11. Jahrgang. Da« „Hamburger (»cho" erscheint täglich, außer Montag«. Der NbonuementSprciS (inkl. „Die Neue Welt") beträgt: durch die Post bezogen (Nr. des Post- katalog« 3108) ohne Briugcgcld vierteljährlich M. 4,20; durch die KolportSre wöchcntl. 36 A frei in'« Hau». Einzelne Nummer 6 Sonntags-Nummer mit illustr. SonntagS-Bcilnge „Die Neue äticlt" 10 /&. Verantwortlicher Redaktor: Gustav WabcrSky in Hamburg. Sonntag, de» 21. Novkiuber 1897. Anzeigen werden die sechsgefpaltcne Petitzeile oder deren Raum mit 30 4, für den ArbcitSmarkt, Ber- nliethungö- und Familicnanzeigen mit 20 berechnet. Anzeigen-Annahme in der Expedition (bis 6 Uhr Abds.), sowie in säniiiill Annonccu-Büreau». Redaktion und Expedition: Grohe Theatcrstrahc 44 in Hamburg. Hierzu zwei Beilagen und das illnstrirte Untcrhaltnngsblatt „Die Nene Welt". U«tkrilehmk-N!>Mkitci'kolllitll>ii. Ueber wirthschaftliche Kartelle hatte sich kürzlich das Reichsgericht gutachtlich zu äußern. In den Eutschcidullgsgriiuden eines Urtheils heißt es: „Sinken in einem Gewerbszweige die Preise der Produkte allzu tief herab und wird hierdurch der gedeihliche Betrieb unmöglich gemacht oder gefährdet, so ist die dann eintreteiide Krisis nicht nur dem Einzelnen, sondern auch der Volkswirthschaft im Allgemeinen verderblich, und es liegt daher im Inter - esse der Gesammtheit, daß nicht dauernd unangemessen niedrige Preise in einer Gelverbsbraiiche bestehen. Die gesetzgebenden Faktoren haben es auch dem - entsprechend schon oft und bis in die neueste Zeit unteruolllinen, durch Einführung von Schutzzöllen auf die Steigerung der Preise gewisser Produkte hinzuwirken. Hiernach kann es auch nicht schlechthin als dem Interesse der Gesammtheit zuwiderlaufend angesehen werden, wenn sich die au einer gewerb - lichen Branche beteiligten Unternehmer zusammen- schließen, um die gegenseitigen Preisunterbietungen und das dadurch herbeigefiihrte Sinken der Preise ihrer Produkte zu verhindern ober zu mäßigen. Es kann vielmehr, wenn die Preise wirklich dauernd so niedrig sind, daß den Unternehmern der wirthschaft- liche Ruin droht, ihr Zusammenschluß nicht blos als eine berechtigte Bethätigung des Selbsterhaltungs - triebs, sondern auch als eine dem Interesse der Gesammtheit dienende Maßregel erscheinen." Diese Auslassung ist in mehr als einer Hinsicht interessant, ganz besonders insofern sie zwar den Kartellen eine Berechtigung zugesteht, aber doch nur eilte sehr bedingte, nur in den Fällen, wo damit von den Unternehmern die drohende Gefahr des wirthschaftlichen Ruins, zufolge allzu tief gesunkener Preise, abgewendet werden soll. Ta drängt sich nun vor Allem die Frage nach einem sicheren Kriterium darüber auf, ob ein Kartell wirklich von der wirthschaftlichen Nothlage diktirt, oder eine ganz gewöhnliche kapitalistische gegen die Kousunwnien verüble Bentelschueiderei ist. Das Gutachten vergleicht die Kartelle mit den Schutzzöllen. Diese Parallelisirnng ist, nebenbei bemerkt, keine glückliche, da die volkswirthsck-aftliche Nützlichkeit der Schutzzölle in den weitesten Kreisen bestritteil wird und das Deutsche Reich sich solche nur von einem gewalttätigen Regiment, dem bis- märckischen, unter abnormen politischen Verhältnissen, zu Gunsten einer verschwindend geringen Minorität, der Junker, und daneben zu fiskalischen Zwecken, aufhalsen ließ. In den breiten Volksmassen, auch bei den Kleinbauern, werden die Schutzzölle nach wie vor verwünscht, und wenn man dazu noch die Freihändler der Bourgeoisie in Betracht zieht, so schmilzt die Anhängerschaft der Schutzzölle zu einem sehr geringen Häuflein zusammen. Nun kann man freilich nicht sämmtliche Produktionszweige über einen Kamm scheeren. Mau kann Schutzzölle auf noth - wendige Lebensmittel, die aus anderen Ländern reichlichst und billigst importirt werden können, ver - werflich finden, sie aber für gewisse Industriezweige hingehen lasten. Eine künstliche Preissteigerung beim Getreide oder Petroleum hat einen ganz anderen wirthschaftlichen Karakter und Effekt als etwa eine Steigerung der Preise von Spazierstöcken oder Kravattennadeln. Eben die Heranziehung der Schutz - zölle legt aber nahe, wie gern sich die ordinäre Preistreiberei mit der Sorge um den wirthschaftlichen Ruin rnaskirt. Was ist nicht schon von den Agra - riern über den Untergang der deutschen Laudwirth- schaft geflunkert worden I Auch in der Beilage zur „Allgem. Ztg." findet es W. Berdrow mindestens