12 Jahrgang amburgerEc Dtcustag, de» 22. März 1898 der Vorlage seine Zustimmung verweigerte. Dieser! neht diese Oeffentlichkeit aber aus? Slbaesehm Paragraph setzt fest, daß Personen, welche nach tion - daß unter Umständen bw GcrichtSfitzuna-i Beendigung des die Militärgerichtsbarkeit begründenden ÄÄÄen""fa »“ da- Hierzu eine Beilage. Hauiburger Finanzwirthschaft zu. und leider herbeizuführen, entgegengetreten Sgesetzblatt" veranlaßt. Man stützte fich dabei Präzedenzfall aus dem Jahre 1873 ... Wenn auf einen imb ist damit die Aussicht ow sorgniß hegen, ob ihm der Nachweis der Berech- nicht bo die Aufgabe, bai politischen Auf Büdgetbehandluna »u entsprechen, sondern käsen in den Gemcinderai wir stehen dem Herrn Finanzministcr gegenüber wie haben m der dritten Klaffe Kinder — erlauben Tie mir das — welche ein Weih- In Hessen-Nassau e Bon der Weltbnhne ,Wcim cm mir möglich wäre, heute etwas mlS- führlich zu reden, was mir hier aber leider Golles ganz unmöglich ist, dann mürbe ich allerdings diese Gelegen - heit Mch ergriffen haben, mit über die sogenannte Ueber schuß wirthschaft bei uns auch einmal meine persönliche Ansicht in ungeschminkter Weise auS- znlBrechen. Sie wäre dahin gegangen, daß wir über- zehn Jahre (I) lang geltende Bnnbesralhs-Lerordinmg über den Betrieb von Konservenfabriken ohnehin schon schwer benachiheiligt worden sind, vor noch größerem Schaden zu bewahre». angeschlossen und der Präsident des Reichstages befrag! worden war, der seinerseits wieder den damastgen Referenten zu Rache zog, wurde die Berichtigung im .Reichsgesetzblatt" veranlaßt. die Abänderung des § 138 a liege im Interesse der Ar - beiterinnen selbst, im wahren Sinne des Wortes der Be - gründung und es ist Pflicht des Reichstages, unter Anderem die Arbeiterinnen, die durch die neue. nachtsgeschenk erwarten, und sagen uun, zu einem weiteren Geschenk werde es wohl doch noch unter Umständen aus« So endete der erste Lnnivttag der wichtigen Berathung, '* ' M 'M'" 7 i* das Zustandekommen der Anzeigen werden die sechrgespaltene Petitzeile oder deren Raum mit 30 für den Arbeitömarkt, Der« miethungS- und Familicuanzcigcu mit 20 berechnet. Anzelgen-Annahme in der Expedition (bis 6 Uhr Abds.), sowie in sämmtl Annonceu-Büreau«. Redaktion und Expedition: Große Theatcrstraße 44 in Hamburg. Da« „Hamburger Echo" erscheint täglich, außer Montags. Der Abonncmentspreis (inkl. „Die Neue Welt") bewögt: durch die Post bezogen (Nr. des Post- latalogS 3172) ohne Bringegeld vierteljährlich JiV 4,20; durch die jkolportore wöchcntl. 38 frei in’« Hau«. Einzelne Nummer 6 /£. Sonntags-Nummer mit illustr. Sonntags-Beilage „Die Neue Wels’' 10-4» Verantwortlicher Ncdaktör: Gustav Wabersky in Hamburg. Verwaltung kennt überhaupt (eine Furcht. Aber es ist ein eigen Ding mit bett Gefühlen; oft werde» für dasselbe Gefühl verschiedene Bezeichmnige» gewählt. Jeder Antrag, der eine Erweiterung der Rechte des Soldaten oder des Maunes aus dem Volke bringen sollte, wurde von den Mlitärs mit dem Hinweis ans große Gefahren, die daraus entstehe» könne», bekämpft. Ueoerall große Gefahren erblicke», ist aber eine Eigen - schaft, welche die Militärverwaltung mit dem Furchtsamen gemein hat. Da die Herren immer von große» Gefahren sprachen, timß man doch annehmen, daß sie wirklich an deren Vorhandensein glauben; oder sollten andere Gründe, die man nicht nennen mochte, maßgebend für ihre