehen, daß dir Person des Wouarcheu „nicht in die Debatte gezogen wer den darf". Wir lagen, es ist das ein Usus, eine Le - ps l o g e ii h e i t; denn eine Vorschrift, Aeußernngeu des Monarchen nicht zum Gegenstände parlamentarischer Verhandliiiigen machen zn lasten, wirb man in der Ge- schüslSordnung dcS Reichstage- vergeben- suchen. Der Usu« ist eiiigefühtt worden unter der Vontusfetzunq, daß der Monarch „über den Parteien" stehe und das Parlament oder einzelne Parteien unangefochten laste. Unter dieser VarauSsetzung mag, vom tu an - archischen Standpunkt an- betrachtet, der Usui einen Ginn haben. Daraus aber ’olgt durchaus nicht, baß der Reichstag oder eine- seiner Mitglieder gehalten ist, dem Usu- entsprechend zu versahrrn. hat jeder Abgeordnete da- unzweifelhafte Recht, Aeusterungen de- Monarchen parlamentatifch zu be - handeln, wenn ihm das nothwendig erscheint. That, sächlich sind seit dem Bestehen des Reichstages schon unzählige Male die Person de- lkaisers und seine Aeußerungen In die Debatte gezogen worden, und zwar sowohl vom R e g i e r n n g - i l s ch r wie im Hanse selbst. Intnter freilich kam eS dabei auf eine Belobigung oder eine Ehrung des Saiser- an. Gegen derartige - Hineinziehen de-Monarchen in die Debatte hat niemals ein Präfidiunt etwa- «inzuwenden gehabt. Ltet» nur dann, Nenn eine abweisende Kritik gegen den Monarchen zu gewärtigen war, hat der famose „Usus" herhalten müssen, in Verfassung- w id riger Weise einen ?lbgeordneten pi«iatioii»künfteii nicht absireiten; denn bis näheren Umstande, unter denen der Reichskanzler bei der Berathung des Burgerlrchen Gesetzbuches sei» Ver- sprechen abgab, schlossen eine Hiueinziehuug anderer Dinge in die veremSgesetzlichc Revision au«, vor Allein ober neue Beschränkungen des Vereins- und Versammluugä- recht«, wie sie jetzt in Preußen geplant werden." Wir meinen nun allerdings, daß In der preußischen Politik von jeher „Trett und Glauben" nicht das ifitende Elemeiit geweseti sind; da ist immer nur bie Erwägung bei Bortheils der jeweiligen Gewalt enlfcheidetid ' gewesen. Wie Berliner Dläller melden, soll da? preußische! Miiiisteriuni am Mittwoch Rachmitkag beschlossen haben, sowohl die M i l i t ä r st r a s p r o z « ß o r d n :t » g als auch die Rovelle zunt Dereiii-gejetz noch dem Reichstage bezw. dem Landtage varlege» zu laflen. Bei der Novelle zum Verein-gesetz scheint In der Thal die Vorlegung znnächst an das Herrenhaus beab - sichtigt zn sein. Tie Regierung rechnet darauf, daß di« Novelle im Herreithanse eine Mehrheit finden wird, während im Abgevrdnetenhanfe die Novell« starken „Gr- sährdniigen", wenn nicht gar btt Ablehunng auSaesetzt ist. Da- ist gegen alles Herkommen, läßt aber arjnen, was die Novelle in reaktiv»ättm Sinne zn bedeuten hat Was im preußischen Dreiklasienwahl. Parlament al- zu reaktionär „gefährdet" iß, das muß ein hübscher Wechsel» balg sein. Höchlichst befriedigt ist von der Gestaltung der Tinge i:i der V e r e i n S r e ch t S f r a g e bie „Kreuzztg.". Mit Genugthuung konstatirt sie einen plötzlichen Wechsel in den Aufchaunngcu der Re. g i e t u n g. Sie bemerkt: „Jedenfalls ist also bei den leitcuben Kreisen eine Aenderung der Anschauungen innerhalb bet letzten Tage eingetreten. $enn die unserem letzten Artikel zu Grund« liegende Annahme, daß die Novelle im Wesent - lichen nur bie Aufhebung bei bekannten Verbots ent. halten werb«, ist unmittelbar nach feinem Erscheinen all- feitig als zutreffend bestätigt worden. Wir haben keinen Anlaß, nach den Gründen jenes Wechsel- zu forschen oder Dermiithungen darüber atiznstrlleu. Aiidererseitt aber nehmen wir keinen Allstand, an« den Erklärnngen des Minister - Präsidenten eine Wendung zum Besseren herauszulesea. In welchem Umfangt sie erfolgt ist, wird sich allerdings erst ieststelleu lassen, wenn der auzekitudigte Entwurf ftiucm Wortlaut« nach vor - liegt.' Di« „Wtiidniig zum Besseren" ist im Munde der Jniiker, bereit Sprachrohr die „Krcuzztg." ist, daS Ein- fchwtnlen in das afUtveaftianärfie Fahrwasser, die Auf. Sebtirg der Bleichheit vor dem Gesetz zu Bunsteit der reaftiouäteu Klaffenintercffeu der Junker uud ihres Anhanges. Tie Eitthüllnug bet Pttttkamcr'scheu Polizei- prartikeir ist den Reaktionären im gegenwärtigen Moment sehr niibeqnem, weil fit davon befürchten müssen, daß sie daS Durchdrücken ber reaktionären Vereins, tichlspläite hindern werde». Dsrnui kleiden sie sich In die Toga deS Rechtsfrenndt- und orakeln über die Noth - wendigkeit. in streng gesetzmäßiger Weife vorzugehen. So schreibt z. L. die Stnnrm'sche „Post": .Mehr Oe hu je muß in unserer Zeit darauf gehalten werden, daß streng nach Gesetz und Recht re - giert wird. DaS verlangt au sich bie Autorität des Staates unb seiner Ordnung unbedingt, und jede Ver - letzung von Recht und Gesetz durch Organ« -es Staate- steht iu direktem Gegensatze zu wirklich staotSerhalteuder Politik. Aber es ist um so unerläßlicher und dringlicher, daß grade jetzt die Verjaminlnngs- uud Bereinspickize, in streng gesetzlicher Weise gehandhabt wird, weU Die Regierung eine Verstärkung ihrer Befugnisse auf bieient Gebiete für nothwendig erachtet uud verlangt. Tie eiste Voraussetzung für bie Erfüllung dieser Forde, rnng aber ist, wie Vertrauen zu der Regierung im Bauzeit, daß sie die erweiterten Befugnisse richtig und iu bem Sinne, wie sie ertheilt sind, gebrauchen wird, das Bertraneii, daß die Durchführung des Gesetzes durch die vollziehenden Staatsorgane iu ftreug recht- und gesetzmäßiger Weise erfolgen uud iuSbesouderc jedem Versuche eines Mißbrauches zu politischen Parteizivecken wirksam gesteuert werden wild. Der Abgeorduet« Dr. Friedberg hatte zweiiellos darin Recht gehabt, daß nichlS den Pläne» der Regierung aus dem Gebiete des Vereins- und BertaminluugsrechtS s o schwere Hindernisse bereiten würde, al# die Ver - suche, zu Unguulieii des Bauernvereins Nvrbost die ge - setzliche Veiiammlungsireiheit in rechtswidriger Weis« zu bejchiäiiken, weint von dem Minister nicht diese Verstöße nachdtückiich gerügt wären uud, wie wir ailneüuieii, ernstlich Fürsorge getroffen worden wäre, daß solche Mißbräuche uidit wieder Vorkommen können. Auch so werden diese Verstöße gegen das gcltrube Vereins, und Versamnilnugsr-cht deu Gegnern