sehr fraglich, ob die Kartelle in Deutschland tu der That nur als eine Maßregel zur Abwehr des wirthschaftlichen Ruins ihrer Mitglieder anznsehen seien, ober ob ihnen be - reits ein aggressiver Zug, sei es gegen das Publikum ober gegen die Arbeiterschaft, ober gegen bie Kon - kurrenz, innewohnt. Die Zahl ber beutschen Kartelle soll sich gegenwärtig auf etwa 186 belaufen. Es find besonders: der Kohlenbergbau, die Eisenindustrie, die chemischen Gewerbe, die Industrie der Steine und Erde», die Textil-, die Papier-, die Holz- und Schnitzstoff- und endlich bie Leberinbnstrie, welche eine größere ober kleinere Zahl von Kartellverbänben aufweisen. Aus ben näheren Darlegungen des er - wähnten Artikels au einzelne« Stichproben ergiebt sich nun, baß bie kartellirten Unternehmer nicht leicht der Versuchung widerstehen, die Preise so hoch wie möglich zu schrauben, und daß die Kartelle also weit mehr den ausbeuterischen Absichten des Kapitals dienen als ber Selbsterhaltnug, dieselben somit keines - wegs so harmlos sind, wie sie der große Smchedrin in Leipzig hinzu stellen beliebt. AVer freilich auch nicht so wirksam, in Deutsch - land zum Mindesten. Und hier kommt der Artikel zu ähnlichen Ergebnissen wie Schippel in seinem Referat über „bie Bedeutung der Trusts, Ringe, Kartelle und ähnlicher großkapitalistischer Organi- fationen in unserer wirthschaftlichen Entwicklung" auf unserem Frankfurter Parteitag 1894. „Eine Grenze hat Tyrannenmacht", auch die preissteigernbe der Kartelle, ober vielmehr mehrere Grenzen. Auch Ido keine frcmbe Konkurrenz sie aufhält unb zurück- brängt, können ihre Bäume nicht in ben Himmel wachsen, weil von einer gewissen Preishöhe an die Verwendung anderer Produkte lohnender nnb also vorgezogen wirb. Unb weiter steht ber Willkür ber Verbände entgegen, daß auch bie Abnehmer sich in Verbänden zusammenschließen, die Macht der Kartelle bricht sich an den Konsnnientenvereinigungen. Frei - lich halten sie sich alsdann am mwrganisirten Klein - verbrauch schadlos. t entsprechen. Arbeitgeber gegen Verluste durch Streiks bezweckt. Von der Weltbühne fldiums bleiben, wenn die sozialdemokrati e imvirken. lung des Zur Militär-strafprozeßordnung. Nach ber .Nationallib. Corresp." ist der Frage des kaiserlichm Das Rcichstagspräsidinm. — Das offizielle Organ der konservativen Parteileitung erklärt, daß die Konservativen eine Beiheiligung an dem Präsidium des Reichstages auch für die nächste Session nicht anstreben. Da die gleiche Erklärung nationalliberalerseits ergangen ist, wird es wohl bei der bisherigen Gestaltung des Prä- Wir haben keinen Grund, wie es schon von mancher Seite geschehen, uns darüber sittlich zu entrüsten. Jrn Gegentheil hoffen wir davon eine gute Wirkung auf bie noch unorgmiisirten flauen Arbeitermassen, die sich Angesichts dieser neuen Unternehmerpraktik endlich werden „ermannen" müssen, ben Organi - sationen beizutreten, um nicht mehr als Streikbrecher alias „Arbeitswillige" ihren kämpfenden Kollegen ver- rätherisch in den Rücken zu fallen. „Die milde Praxis konnte erklärlich unb entschuldbar erscheinen, so lange sie durch das öffentliche Rechts- bewußtsein getragen wurde. Diese Voraus - setzung ist aber nicht mehr als gegeben zu erachten. In der Sitzung vom 21. April 1896 hat der Reichstag einstimmig beschloffeu, die verbündeten Regierungen zu ersuchen, mit allen zu Gebote stehenden Mitteln dem mit dem Strafgesetzen in Widerspruch befind- lichenDuellwescn mit Entschiedenheit entgegenzutreten. Bon feiten dcL Herrn Reichskanzlers ist Namens der verbündeten Regierungen die Erklärung abgegeben worden, daß cS als eine selbstverständliche und unabweisbare Pflicht er - scheine, den Gesetzen auf dem Gebiete des Duellwesens in allen Kreisen der Bevölkerung ohne Unterschied des Standes und Berufes Achtung und Befolgung zu sichem, und daß Mittel gesucht werden müßten, eine solche Siche - rung wirksamer als bisher zu erreichen. Für die Beamten der Staatsanwaltschaft erwächst hieraus die Pflicht, bei noch vorkommenden Ueber tretungen der Duellgesetze auf eine nachdrückliche Anwendung der kfotcren Hinz: ’ " Mehr als bisher wird hierbei auf die Veranlaffi_..