Stellung gewesen sein? So wurde ben» der Rest des Gesetzes angenommen. So sehr unsere Genosse» fich mit ihren Anwiiaen ein - geschränkt »nd nur verlangt hatte», was inan im Interesse einer unparteiischen Rechtsprechung fordern muß, so wurden doch sämmtliche Nnwäge abgelehnt. Nur bei der Ab- stiunmmg über § 8 stimmten unsere Genossen mit der Majorität und brachte» den Paragraphen zu Fall, sonst toaren sw bei allen Abstimmungen bei der Minderheit. meistens mit dem Erfolg, daß die Vorlage so blieb, wie sie in der Kommission dank der schmäh - lichen Haltung des Zentrums und einiger „Frei - sinniger" (der Abgg. Dr. Lenz mann und Dr. Görtz) gestaltet worden. Wenn jetzt Zentrum und Freisinn sich erbittert darüber stritten, wem von Beiden die Schuld an den unbefriedigenden Resultaten der Kommissionsarbeit beizumessen, so ist das Komödie, dazu bestimmt, die öffentliche Bteinung zu täuschen. Schuld tragen beide Theile, aber dem Zentrum ist die größte zuzuschreiben. Die Herren Gröber und Genossen wollen unter allen Umständen das Scheitern der Vorlage verhüten, das Gesetz zu Stande bringen. Nach ihrer Behauptung ist das „anerkannte Prinzip der Oeffentlichkeit des Hauptverfahrens" so werthvoll, daß um seinet - willen „manche unbefriedigende und schlechte Be - stimmung in den Kauf genommen werden taun". Die Herren versichern, wenn jetzt nicht die „Reform" vollbracht werde, so sei in absehbarer Zeit nicht mehr darauf zu hoffen. Das sind haltlose „Rechtfertigungen". Der wirkliche, der wahre Grund des Verhaltens der Zen - trumsleute ist zu sehen in ihrem Bestreben, ihre entscheidende parlamentarische Stel - lung auch in diesem Falle um jeden Preis geltend zu machen. Nicht Rücksichten auf die Sache sondern parteitatlische Erwägungen sind es, die den Pakt des Zentrums mit der Regierung er - klärlich machen. Die Partei „für Wahrheit, Frei - heit, Recht" will sich der Regierung als unent - behrlich erweisen und dieselbe fich zu Gegen - leistungen verpflichten. Deshalb hat das Zentrum der Negierung in allen Punkten, von deren An - nahme nach ihren Vorschlägen dieselbe das Zustande - kommen des Gesetzes abhängig machte, nach ge - geben; es hat jede Fordenmg, welche die Re - gierung als unannehmbar bezeichnete, fallen lassen, ohne der Erwägung Rechnung zu tragen, daß dieses „Refonnwerk" dem öffentlichen Rechtsbewußtsein völlig werthlos erscheinen muß. Das Zentrum kann den cs mit vollstem Recht tteffenden schweren Vorwurf nicht entkräften, daß es auch in diesmi Falle wieder einmal Grundsätze seinem parteipolitischen Jnteressse anf- opfert. Es hat, schnurstracks entgegen seiner früheren Haltung in der Duellfrage, seine Zu - stimmung dazu gegeben, daß die dem Beur - laubtenstande angehörenden, also im Zivilver - hältniß lebenden, Offiziere, Sanitätsoffiziere und Jngeniöre des Soldatenstandes wegen Zwei - kampfes, Herausforderung zu einem solchen und Kartelltragens der Militärstrafgerichts - barkeit unterstellt find. Die Regierung will das unbedingt, „aus Gründen der Disziplin" — und das Zentrum giebt nach, der BehMptung der Regierungsvcrtreter zusfimmend, daß die Verfolgung des Duellverbrechens durch die Militärgerichte „weit sicherer eine Abnahme dieser Ver - brechen verbürge", als wenn dieselben chre Sühnung durch die bürgerlichen Gerichte finden!!! Früher war mit uns auch das Zentrum, besonders Herr Gröber, entgegengesetzter Ansicht. Aber