einer Aenderuug des bestehendeu Rechtes Waffeu ie die Hand geben und beii Pläne» bei Regierung iu dtt öffentlichen Meinung nicht eben den Boden ebnen." Büreankratisch- junkeilichsr Uebermiith hat hierin der That einmal zur rechten Zeit ei« Licht anfgeft-ckt, das hell das zu Bnuartenbe beleuchtet. Zentrum und liberale Parlcien wissen, was komnien wirf, wenn der reaktionäre Borstoß gelingt. Setzen sie sich iiidjt mit aller Strait zur Wehr und weisen jede Verschlechterniig ab, so haben sie es sich selbst zuzuschi-cheu, wenn sie nachher mit der 'Peitsche gezüchtigt werden, die sie selbst haben flechten Heljett. Der n»erkl«rlrchc ivertraueuSdusel, der bisher bei den Nationaliozialen gegenüber der Regierung herrschte, scheint durch die sonderbare Art, wie man in der Verein SrechtSfrage gegebene Berfprechuugeu „eiiilöst", einen derben Stoß erlitte« zu haben. Im Hanptorgan dieser Gruppe, „Tie Zeit", erklärt heut« Herr o. Gerlach uit leit.über Stelle: „Das Schliminste aber ist, daß Leute, bie mit Freuden für gewisse Regierungsvorlagen eintrateu, durch eint solche Regteritngspolitik gradezn gezwungen werden, i u bie Opposition z n gehen. Wir Rational- sozialen sind zuerst mit voller Entschiedenheit für bie Flotte upl-iue ber Üieqieruog eingetreten, auch auf die Gefahr hin, in weiten Kreisen, in denen mau un# Sympathien eutgezenbringt Anstoß zu errege». Grund - sätzlich müssen wir natürlich an dieser @trUuu W !iabme fetzhalten, da uns nicht kleine Partei., sondern große Bolksilitereffen iui Vordergrund stehe». Aber iiachgrave sönnt ii entern Bedenken aufsteigen, ob es gerecht - fertigt ist, eilte Regierung irgendwie zu ßätztu, bie mit deu wichtige» BolkS11cht« u aufzu- räumen gesonnen ist Ich gehe nicht soweit, deshalb für die Ablehnung von Siegletungliwrlageu tiuzntreteii, bie mit sonst enipsehlensioerth erscheinen. Aber ich mein«, daß bei einer Wahl zwischen einem Regieruugs- unb einem oppositionellen Kandidaten kein Natiaual- sozialer für deu Negiern ngSkandibate- ti ii t re teil dars, so lauge in der Regitnmg solche Ansichten herrschen. Die Erhaltniig ber VvlkSrechte i st di« Hauptsache." Sin Schritt zur Besserung. Bisher schitn den Rationaljozialen die Panzer, und Kaiwiitupolitik Üb«« bie Volksircht« zu gehen. Vielleicht Uriiiu sie mit bet Zeit auch nach etusehvn, daß Heide Tinge uHoeteiu» bare Gegensätze find. Freiherr uou Stumm hat, wie wir niilgetheitt haben, durch fein R. unkirchtuer Ltiboigan erklären lasse», daß er iui nächsten Jahre ein« Wiederwahl zum Reichstage nicht a n n e h m e n werde. Als Grnud wird weiter angegeben, daß b«m edlen Scharfmacher die Zusammensetzung des Reichs - tages, welche voraussichtlich in der nächsten Legislatur- Periode für die sogenannten „nationalen" Parteien „n o ch ungünstiger als bisher sich ge st alten wird", nicht geiäflt. Der wahre Grund aber ist »ach über - einstimmenden Berichten der „Franks. Ztg." und anderer Blätter in bet Thatsache zu sehen, daß brr Herr Freiherr seine- Wahlkreises nicht mehr sicher ist und sich die Blamage einer Niederlage ersparen möcht«. Es reizt sich seit mehreren Jahren schon in einem Theil seine- Wahlkreises, Ottweiler-St. Wenbel-Meffenheim, und zwar in den Be,zl:krn St. Wendel nnb Meisenheim, bie flberroiegenb ländlich« Bevölkerung haben, eine Strömung gegen den Freiherrn, die in letzter Zeit verstärkt ausgetreten ist. Gerrit? bei bet vorigen Reichstagswahl hatt« btt Kandibatnr Stumm nicht mit gegen ba« Zentrum, sondern auch gegen ein« AN agra-.