„ Duells, auf die größere ober geringere Frivolität bei ber Herbeiführung besserten, auf das Verhalten der Bethet- ligten gegenüber dem Versuch eines friedlichm Ausgleichs, und die Schwere der Kampfbedingungen und auf ben Herr Schönstedt sagt dann weiter: „In engem Zusammenhänge mit dem Umsichgreifen des Tuellwesens steht die Frage, ob die bestehenden Einrichtungen ge - nügen, gegen Ehrverletzungen einen wirk - samen -schütz im Wege des gerichtlichen Verfahrens zu gewähren. Auch diese Frage „Wer kein braver Ehrist ist, das ist kein braDcr Mann und kein brav er preußischer Soldat." So soll nach bis jetzt unwidersprochen ge - bliebenen Berichten ber deutsche Kaiser dieser Tage in einer Rede gelegentlich der Beervigung von Rekruten gesagt haben. Etliche liberale Blätter erklären, an der Richttgkeit dieser Lesart so lange zweifeln zu müssen, bis sie amtlich bestätigt werde. Andere liberale Blätter wenden sich gegen die dem Kaiser beigemessene Behaup- ttuig selbst. In der That hat der Begriff des „braven Soldaten" nichts zu thun mit ber christlichen Religion. Was vom Soldaten verlangt wird, ist Selbst- entsagung, Aufopferung, Einsetzung seines Lebens. Tie soldatische Oualifikaiion ist völlig unabhängig von irgend einem religiösen Dogma. Unter Heiden, Mohammedanern, Juden und „christlichen" Ungläubigen hat es stets Männer gegeben, die diese Qualifikation in hervorragendem Blaße besaßen und deshalb als Helden gefeiert worden sind. In den Schulen wird unserer Jugend gelehrt, daß im allen Griechenland und im alten Rom heidnische Soldaten Wunder der Tapferkeit verrichtet haben. Temistokles, Cäsar warenHeiden. Alexander der „Große", Hermann der Cherusker, die todesmnthigen Wikinger waren Heiden. Einer der Begründer der hobenzollernschen Dynastie, Friedrich II., genannt der „Große", war ein sehr schlechter Christ, ja er war Atheist, aber doch gilt er als der genialste Heerführer seines Zeitalters. Dasierte gilt von Napoleon I., der weit davon entfernt war, an den Gott der Theologen zu glauben. Es hat aber auch schon einmal eine ganze Armee von Soldaten gegeben, die überaus strenggläubige Christen waren, die unter Gebet und frommen Gesängen in stürmischer Be - geisterung in die Schlacht zogen, um einen König von Gottesgnaden zu stürzen und die Re - publik zur Herrschaft zu bringen. Das waren die Schauren Cromwells. Sie haben Karl I. von Eng - land auf's Blutgerüst gebracht. Ebenso wenig wie christliche Gesinnung nothwendig die Busis ber soldatischen Qualifikation ist, ebenso Wenig ist sie nothwendig die Grundlage der monarchischen Ge - sinnung. Die Berliner „Volks-Ztg." meint zutteffeiid: „Wären nur gläubige Christen fähig, allen soldatischen An - forderungen zu genügen, so müßte der Aushebung unb (Anstellung ber Rekruten ein emgehcnbes (riamen auf ihre Religiosität, auf ihr Bekenntniß zum Christenthum, auf ihren christlichen Wanbel vorangehen; dann müßten alle jüdischen, bissidentischen oder sonst nicht auf dem Boden der christlichen Gläubigkeit sichenden Preußen beim. Deutschen vom Militärdienst grundsätzlich aus- geschloffen werden. Dcim bann bürste man Niemanden zur Erfüllung einer Pflicht zwingen, ber er aus prin - zipiellen Grünben nicht gewachsen ist." Man könnte ja einmal ben Versuch machen unb alle Diejenigen, die befennen, daß sie nicht gläubige Christen mb, vom Militärdienst auszuschließen. Wir find über - zeugt, es wurden nicht viel Rekruten für das Heer übrig bleiben. ist bei den Verhandlungen im Reichstage erörtert und von Vertretern fast aller (??) Parteien verneint worden. Die Strafandrohungen des Swasgesetzbuches bleiben in ihrer Höhe, insbesondere Was die Geldstrafen und Bußen betrifft, hinter denjenigen anderer Länder erheblich zu - rück. Von ihrer Anwendung aber gilt dasierte, was oben von den Tuellstrafen gesagt ist. Es kann nicht befremden, daß Jemand, der sich ober seine nächsten Angehörigen in ihrer Ehre schwer gefränft sieht, in bet regelmäßig erst nach Monaten erfolgenbett Verurtheilung des Beleidigers zu einer geringen Geld - strafe eine angemessene Sühne nicht erblickt. Noch ein Weiterer Umstand ist geeignet, von der Beschreitung des Rechtsweges in Beleidigungssachen abzuhalten. Während andere Gesetzgebungm den Beweis der Wahrheit über - haupt nicht oder nur in sehr beschränktem Maße zulassen, ist derselbe im deutschen Strafgesetzbuch unbeschränkt er - öffnet, insoweit nicht bei dem Vorwurf strafbarer Hand - lungen die Voraussetzung des § 190 Satz 2 vorliegt, auch hier aber geht die Praxis über die Absicht des Ge - setzes vielfach weit hinaus, indem sie den Wahrheits - beweis nicht nur für die behauptete konkrete Thatsache, sondern auch für andere damit nicht zusammenhängende