jetzt giebt es diese Ansicht auf, weil der bekannte Duell-Erlaß des Kaisers für die „Richtigkest" der anderen Ansicht von den Ver - tretern der Militärverwaltung geltend gemacht worden ist! D. h. das Zentrum thut, was an „maßgebender Stelle gewünscht wird". In der Kommission haben die Herren Gröber und Genossen zunächst die Bestimmung in der lltegierungsvorlage (§ 3), wonach die Militär - personen des aktiven Heeres und der akfiven Marine, von einigen nebensächlichen Ausnahmen abgesehen, auch wegen der vor dem Diensteintritt be - gangenen strafbaren Handlungen der Militärstraf - gerichtsbarkeit unterstellt sind, entschieden be - kämpft als eine ungerechte und in chren Kon - sequenzen höchst bedenkliche. Als dann aber die Regierung erklärte, diesen Vorschlag nicht fallen lassen zu können „von ivegen der Disziplin", da hatten die Herren vom Zentrum abermals polifische „Dis - ziplin" mld „Respekt vor der militärischeu Autorität" genug, um sich den Ansichten dieser Autorität an- zubequemeu: sie ließen in der zweiten Kommisfions- berathung ihre Bedenken gegen den gradezu mon - strösen Vorschlag fallen. Was sie erst aus prin - zipiellen Erwägungen nicht annehme» zu können erklärten, das vertheidigte in der zweiten Pleuar- berathung Herr Gröber unter „praktischen" Ge - sichtspunkten. Und so ist cs denn gegen die Stimmen der Sozialdcuwkraten und Freisinnigen, welche die Streichung des § 3 beantragt hatten, bet dieser Bestimmung geblieben. Zentrum, Konservative, Nationallibcralc und sellfftverständlich auch die Anti - semiten nahmen sie an. Danach war es thatsächlich eine Ueberraschnng, sagt, ba ist doch noch im Sacke etwas vorhanden; bet Eine sagt: der Herr Fimmzminister solle eine bessere Brille auffctzcn, bann werde er in einem Winkel des SackeS doch noch etwas entdecken; kurz und gut, diese ganze Behandlung scheint mir nicht dem konstitu - tionellen Süssem und einer richtigen fonbi tiginig seiner Klage gelingen werde; er fürchte, von seinen als Zeuge zu vernehmenden Kameraden im Stiche gelassen zu werden; es gelinge auch unter dem Zwange des Eides nicht immer, solchen Zeugen die Wahrheit abzuringen. „Beschwerde - führer und Zeugen fürchten die Rache des An - gegriffenen und seiner Standesgenossen! Die Soldaten glauben, dieser Rache schutzlos aus - gesetzt zu 'feilt. Die Wahrheit ist, daß sie vor allzu plumper Rache wohl geschützt werden können, vor vorsichtig ausgeübter, darum nicht minder intensiver, bei den eigenartigen militärischen Verhälluiffcn aber schwerlich." Das sind Thatsachen, für die man sich wohl berufen darf auf das Zeugniß der Hundert- tausende, die ihre Mstitärdienstzeit hinter sich haben. Unter diesen wird es nicht Viele gebeu, die geneigt sein können, die Ansicht des preußischen Kriegsministers über die „Erziehung" des Soldaten znm Gebrauch des Beschwerderechts zu theilen. Die Aussicht, die der § 8 der Militärstrafgerichts- Ordnungsvorlagc den entlassenen Soldaten eröffnet, ist wahrlich nicht geeignet, solch eine erzieherische Wirkung zu üben. Es würde auch bann, wenn diese Bestimmung Gesetzeskraft erhielt, im militäri - schen Beschwerdeweseit Alles beim Alten bleiben. Das Zentrum hat den sozialdemokratischen und freisinnigen Anträgen ans Streichung dieses Para - graphen zugestimmt, wie Herr Gröber sagte, „stutzig gemacht durch die Ausführungen des Herrn v. Staudy". Die zweite Berathung der Militär - strafprozeßordnung. L Berlin, 20. März. Die zweite Berathung der Militärstrafgerichts- Ordnnngsvorlage im Plenum des Reichstages war Alles in Allem eine Fortsetzung und Vervollständi - gung der in erster Lesung begonnenen Auseinander - setzungen zwischen den Verfechtern der Grundsätze gesunder, zeitgemäßer Reform und den Vertretern des herrschenden militärischen Geistes wie des reak - tionären Systems überhaupt. Letztere sind mit der - selben Entschiedenheit bezw. Rücksichtslosigkeit, die sie bereits in der ersten Lesung und in den Kom - missionsverhandlungen karakterisirt hat, auch jetzt wieder jedem Versuche, wenigstens in den wichfigsten prinzipiellen und praktischen Punkten Verbesserungen nun hiergegen wegen bes formalen Prozedere Einwen - dungen erhoben werden, so bürste es am zweckmäßigsten fein, in einem Einzelfall die Frage zur ßonteftation des Richters zu bringen, wie der § 138a der Gewerbe- Ordnung anszulegen fei, ob nach der frühere» ober nach der berichtigten Fassung. Die Wirkung der Berichtigung iß übrigens die, daß bett Arbeiterinnen eine Erleichterung gewährt wirb. J58 muß ihnen sicher angenehmer fein, wenn sie am Sonnabend etwas länger arbeiten, als wenn sie am Sonntag arbeiten müßten." Wir würben es bem entgegen für sehr bedenklich halte», die Entschellnmg den Gerichte» zu über (offen. Der Reichstag darf sich sein Recht, daß beschlossene Gesetze nur mit seiner Zustimmung geändert werben können, nicht nehmen lassen. Er hat alle Ursache, de» in praktischer Beziehung schon übermäßig große» Einfluß bet Re - gierung auf bie Gesetzgebung nicht noch zu erweitern, iubati er, den Regierungsleuten nachgeb end, diesen ein für allemal z»gestände, ..Perjehtu", die er gewacht haben soll, m rechtsgültige:! Gesetze» z., torrigirm. Aber c» ist nicht nur die staatsrechtliche eeite bet Angelegenheit, ebenso wichtig ist, daß durch bie von der Regierung ge - wünschte Aenderung des Gesetzes, an welcher praktisches Interesse nur die Unternehmer und bie Ler tretet ihrer Interessen haben können, ben Arbeiterinnen ein schwerer Nachtheil droht. Es ist eine durch nichts zu beweiseiche Annahme, daß tuenn die Arbeiterinnen Sonnabends von 5| bis 8£ Uhr arbeiten müßten, sie bann von bet Sonntagsarbeit bestell wütbett. Diese unsere Ansicht wird auch bom Organ des früheren Hanbelsministers Freiherru von Berlepsch, bet „Sozialen Praxis", getheilt. Tas Blatt schreibt: ,3» dieser formlosen Weise (durch bie „Be - richtigung" im „Reichs-Anzeiger") sann bod) ein Gesetz nicht geändert werde». Offiziös wird dafür geltend gemacht, daß durch die Sovnabend-Ueberarbeit die Somttagsarbell uiuwthig gemacht werde. Wir fürchten aber im GegencheU, daß tu manche» Betriebe», z. B. in Konservenfabriken, nunmehr Somlabenb-UebetjeU- unb Sonntags-Frauenarbeit stattfini>en wirb." Und diese Bekürchnmg ist sehr begründet, denn bie Gewerbeordnung enthält keine Vorschrift, wonach es ben Verhältnisses aus Anlaß der früheren dienst - lichen Beziehungen einer Beleidigung, Körper - verletzung oder Herausforderung zum Zweikampf gegenüber einem frühere» militärischen Vorgesetzten sich schuldig machen, der Militär - gerichtsbarkeit unterworfen bleiben, sofern nicht der Thäter seit zwei Jahren der militärischen Kontrole nicht mehr unterstand. Die Kommission hatte diesen Vorschlag dahin geändert — und zwar mit Hülfe des Zentrums — daß die Militärgerichtsbarkeü begründet bleibt