-scher Agüation an-nkämpfrn. In zwischen siiid Oie sattsam bekannten Zw.stigtcitrn mh der überroiegenben Mehrheit ber evangelischen Geistlichkeit im Streife oorgefommen nnb bie Spaltung in, national- liberalen Lager hat den Stumni'schen Einfluß ebenfoM geschwächt. Bet der nächsten Wahl würde Herr v. Brumm, fall« er wieder eilt Kandidat ausgestellt mürbe, jitm Mindesten große Müh« Haden, das Mandat zu bcbaupten, und e« könnte leicht kommen, daß der Wahlkreis in »Itraniontan« Hände überging«. Früher schon hat Herr v. Stumm erklärt, seine Geschäfte unb feine angegriffene Gesundheit erlaubten ihm nicht wehr, ein Reichstag-» Mandat anznnehmen; ba aber keine enbere Persönlichkeit da war, di« die Kartellpartrirn mit Ansstcht auf Erfolg hätten den, Zentrum entgegensteven können, so ließ er sich von feinem Entschluß abbringen unb wurbt, wenn auch mit keineswegs glänzender Mehrheit, wiedergewählt. Die Berhältniffe haben sich nun wesentlich geändert, sodaß feine Ma ndaismüdigkeit schon au« dieser Aenderung eiAällich ist; bie Bemerkung in bem Artikel bet „(Saar« und Blie--Zeitiing", baß er bnrchaiiS nicht fürchte, „in Folge ber bekannten gegen ihn getriebenen Hetzereien ba« Bertram» einer erheblichen Zahl feiner Wähler verloren zu Haden," ist deshalb von zweifelhaftem Werih. Dcr Einführung dcS Achtnhr-Sadcuschl«ss«S für offeneBerkanfsstelleu zollt die Barmer Haudels- ka in m er In ihrem soeben erschienenen Jahresbericht für 1896 vollen Beifall. Es heißt diesbezüglich in dem Bericht: „Die Au-arbeitüiigcn der Reichrkommission für Arbeiterstaiistil, so weit sie die Vorschläge zur gesetz - lichen Regelung der Arbeitlverhältuisj« der Angestellten iu offenen Verkaufsstelltn in materieller, gesundheitlicher und fiNlicher Beziehung beireffen, haben in den hiesigen beiheiligten Kreisen sehr äuge sprachen. Ins - besondere wurde daS Bestreben, den tzlngestellten eine bc» stimmte Ruhezeit z» sickern, unter Anerkennung btt viel - fach vorhandenen Mißstände, in vollem Maße gebilligt und fast allgemein bem gesetzlichen Achtuhr-Ladenfckluß Beifall gezollt. Eine Gegensttöiniing, rot« sie an manchen anderen, nameiittid) größeren Plätzen vielfach hervor» getreten ist, war am hiesigen Platze nicht bemerkbar. Nur iminschlen eine Anzahl Interrffenten, welche fast alle dem Kolonialwaareiitzavbel angehörten, den Schluß der Berkani«zeii auf nenn Uhr gefetzt zu haben. Di« Bebenten, ivelche jenen Borschlägen, befoiiber« auch im Abgeordnetenhause, «ulgegengehalten wurden, sind nach btt Ansicht hiesiger Interessenten keineswegs burch- schlagender Art. Namentlich wird entschied:» bestritten, daß durch den Zwang znin gleichzeitigen Schluß aller Läden zu bestimmter Abeiidstmide bet Absatz und somit die Erzeugung beeinträchtigt