Thatumstände aus dem Vorleben des Beleidigten zuläßt, welche etwa zur Entschuldigung des Beleidigers bienen konnten. So kommt es, baß nicht selten in Beleibigungs- sachen der Beleidigte in die Lage verieyt Wirb, seine ganze Vergangenheit einer peinlichen Untersuchung nach irgenb welchen ihm zum Vorwurf gereichenben Handlungen unterzogen zu leben. Während ferner von dem Beleidiger billigerweife verlangt werden kann, daß er für die von ihm behaupteten oder verbreiteten Thatsachen den sofort bereiten Beweis zur habe, sind bie Falle keineswegs vereinzelt, in betten mit Erfolg ber Versuch unternommen wirb, erst bas Strafverfahren zur Herbeifchaffung der dein Beleidiger gar nicht bekannt ge - wesenen ober nicht zu seiner Verfügung ftehmden Beweis - mittel zu benutzen. Dem Beruf oer Staatsanwaltschaft entspricht es, innerhalb ihres Wirkungskreises solchen Mißbräuchen nachdrücklich entgegenzutteten und dahin zu wirken, daß Beleidigungen nach Maßgabe ihrer Schwere eine rasche und empfindliche Sühne finden. Wenn erst bie Ueberzeugung eine allgemeine wirb, daß auch bas Rechtsgut ber persönlichen Ehre im Falle seiner Ver - letzung eines kräftigen Schutzes bei ben georbneten Be - hörden sicher ist, so darf erwartet werden, daß der An - reiz zu gesetzwidriger Selbsthülfe sich mindern werde. Um so mehr wird es alsdann berechtigt erscheinen, auch gegen die Ucbertreter der Duellgesetze mit voller Strenge einzuschreiten." Dieser Theil der Verfiigung ist in bet Hauptsache sehr bebenklich; er bezweckt eine Verschärfung ber Beleibigungs st rasen. Als ob bamit bet wirklichen Gerechtigkeit gebient Wäre l Nicht auf möglichst scharfe Bestrafung bes Beleibigers kommt es att, sondern darauf, daß das von ihm be - gangene Unrecht gerichtlich konstatirt werde und so der Beleidigte öffentlich gerechtfertigt Wirb. Alles in Allein: eine Einmischung der Behörden'Ausgang des Zweikampfes Rücksicht zu nehmen sein, halten nVr durchaus nicht für wünschens«)ertls was ^obei ist nicht außer Acht zu lassen, baß die gewöhnlich yaitkN w.r vuroyaus iitqt iur wun^ensw«ry, was ; bU antoenbung niedriger Strafen angeführten ja auch der veschlonenen Resolution auf dem Frank- lg^nnde, welche einem verfeinerten Ehrgefühl flirtet Parteitag entspricht, Worin heworgehoben ist, und den in gewissen Ständen und Gesell- daß jeder Fortschritt der Kapitalkonzentration ein.schaftsklassen herrschenden Anschauungen weiterer Schritt ist zur Verwirklichung des Sozialis- mtnommen zu werden pflegen, in der dem Zweikampf ! mus. Also keinerlei Veichrankuiig der .Koalltions- j^gn eine weitgehende Berücksichtigung ' freisteit der Unternehmer, aber auch keinerlei gesunden habm. Ihnen auch bei der Strafab- BeschräiikiiNg der Koalitionsfreiheit der Messung im Rahmen des Gesetzes ein msicheidendes Arbeiter. Und das schließt selbstredend ein, daß G-wicht mit ber äBirfnng beijulegen^bafj bie Ueber« ■ ar,. , < , ,. ; , । jireitunq ber Mindeststrafen einer besonderen Recht- sedes Aitentat des Unternehmerthilms gegen die ftrst^ng bedürfe, würdederAbsichtdesGesetzes Koalitionsfreiheit der Arbeiter und deren Bethätigung nicht entsprechen." strafrechtlich zu verfolgen ist. Unter diesem Gesichts- Das sogenannte „verfeinerte Ehrgefühl" der soge- piinkt betrachten wir auch die neu gegründete Aktien- nannten .besseren", uttb> britat' «efellfdjajt wel^e« bor gesellschaft „Jndustria", die eine Versicherung der ni $ t a fe baS „Ehrgefühl" des Zuhälters. Arbeitgeber gegen Verluste durch Streiks bezweckt. ,§crr Schönstedt sagt dann weiter: „In engem Fraktion der Anregung, ihren Anspruch auf einen Sitz im Präsidium gellend zu machen, nicht entsprechen sollte. Wo bleibt der BundcSrath? Mit dem Ende dieses Jahres läuft die Bundesrathsverordnung vom 27. April 1893 ab, welche über die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Ar - beitern in Ziegeleien Bestimmung trint unb sie gewissen Einschränkungen unterwirft. Es fehlen noch jegliche Nachrichten, ob diese Verordnungen einfach ver - längert oder umgestaltet wird. Wer auch nur fluchtig die Berichte ber Gewerbeaussichtsbeamten, wie bie sonstigen über Ziegeleien erfolgten Veroffentlichimgen durchlieft, sann darüber nicht in Zweifel sein, daß die Verordnung einen ganz ungenügenden Schutz gewährt, ter noch dazu in Folge grabe der gedrückten Lage dieser verelendeten Arbeiterschaft wie der mangelhaften Kontrole der meist abgelegenen, schwer zu beaufsichtigenden Ziegeleien