für Personen, die innerhalb eines Jahres nach Beendigung des die Militärgerichtsbarkeit besfimmenden Verhältnisses sich wegen der ihnen während der Dienstzeit widerfahrenen Behandlung eines der erwähnten Vergehen gegenüber einem früheren militärischen, noch im aktiven Dienst befind - lichen Vorgesetzten schuldig machen. Unser Genosse Bebel hat, entsprechend einem Anträge der Sozialdemokraten und Freisinnigen, die Streichung des § 8 in scharf kritischer Weise be - gründet. Was er dazu sagte, deckt sich durchaus mit den von uns schon öfters gemachten Ausführungen. Wenn noch ein Zweifel darüber hätte bestehen können, daß es sich in diesem Punkt nm ein Stückchen Ausnahmegesetz gegen Sozialdemokraten und sonstige mißliebige polifische Elemente, um einen Eingriff in die Freiheit der Kritik handelt, so dürfte die dem § 8 gewidmete Debatte am Mittwoch diesen Zweifel gründlich zerstört haben. Unvorsichfig — oder sollen wir sagen mit aner- kennenswerther Offenheit — verrieth der konservative Abgeordnete v. Staudy das „höhere Geheimniß", das dem Einsichtigeu nicht einen Augenblick ein Ge - heimniß gewesen ist: daß der § 8 der Regierungs - vorlage „im Interesse der Disziplin", nm „der sozial - demokratischen Verhetzung vorzubeugen", noth - wendig sei, daß er speziell gegen die sozial - demokratischen Bestrebungen sich richte!!! Dieses „aus der Schule schivätzen" war ersicht - lich den Regiermigsvertretern und ihren Trabanten im Hause sehr unangenehm. Aber der Um - stand, daß kein Regierungsvcrtreter der Staudy'schen „Enthüllung" auch nur mit einer Silbe widersprach, genügt vollständig, um erkennen zu lassen, wie durchaus die Worte des Herrn v. Staudy den Ansichten und Absichten der maß - gebenden Kreise entsprachen. Der preußische Kriegsminister zwar meinte, der § 8 solle „erzieherisch" wirken, und zwar dahin, daß der Soldat während des Dienstes Beschwerde oder Anzeige wegen ungerechter Be - handlung erstatte und die Sache nicht verschiebe, bis er vom Militär fort ist. „Es braucht sich in der Armee Niemand etwas Unrechtes gefallen zu lassen," sagte Herr v. Goßler. Wir dürfen demgegenüber wohl daran erinnern, daß nicht wenige hervorragende Militärs selbst anderer Ansicht sind, wie Hen- v. Goßler. Da ist z. B. Major C. Tottleben, der in Nr. 23 der Hardeti'schcn Zeitschrift „Die Zukunft", Jahrgang 1893, ans seiner eigenen Erfahrung heraus über das mili - tärische Beschwerderecht" sich dahin äußerte: es sei „gesunder Instinkt vom Soldaten, wemi er nur im äußersten Nothfalle den Be - schwerdeweg betrete". Dieser Weg sei für ihn nicht nur umständlich, sondern auch gefährlich; die Mfassung der Beschwerde erfordere besondere Gegen die baicrififte Finanzwirthschaft hielt in bet vorigen Woche der sonst ungemein zahme Frei - herr v. Stanffenberg in bet Kammer eine Rebe, bet wll folgenbe Sätze enMehmen: gründet worden fei und auch die Debatte nichts ergeben habe, was ba» Votum rechtfertige. Er bat bie Regierung, in den heutigen Zellen bemagogifchM Kampfes stark zu bleiben. Die Debatte ist noch nicht beendigt. Körung : 1) ES ist unrichtig, daß bie von einer Anzahl Industrieller und @etoerbetreibenbcr veröffentlichte, gegen ben sogenannten „Wirthfchaftlichen Aufruf" gerichtete Er- tlänmg, der sich auch die IntkSstehenden Parteien ange - schloffen haben, aus der Zentralstelle stammt. Die Zentralstelle steht dem sogenannten ©amm!ungSaufrufe