werd«, unb daß dies zur Enilasiiing zahlreicher Angestellter führen muffe. Jeder Gewerbetreibende freut sich heute der SoniitagSrnhe; «den so wenig wi« di«, bei Einführung dieser Maßregel laut gewordenen gleichen Befürchtungen «in» getroffen sind, dürften obig« Bcdenke» sich bewahrheiten. Freilich müßten Aiisnahme» für gewisse Jahreszeiten statthaft fein. Ebenso wirb für einzelne Betriebe (Zigarren-Geschäfte) eine längere Verkaufszeit gewünscht, und so lauge bie Fabriken Sonn« abends nicht früher schließen, »erlangt man für diese» Tag für Geschäfte mit Arbeiterkundschaft eine längere Geschäftszeit. Unsere# Erachtens Wäre ei» Gesetz zn empfehlen, welches die Beschäfti - gung des Personals über eine bestimmte Stunbenzohl hinaus verbietet, und, älm- lich wie in England, btt Bestimmung trifft, daß. Wen» d>e Mehrheit ober zwei Drittel ber Jnlmber einer Ge- fchästSari in einer Stadt oder einem Bezirk sich für eine bestimmte Ladenschlußzeit zur Abenbstnude nusfpiicht, die höhere Berwaltnngsbehörde berechtigt sein soll, diese Schluhzeit zwangsweise einzusnhren." Auch iu Siibboutschlanb giebt es Znnst- skhwärmcr; allerdings bilden sie unter den Handwerkirn die Minorität, aber da« hindert sie diirchanS nicht, sich grabe wie ihre nordbeutschen Gesinnungsgenossen al« allein patentirte Scrtretn be« Handwecke« tmfjiifpielen und den Mnnb recht voll zu nehweu. So wurden am 9 Mai in Karl-ruhe ein „er ft er badischer Hand« werfertag“ abgehalten, an dem 50 Delcgirte von Jnnniigeii theiluohuien; vvii Karlsruher Haickweikeru war fast nichts zu sehen. Abkühlend wirkte die Ecklärung de- Ministeiialrath# Braun; „In der Frage der Zwangsinnung unterscheide sich die Regierung ganz wesentlich von bett Zünftlern, hier müsse man s i ch doch den Say vor Augen rücken, daß allzu» f ch a r s schartig mache." Der Vortrag eine« Ober« zünjller- hob in besten ben Mnlh der versammelten wieder und sie »ahmen einen Antrag an, ber besagte, daß der „all - gemeine" badische Haiidwerkerlag auf dem Standpunkt stehe, „daß einedlirchgreifeiibceinheitticheOrganifalion des ganzen deutschen Handnxik- einschließlich de- hand - werksmäßigen Fabrikbetriebcs (was ist das? Red.) auf gesetzlichem Wegen äugestrebt werden muß, unb zwar mit der Gliederung in Meister, Gesellen und Lehr - linge. Ten bereit- bestehenden Innungen und Haud» we>keivereiiiiguiu>en mässen ihr« Rechte unverkürzt er - halten bleiben. Meitzer soll sich nur Derjenige nennen dürfen, der fei* Handwerk ordnungsgemäß erlernt bat, unb nur solchen Meistern soll da« Recht ziitzehen, Lehr - linge heraiizabilde». Ueber bie Befähigung haben bi« Hanbwcikelkaminern zu entscheiden Obgleich eia Theil der süddemjcheu Handweiter bei» (tnlniuif einer Zwangs, orgaiiijatu-n »er ber Hand nach unbestimmt gegenüber stickt, ist dennoch die Errichtung ebligntoi,scher Hand« werkerkammcr* freudig zu begrüßen. In diese Kammer» dürfe» nur ausübende Haudweiksmeister gewählt werde*. Eine Ncnorg.iulfotwn de» Handwerk« muß vollständig unabhängig fein von ben bestehenden Oirmerbeoereuteii, da diese wegen ihrer Vielseitige» Interessen niemals eilte reine Hu«»iverkei»ertr