auf dem Papier stehen geblieben ist. Wir wollen die aller Hygieine hohnsprechende UcBerbürbung der jugend - lichen Arbeiter wie der jugendlichen Arbeiterinnen, vor Allem aber die gradezu skandalösen sittlichen Mißstände in Folge der mangelhaften WohnungSzustände hier nicht ausmaien, das ist oft genug geschehen. Nur auf einen wichtigen Punkt sei ber Blick gelenkt. Nach ber vor Kurzem veröffentlichten Berufszählung von 1895 Waren in Ziegeleien nicht weniger als 1575 Kinder unter 14 Jahren — banintcr 122 Weiblichen Geschlechts — beschäftigt. Wenn es einen Fabrikationszweig giebt, welcher — Wie sich ber § 139 a ber Gewerbe-Ordnung ausbrückt — mit besonderen Gefahren für Gesundheit oder Sittlichkeit verbunden ist, so ist es der Bewiest von Ziegeleien. Es muß also bei Ablauf der Verordnung entschieden darauf gebrungen werben, daß der Schutz weiter aus - gedehnt und die Kinderarbeit in diesen Betrieben ganz untersagt werbe. Die strafrechtliche Behandlung der Dnell- vergehe» unb der Beleidigungen betrifft eine int „Justizministerialblatt" veröffentlichte Verfügung des preußischen Justizministers Schönstedt vom 16. November 1897. Es heißt darin: „Die zahlreichen in den letzten Jahren norgefommenen Duelle mit theilweise todtlichem Ausgang haben in weiten Kreisen der Bevölkerung eine tiefgehende Erregung hervorgerufen und vielfach das Verlangen nach einer Verschärfung der den Zweikampf betrcsteiiben Straf - gesetze laut werden lassen. Der V or Wurf ungenügender Ahndung des Duells wifft jedoch, soweit er berechtigt ist, weniger das geltende Gesetz als besten Hanbhabung. Während bas Swasgesetzbuch ben Zweikampf mit Festungshaft von 3 Monaten bis zu 5 Jahren, bei todtlichem Ausgang von 2 bis zu 15 Jahren, bie Herausforberung unb das Kartell- Wagen mit Festungshaft bis zu 6 Mouaten und die von Erfolg begleitete absichtliche Anreizung zum Zweikampf mit Gefängniß von 3 Monaten bis zu 5 Jahren bedroht, wird von den Gerichten in den Weit - aus meisten Fällen nur auf die zulässigen Mindest- strasen erkannt. Erhebliche Hebers estreitungen derselben kommen nur vereinzelt vor. Fälle, in denen bie Höchst - strafen verhängt würben, fiub nicht bekannt geworden. Es kann nicht bezweifelt werden, daß diese milde Praxis zu der Vermehrung der Duelle beigetragen hat." Ein schwerer V o r w u r f, den hier ber Minister gegen bie Justiz erheb!. Aber ein burchauS begründeter Vorwurf. Derselbe ist schon oft auch von anderer Seite erhoben, aber niemals gebührend beachtet worden. Wenn aber der Minister glaubt, dieser Vorwurf treffe weniger das geltende Gesetz als dessen Handhabung, so irrt er. Die auf das Duell-Verbrechen angedrohten Swafen sind ein wahrer Hohn auf die Gerechtigkeit. Diese überaus milden Swafen tragen erheblich zur Vermehrung der Duelle bei. Dazu dann noch die unerhört milden Urtheile und — bie Begnadigungs-Praxis. Ueber letztere schweigt ber Herr Justizminister, obwohl er selbst bafiir bie Verantwortung Wägt. Im Anschluß an obige Worte fährt er fort: Der oberste Gerichtsho Bestätigungsrechts im Entwurf ber Mililär- strafprozeßorbnung folgenbeRegelung zugebacht: ~ ‘ ' entscheibet in sich voll ¬ ständig rechtskräftig. Zur V er v o 11 ständ i- gung bient die Unter chrift des Kaisers. Man Weist ihr eine ähnliche Bedeutung in dem vorliegenden Fall zu, wie sie sie in der Reichsgesetzgebung hat. Nach der Verfastung ist zu einem Neichsgesetz die Ueberein-, stimmung der Mehrheitsbeschlüsse des Buiidesrachs und des Reichstages erforderlich und ausreichend. Tie 9tu8 = ' fertigung unb Verkündigung steht bem Kaiser zu. Dazu bebarf das Gesetz seiner Unterschrift. Analog der Bedeutung, die ber kaiserliche Namenszug unter den Reichsgesetzen hat, soll die der kaiserlichen Unterschrift unter ben Beschlüssen des obersten Gerichts - hofes fein. Rechtlich ist das Urtheil bes obersten Gerichts - hofes ausreichend. — Es fragt sich aber, ob auch ge - nügend festgeftettt ist, daß diese Vollzugsunterschrift nicht etwa als ein Vetorecht ausgelegt Werden darf, daß sie also verweigert und das Urtheil bauist rechtsunwirkjam gemacht werben konnte. Tie Postreformvorschläge, mit denen Herr Podbielski vor den Reichstag treten will, find, wie die „Nat.