eben so fern »ie ber gegnerischen Erklärung. Beweis hierfür iss, baß von ben Mitgliedern der Zentralstelle sich die einen dem ersteren, andere der letzteren angeschlossen haben. Die Zentralstelle steht jeder Parteipolitik fern. Gcutciudcwahlcn. In Ilversgehofen, einem Vorort Erfurts, wurde der Parteigenosse Simon in ben Genreinderath gewählt. Zwei atü»re Kandidaten unserer Partei haben sich einer sehr auSstchtsvollc» Stichwahl iu unterziehen - In A m m e n b o r f bei Halle a. S. wurde der Jtanbibat unserer Parteigenossen, Richard Poesche, mit großer Stimmenmehrheit in den Gemeinde- rath gewählt. — Im Dorfe Klein-Wechsu »gen bei Nordhausen gelang cS, den zweiten Sozialdemo - kraten in den Gemeinderath zu bringen. Die Gegner -> nun nur »och einen Sitz. — errangen unsere Genossen bei den Stichwahlen der dritten Klasse wettere Erfolge. So wurden gewählt: in Niederrod 1, in Som» Der Tiefstand des Liberalismus zeigte fich in den Märztagm in eklatanter Weise. Nicht nur, daß der nationalliberale Spießbürger einer Feier, ja einem Gespräch über ben 18. März 1848 ängstlich aus bem Wege ging, in zwei Parlamenten haben auch die be - rufenen Vertreter beS nationalliberalen BnrgerthumS jene Vorgänge verleugnet: Im Reichstag Herr von Bennigsen burch seine VerlegercheitSrede, im württem- bergischen Sanbtag bie g es ammte na tional- liberale Fraktion durch ihre Redner und durch ihre Abstimmung. Am 18. März bat, wie bereits kurz gemeldet, der Württembergische Landtag mit 54 gegen 1'9 Stimmen beschlossen, die Privcligirten aus der Zweiten Kammer auSzuweism und so wenigstens eine der beiden Kammern zu einer reinen Volks - kammer zu machen. Gegen diesen Beschluß, der endlich die vollständig überlebten und mit fernem ver - nünftigen Grund zu belegenden Vorrechte deS niederm Adels nur zu einem Theil aufhebt, da ja 6 von den 13 Riiiern, 3 von den 9 Kirchenvertretern und der Uni»er« fitätSkanzler in bie AbelSkammer hinausgeworfen werden sotten, stimmten außer den Privilegirten bie ganze Fraktion b er Deutschen Partei (so nenne« sich bie schwäbischen Nationalliberalen), deren Organe zu allen imb deren Agitatoren zu Wahlzellen sich ben liberalen Mantel umhiinge» und mit liberalen Schlagworten daS Volk zu bethören suchen. Der weitere wichtige Beschluß ist der, daß zum Ersatz für die ausscheidende» Privilegirten, Abgeordneten mittels deS P r o p o r t i o n a l s y st e in S gewonnen loerbcn sollen. Dieses System wird schon seit 1891 im sozial - demokratischen Programm als daS gerechtere, die Ätängel beS jetzt bestehenden Reichstagswahlrechts in der Haupt - sache beseitigende Wablsystem gefordert und soll durch den Beschluß zum ersten Male in einem deutschen Staate eingeführt werden. Auch gegen diesenBeschluß stimmten im Vereine mit den Privilegirten bie Mitglieder derDeutschenPartei. Die - selbe hat unter der Führung beS penfionirten ReichS- gerichtsrathS v. Geß schon am ersten Tag ber Berathung über die Verfassung den Beweis geliefert, daß sie bie VerfassungSrevifion nn Ernst nicht will. Die FrellagS-Sitzuirg begann mit einer großen Diebe bes Ministers v. Mittnacht. Hatte biefer TagS zuvor bie persönliche „Abrechnung" beS Herrn v. Geß parirt, so ging er nun dessen sachlichen Einwendungen gegen bie Einführung be» ProporüonalwahlshstenrS und dessen ItiercitelungSantrag, weitere Stäbuberrrctuiigen zu schaffen, scharf zu rteib. Ein deutscher Minister als ber Vertheibiger des Proporzes gegen einen „liberalen" Politiker! DaS kommt nicht alle Tage vor. DaS zeigt aber auch den Tief - stand an, bei bem der Liberalismus und die tteredjtigfeit der Nationalliberalen angekommen ist. Zum Schluß kam noch unser Genosse Kloß zum Wort, welcher erklärte, unter ben obtoaltenben Umständen für den Art. 4 zu stimmen, trotzdem er das Einkammersystem und bie Wahl ber sämmtlichen Volksabgeordneten durch ein einheitliches Wahlsystem für eine gerechtere Reform gehalten hätte. Bei bei: hierauf folgenden Abstimmungen zeigte fich die klare Scheidung, die wir oben schon fonstaurt haben. zusprechen. Sie wäre dahin gegangen, daß wir Haupt eine ordnungsmäßige Biidgetbehandlnng nie. kommen werden, ehe wir nicht da» thun, toaS mit Aus - nahme von Württemberg in allen anderen deutschen Staaten und auch im Reiche geschieht, ehe wir die zu verwendenden Ueherschüsse nicht wie andere Einnahmequellen in daS Bstdget cintragen, so daß wir mit ber Vorlage bcS BübgetS schon genau wissen, Iber welche Summen man verfügen kann. Bisher wurde das als ein grosses Geheimniß behandelt, welches außer dem Herrn Finanzminister gar kein Mensch kennt, und da? Hai crfahrnitgSgeinäß — die Erfahrungen brauche Ich nicht weiter zu detailliren — dahin geführt, daß man auf den Inhalt dieses geheunnißvotten SackeS von allen Setten Spekulationen macht und Iederrnamt itzungm in um,..-.«».uv .....er Kaserne, in einem Lokal abgehalten werden können, ht welchem man der Oeffentlichkeit einen ober zwei Quadratmeter Raum einräumt, ben man auch schon rechtzeitig mll so - viel Leuten besetzen kann, baß „unliebsame Elemente" keinen Zutritt ftnben können, bestimmt bet § 270: „Die Oeffentlichkeit kann für bie ganze Verhandlung ober für einen Theil derselben durch Beschluß des Gerichts aus - geschlossen werden, wenn sie eine Gefährdung bet öffentlichen Otbnung, insbesondere die Staatssicherheit, ober eine Gefähr - dung Militärdienstlicher Interessen ober gegen die Nationalliberale». Der Rationallibrrale Fieser „rechtfertigte" baS Verbot ber Bebel'schen Ver- famutlmtg, beim Baden habe die Aufgabe, baS Nachbarland in seinen politischen Aus - gaben zu unterftützenl! Der Diktatur- paragraph sei nothwendig und im gege - benen Falle müsse auch Baden ihn respektiren. Redner schloß damit, daß das einge - brachte Mißtrauensvotum in ber schwächsten Weise be- Bekanntschast zu machen, wenn a ein Defizit macht. . . ." Dem Redner ist cm Irrthum unterlaufen. Außer Baiern und Württemberg hat auch bie Republik Hamburg die gerügte Büdgetverschleietung. Auch m Hamburg mauipulllen bie allein kundigen Thebaner ber Finanzdeputation mit den „lleberschüssen früherer Jahre", und dem Außenstehenden ist die wirkliche bie Erportfähigkeit der deutschen Jnbu- strie zu erhalten und zu vermehren. 3) Die Zentralstelle hat weder freihänblerische nach schutzzöllnerische Tendenzen. Sie hält einscllige Be - strebungen für ungeeignet als Unterlagen einer sach - lichen Behandlung der Zollpolitik. 4) Die Zentralstelle sieht in keinem Gegensatz zum „Wirthschaftlichen Ausschüsse", sie ist vielmehr bestrebt, sachliche Arbeiten dieser Körperschaft zu fördern. 