-Ztg." mittheilen kann, der abschließenden Forrnuliiung nahe gerückt. Die geplanten Verkehrser - leichterungen — Herabsetzung des Portos für Postan - weisungen kleineren Bewages, Erhöhung der Gewichts - grenze für einfache Briese aus 20 Gramm unb Einführung bes FünspfennigportoS für ben Qrts-Ariefverkehr sollen mit einem rechnungsmäßigen Einnahme- ausfall von 11 Millionen Mark verbunden sein. Bei dieser Berechnung ist allerdings zu Grunde gelegt, daß keinerlei Steigerung des Verkehrs einwitt. Was die Verbilligung des Ortsbriefverkehrs betrifft, fo ist nicht blos die Einführung des Fünf Pfennig- Portos für Berliner Stadlbriete beabsichtigt — das Stadt - briefporto ist außerhalb Berlins schon jetzt nirgend höher — sondern es ist eine Auf lheilung des Reichspost - gebietcS in Ortsbezirke beabsichtigt, innerhalb deren allgemein das Briefporto nur 5 betragen foll. Hierbei kommen namentlich die dicht bei einander ge - legenen Städte, Wie Barmen und Elberfeld, Hamburg unb AItonain Bewacht, fobnnn namentlich bie größeren Städte mit ihren Vororten. In Rücksicht auf diese all - gemeine Neueinrichtung foll die (Erweiterung des Post- regals auf die gewerbsmäßige Versendung geschloffener Briefe auch innerhalb eines Stadtbezirkes in Vorschlag gebracht werden. Von dieser (nwciferimg erhofft man um so eher eine alsbaldige theilweise Deckung des Ein - nahmeausfalles, als eine (xntschädigung der hierbei in Bewacht kommenden Institute nicht in Aussicht ge - nommen ist. Tie deutsche Kolonialpolitik wird immer kost - spieliger. Nach Mittheilungen der „Köln. Ztg." über die Verhandlungen des Kolonialraths soll in Süd west- asrika die Schutzwuppe noch eine Vermehrung er - härten, insbesondere mit Rücksicht auf die Beschaffenheit des Geländes die Artillerie verstärkt werden. Neue Mittel sollen gefordert werden für Aerzte und die Er- richttmg bakteriologischer Stationen daselbst, auch für Verwaltungsgebäude, Wohnhäuser und Stationsbauten, Wege- und Wafferbauten sollen erhebliche Mittel in An - spruch genommen werden. Weitere Forderungen be- weffen die Hebung der Viehzucht in Südwestawika. Dazu kommt der neue Eisenbahnbau, den wir bereits besprochen haben. Für Major Lentivein soll das Gehalt erhöht werden. In Kamerun läßt bie fortgesetzt angefünbigte Steigerung der eigenen Einnahmen noch immer auf sich warten. Dagegen vermehren sich fortgesetzt die Aus - gaben. Die Schutztruppe soll Wieder verstärkt werben. Eesunbheits - Stationen sollen sowohl an der Seelüfte als im Samerungebirge für erkrankte Europäer angelegt werden. Nur das Togogebiet verlangt feinen höheren Neichszuschntz. Ostafrika dagegen soll angeblich einen um eine halbe Million geringeren Neichsziischuß ver - langen. Nickt ersichtlich aber ist es, was dort das Reich zuschießen soll für die verkrachte Usambara-Eisenbahn. Die Qbcrdeiitagogcn der Agrarier wollen Zweck Mäßigkeits-Opposition gegen die Re - gierung. In der neuesten Nummer der „Korrespondenz des Bundes der Landivirthe" wirb ausgesührt, daß sich überall „eine Strömung gegen bie Regierung" geltcnb mache, deshalb müsse auch ber B. d. L. mit einem „Tropfen oppositionellen Oels gesalbt sein", wenn er bie volle Zustimmung ber öffentlichen Meinung erwecken wolle. In der nächsten parlameittarischen Session müsse ber Regierung deutlich gemacht Werben, „baß wir (ber B. b. L.) in unserer Toga sowohl ben Krieg als ben Frieben Wagen". Also nicht eigner ehrlicher Ueberzeugung entsprechenb, fonbem aus Rücksicht auf bie öffentliche Meinung soll Opposition getiicben werben. WahItaktikI Wackere „Männer", biefe AgrarierI Die Folgen der „konservativen" Politik werden sich, wie Wir gegenüber ihrer reaktionären Bethätigung immer betonten, auch bei ben nächsten allgemeinen Wahlen in einer scharfen Linksschwenkung der Wählerschaft zeigen, gewiß nicht $um Heile des Reichs, aber als heilsame Lehre für die verbündeten Regierungen, bie, in Nord- unb Mitterteutschlaitd wenigstens, die fonjeruatioen Sonderbestrebungen unterstützen unb so sich gleichsam mit ihnen einverstanden erklären. . . Diese Partei sucht ja in ihrer vermeintlichen Unfehlbarkeit unb ge - tragen von beut unleiblichen Dünkel die Gründe ihrer Mißerfolge nie in sich selbst unb den eigenen Fehlern. Stets sind andere Leute daran schuld, wenn das Wasser nicht den Berg binauflaufen will." Wie gefällt Herrn v. Miquel diese Politik der „Sammlung"? „Ein Gimpelfang ist der Rus zunt Sam - meln." So Hai der Direktor des Bundes der Land- wirtste Dr. Roesicke am Dienstag in der in Posen abgehaltenen Generalversammlung des Bundes unter lebhaftem Beifall seiner Genossen erklärt Die „Nordd. Allgem. Ztg." hält es nun für nothwendig, den „Ruf zur Sammlung" nochmals zu „erläutern“. Sie schreibt in offiziösen Lettern : Ter Sammlungsrus habe zttnächst lediglich jene großen WirthschaftlichenGesichtS- punkte in'8 Auge gefaßt, die die ganze Natiott be- Weffen, und daß „jene neue Handelspolitik, welche in Vorbereitung befindlich ist, im Hinblick auf bie großen Veränderungen eine Nothwendigkeit geworden war, welche sich in letzter Zeit auf dem Gebiete des Welthandels vollzogen hatten". Aeußerst dunkel ist der Sinn dieser Worte; sie klingen beinahe Miquelsch. Also eine neue Handels - politik ist in Vorbereitung 1 Bisher hörte man nur von Vorbereitungen für die neuen Handelsver - träge, die in 6 Jahren abzuschließen fein Werden. Und diese neue Handelspolitik soll nothwendig geworben sein burch ernste Veränderungen, die sich in letzter Zeil auf dem Gebiete des Welthandels vollzogen haben. Tas ist recht räthselhaft. Bisher glaubte man nur, daß aus Nachgiebigkeit gegen die Agrarier unter bet Führung beS Herm b. Miquel neue Wege zur Bildung einer Majorität cingcfdjlagcn werden sollten. Damit hat der Welthandel nichts zu thun. Das offiziöse Blatt behauptet auch, ber Ruf zur Sammlung habe ein „ent - sprechendes Echo" gefunben. Davon habe man sich au8 ben einstimmigen Aeußerungen sämmtlicher Mstglieber bes hier in ben letzten Tagen versammelt gewesenen wirthschaftlichcii Ausschusses überzeugen können, und zwar in gleicher Weise ber Vertreter bet Laudwirthschaft Wit betet bet Jnbuswie unb bes Handels. Ein Berliner Korrespondent der „Frmiks. Ztg." meint boshaft: Diese „Einstimmigkeit" habe tvahr- scheinlich nur beim Diner des Grasen Posadowsky in Gegenwart des Kaisers geherrscht. Ter Pebcl'sche Vorschlag zur Ensscheidung bet frage der Betheiligung an ben preußischen a n b t a g a w a li I e n stößt in der Parteipresse ver - schiedentlich auf Widersprilch. Die „Btanbendg. Ztg." bemerkt dazu: „Wir muffen uns mu aller Entschiedenheit dagegen erklären. Es märe höchst mißlich unb könnte zu bebenklichen Konsequenzen führen, wenn ber Fraktion bie Korrektur von Parteitagsbeschlüssen Überlassen würbe — ganz abgesehen davon, daß ein solches Recht bet Fraktion doch auch erst von einem Parteitage zugebilligt werben müßte. Wir sind bet Meinung, daß der Moskauuntt für einen außerordentlichen Parteitag, dessen Mitglieder einen Zeitaufwand von nur zwei bis drei Tagen (inkl. Reise - zeit) zu machen hätten, bei einer so wichtigen Sache gar nicht in's Gewicht fallen könnte." „Allenfalls akzeptabel" wäre ber „Brandenburger Zeitung" der „Ausweg", Wenn die Theil nehmet am Hamburger Partei - tage übet die ganze Bebeische Resolution unter Leitung des Parteitagsbüreaus nochmals (schriftlich) a b - stimmen würben. Ten einzelnen Wahlkreisen könne man eine derartige Abstimmung unter keinen Umständen überlauen, weil die Art der Regelung ber Parteigeschäste in ben einzelnen Kreisen zu verschieden fei. Auch bie „Rheinische Ztg." ist nicht einverstanden. Sie erflärt: „Wir meinen, erst müßten die ein - zelnen Wahlkreise gehört werben, ob sie es für richtig halten, daß der Beschluß des Parteitages überhaupt geändert und daß er auf dem von Bebel vor- gefchlageiien Wege geändert wirb. Erst wenn bie Ge- lammtpartei sich in ber Mehrheit ber Wahlweise zu - stimmend zu einer Korrektur des Beschlusses geäußert hätte, märe irgend eine Instanz mit ber Ausarbeitung eines konkreten Vorschlags zu bewauen, der bann ber endgültigen Abstimmung durch bie Wahlweise unter - worfen werden müßte. Tiefe nachwägliche Kotrekttir eines Parteitagsbeschlusses ist ein außergewöhnliches nnb bedenkliches Mittel, über das die Fraktion nicht allein bestimmen bars.* Konservative und Antisemiten. Tie „Kreuz- zeitung" leitartifelt abermals über bas Verhältniß ber Konservativen zu ben Antisemiten unb kommt zu folgcnbem Schluß: „Alle Anzeichen sprechen bafiir, daß bei ben Anti- semiten für bie fommenbe Reichstagswahl nicht ber Kamps gegen bie jübifdje D emo kratie, fonbern bie Beseitigung ber Konservativen der oberste Gesichtspunkt sein Wirb. Thatsächlich haben sie bas seit bem Jahre 1893 in mehreren Wahlkreisen bereits erreicht. Bisher haben wir angenommen, daß bas nicht absichtlich geschehen, baß vielmehr bie Aus - stellung antisemitischer Sonberfanbibaturen lediglich in einer lleberschätzung bet werbenben Straft ber eigenen Partei ihren Grund finde. Jetzt indeflen wirb ims gradezu die Ueberzeugung anfgcjwungen, daß in dem geschilderten Verhalten S