5) Die Leitung ber Zentralstelle betrachtet eS als ihre Aufgabe, auf eine günstige Gestaltung unserer HanbelSvertragSverhältnisse zum AuSlande hinzuwirken unb zu diesem Zwecke bestehende Gegensätze nach Möglichkeit auS- z n g l e i ch e n. Die „Berichtigung" der Gelverbeordnung be - schäftigt fortgesetzt die Presse, und zwar mit Recht, denn cS handelt sich dabei um eine Angelegenheit von großer Tragweite, dreht cS sich doch lln Sern der Sache um die Frage, ob die Reichsregierung baS Recht haben soll, redstSgültig beschlossene und verkündete Gesetze au5 alleinigerMachtvollkommenheitzitkorri- giren. DaS „Berl. Tageb l." bringt eine „in Regie- rungSkreisen furfirenbe" Darstellung der Angelegenheit, die den Hergang bei der „Berichtigung" wie folgt erklärt: „Als der Fehler entdeckt wurde, regte eine Behörde beim ReichSamt beS Innern an, bie Gewerbe-Ordnung einfach so auszulegen, als ob 3 und 4 (unb nicht 2 unb 3) im Gesetzblatt stände. Dazu konnte sich baS Amt aber nicht verstehen trab wurde in dieser Auf - fassung von seinem Jnstittar, bem ReichS-Justizamt, unterstützt. DieieS hielt aber die Berichtigung im „Reichs- Gesetzblatt" für unbedenklich, ba eS sich bei der falschen Angabe im Gesetzblatt lediglich um „bie falsche Beur - kundung eines richtig gefaßten Beschlusses" handelte. Nachdem sich auch der B u n d e S r a t h dieser Ansicht Verfassungsrevision wesentlich gestiegen, beim bie Deutsch- Vaneiler werbe» eS sich bei der Schlußabstimmung über daS ganze Gesetz tvohl überlegen, ob es ihnen gut thut, in ber Gesellschaft ber Privilegirten zu bleiben. Selbstverständlich rechnet fein vernünftiger Politiker bamü, daß cuva bie liberalen zur exbam belebn unb baS Erbärmlich, ihrer bk-berigen Haltung eins eben lernen würde». Aber cS steht für sie, im Fasse sie weiter an der Seite der Privilegirten bleiben, die Gefahr einer vollständigen Wahlniederlage in Aussicht — unb diese scheuen fiel I« der badische« Rammer mußtejdas national- liberale Ministerium Eiseulohr erneut eine scharfe Kritik seiner Wahl- unb Persammlungspraktike» über fich ergehen lassen. Dm Aulaß dazu gab bet einst sozialistisch angehauchte, mm aber reich unb nationalliberal gewordene Pforzheimer Fabrikant Wittum, ber »>< -w» »erseht mnrbm »IS das Zentrum dem nicht minder monströsen 8 8 „Wir erhalten die Oeffentlichkeit des Verfahrens." Wie ohne Unterschied leistet sie fachliche Arbeit, deren Ziel-st: fernerer Zett mit dem Strafrichter sogar an. hust versetzt worden. Finanzlage des StaatcS ein Räthsel. Was Freiherr v. Stanffenberg gegen bic baierische Praxis gesagt, trifft vollinhaltlich auch auf bie Hamburger reiche». Das, meine Herren, samt, glaube ich, für bic merSheim 1, in 0 o hon Ausgabe», bie wir in baS Budget ein« mold, OchShausen iini r-berst offne (bet ljch- fetzen, auf die Ueberschüsse verweisen, welche noch nicht Wege) haben unsere 'Mionen renfaHS sehr gut alv.e* genau rechnungsmäßig feststehen, so ist bas doch ein schnitten. 3» dem erstgenannten Orte Wurden in ,yolge Zeichen, daß mir auf einem Wege sind, welcher noth-, eines Kompromisses 6, in beit übrigen beiden Orten je wendig z» einer vollständigen Unordnung 4 Kandidaten der Arbeiter gewahll. führt. Wenn ein Privatmann i» der Weife verfahren . 3.K , ltvl .würde, stann würde man ihm die stärkste» unb una» Wie die elfayst-thruigischt stlwmutfl bie 2) Die Zentralstelle unb ihre Vertretung zählt zu genehmsten Tütge über sein Verfahre» sagen. Ein Kauf- „wa.Umachcndeu Beamten „strafst, aS zeigt sich ihren Mitgliedern Verbände unb Einzelmitglieder der- mann, ber so verfahren würd«, wurde unter Umständen recht drastisch an dem