v st e m liegt. Wir be - dauern das deshalb, weil die Möglichkeit, dem Grund - sätze: „Gewennt marschwen, vereint schlagen" zu folgen, bei den Konservativen unb Antisemiten ursprünglich nicht auSgefchlofsen war. Heutzutage ist ein solches Vorgehen um jo weniger zu erhoffen, ba auch in sachlicher Be - ziehung die Gegensätze zugenommen haben. „Die Konservativen werben demnach, wenn nicht eine unerwartete Wandlung cinketen sollte, bie Anti - fein i t e n bei den kommenden Wahlen als Gegner zu betrachten unb hiernach bie Art ihres Verhaltens einzurichten haben. Da sie bie Hoffnung auf« geben müssen, daß sie bei engeren Wahlen auf die Unter - stützung der Antisemiten rechnen können, so werben sie biefe bereits bei ben Hauptwahlen mit aller Schärfe bekämpfen müssen. Sie Werden auch zu erwägen haben, ob sie den antisemitischen Besitzstand fernerhin respewiren fallen. Nicht kleinlicher Fraktionsgeist, sondern große nationale unb Wirthschaftliche Gesichtspunkte sind es, bie ihnen diese Erwägungen zur Pflicht machen. Wollten die Konservativen in den ihnen aufgedrungenen Kampf mit stumpfen Waffen ein treten, so wäre das mrt der Preisgabe fast aller ihrer Wahlweise an die Demokratie gleichbedeutend." Die antisemitische „Deutsche Wacht" fährt fort, mit den „konservativen V o 1 k s v e r r ä t h e r n m’S Gericht zu gehen. Sie schreibt unter Hinweis auf die Wahl in der Westprtegnitz: „Das ist vorläufig nur einmal eine Thetiquittuna, bie in ber West- priegnitz den konservativen Volksverräthern, unb zwar von einem vorwiegend ländlichen Wahlweis ausgestellt wurde, die politische Generalab - rechnung, bie im nächsten Frühjahr in ganz Deusschlanb erfolgen wirb, wirb den Beweis erbringen, baß baS Volk die unleidliche Bevormundung satt hat. Tas Bersammlnngsrecht in Prenfie» hat auf dem Wege nachträglich gerichtlich beglaubigter Polizei- verordnungSpraxiS eine neue Einschränkung er - fahren. Tas preußische Kamniergericht hat. Wie bie „Volksztg." berichtet, in nachstehendem Falle bie eiibgültige Ensscheidung zu llngunftcn des VersammlungS- rechtS gefällt: bem Reichstagsabgeordneten Genossen Schmidtin Frankfurt a. M. War zur Last gelegt worden, gegen eineRegierungspolizeiverordnung vom i. August 1893 verstoßen zu haben, welche vorschreibt, daß beflama» torische Vorträge, welche ein höheres Kuiistiiitereffe nicht besitzen, ohne vorherige Anzeige bet ber Polizei- behörbe nicht öffentlich borgeboten werben bürfen. Ans Anlaß ber Lafsallefeier trug Schmidt auf Ersuchen seiner Freunde ein Gedicht von Herwegh und ein anderes von Beranger vor. Das Sch off engericht erachtete ben Angeklagten für nicht schuldig, weil bie Regierungspolizeiverorbnung vom 1. August 1893 im Widerspruch mit § 33a der Gewerbe-Ordnung stehe und daher ungültig fei. Gegen diese Entscheidung legte die Staatsanwaltschaft Berufung bei der Swaskarnmer cm, bie im Gegensatze zur Vorentscheidung den Angcflagteu zu einer Geldstrafe von X 15 veriirtheilte. Sie nahm an, daß bie Regierungspolizeiverorbnung nicht im Wider - spruch mit S 33a der Gewerbeordnung stehe und daher rechtsgültig sei: § 33a beschäftige sich lediglich mit ge - werbsmäßigen Darbietungen, während cS sich im vor - liegenden Fall nm nicht gewerbsmäßige Dar - bietungen handle. Der Regierungspräsibent erscheine demnach befugt, die angefochtene Regierungspolizei« Verordnung zu erlassen. Der Angeklagte ging an baS Kammergericht. Er suchte nachzuweisen, daß bie fragliche Regierungspolizeiverorbnung ungültig sei und nicht nur mit der Gewerbeordnung, sondern auch mit der Ver - fassung unb bem Vereinsgesetz im Widerspruch stehe. Der Äraffenat des K a m ni e r a e r i ch t s erkannte aber auf Zurückweisung ber Revision unb bezeichnete bie Verorbming bcS Regierungspräsidenten als gültig. Sie stehe nicht mit anderen gesetzlichen Bestimmungen in Widerspruch unb beruhe auf § 6d beS Gesetzes über bie Polizeiverwalttmg; hiernach liege es der Polizei ob, für die Ordnung und Gesetzlichkeit bei dem öffent - lichen Zusammensein einer größeren Anzahl von Personen Sorge zu wagen. Improvisationen seien nach ber in Rede stehenden Verordnung un - zulässig. Mit Recht bemertt das berichtende Blatt, daß diese Ensscheidung für das ganze preußischeVereinS- leben von höchster BedeuMiig ist. „ES sammt fast bei jeder geselligen Verein-versammlung, also im ganzen Lande täglich in Tausenden von Fällen vor, daß zur Erhöhung der Stimmung von kgenb einem Herrn ob«