Nr. 280 12. Aahrqaug. Da» „Hamburger <94o" erfdjtinl «äglich, außer Moniaq«. Sn Bbonuementöprciö (inst. „Die Neue Welt") belräzl: bind) btt Post bezogen (Nr. be» Post- fataleg» 3178) ohne Biingegrlb merleljädilich X. 4.20; burch bie Solportört wScheuIl. 3ti 4 frei in’« Hau,. Cinelu« Nummer 6 -4. Sonntag,-Nummer mit illustr. Eonutagb-Beilage „Die Reue todt" 10 -4- Veramwortlicher Redakiör: Gustav Waberüky in Hamburg. Mittwoch, bett 30. Rodcmver 1898. «uzeigeu werden die sech,gespaltene Pektyeil« «der deren Raum mit 80 4, für den Arbeit-markt. ©et» miethungS. und Familiruanzeigru mit 20 4 berechnet. Elttgeigeu-Auuahmr in der Srxbition (bis 6 Nhr ÄbdS.). sowie in säniiutl Annoncen-Büreaut. Redattion und 6ixbition: Grohe Theaterftrahe 44 in Hamburg. Von der Weltbühne. Hierzu eine Beilage. und einer durch Gesetz oder beurtheilen ist stetig wächst und tut kiiengesellschasten ertheilt licheWilIkür aller Artl Warten wir ab, ob eine sollte. Sie ist befugt, diejenigen Anordnungen zu treffen, >e geeignet sind, den Geschästöbetrieb mit den geseh- Schntz bieten, ihre Kinder, und daß das eine Schande! aus von auf Die daß Kinder ihre Eltern, Eltern Frauen chre Biänner angeben eine Schande sei. Freilich ist's Aber die Verantwortung dafür nach der »iichiuno RechnnngSabschlüfle und die Jahresberichte mit den Thatsachen und dem Inhalt der Bücher übereinftiwmen werden. j Die Erlaubniß zum Geschäftsbetriebe darf nur ver - sagt werden, wenn die dauernde Erfüllbarkeit der auS den amtlicheDesavouirung oder Richsiastellung der Mittheilungen de» Kopenhagener Blatte» erfolgt Gegenüber dem Bemühen der Offiziösen, zur Recht - fertigung der Ausweisungen au» NordschleSioig .dänische Hetzereien' nachznweisen, wird in einer an die »Franks. Zig." der Erlaubniß erfolgt miabhängig von dem Nachweis dänischen Hochschulen zu besuchen, an dänischen Vereinen eine? Bedürsnisies, ohne Zeiideschränkung und, sofern und Versammlungen Theil zu nehmen. Wenn in D i - nicht der Wirkungskreis de» Unternehmen» nach dem n e tn a r f noch mehr P rote st Meeting» abgehalien und ihre Fteunde der Justiz zu überliefern. Diese neueste Abart ordmiugspvlitischen Delatoren- thunis scheint leider noch bedeutender Entwicklung fähig, besonders wenn das Zuchthausgesetz koinnien Versicherungen sich ergebenden Verpflichtungen nicht ge - nügend gewährleistet erscheint oder vom Standpunkte deS Gemeinwohls Bedenken gegen den Zweck oder die Ein- Der Vorsitzende und die Mitglieder werden Vorschlag deS Bnndesraths vom Kaiser ernannt ausländischen Schwein eschmalzzubereimngen, deren Einfuhr abgeiaufenen Jahre nicht weniger und ob die vorschriftsmäßigen Reserven vorhanden und vorschriftsmäßig belegt und verwaltet sind. Aber ein'Trost ist's, zu wissen, daß der ehrliche Sn.n.r rnofk d-S slrbeilenben ü. die Inhaber und Vertreter der Anstalten durch Geld - strafen bi» zu eintausend Mark anhalten. hätten wir mit der Sprache verloren, wenn es ebenso in unserer Macht gestanden hätte, zu ver - gessen, als zu schweigen." Wie eine Seuche haben diese Erscheinungen in späteren Zeiten sich periodisch wiederholt. Im fällt zurück auf die reaktionäre Politik mit ihrem biMNtinischen Geist, die ihrer Verfolgungssucht gegen Alles, was ihr entgegeusteht, keine Grenze weiß und dabei die Aiajestätsbeleidiguiigs-Paragrapheu in Anspruch nimmt in einer Weise, die lebhaft au die geschilderten Zustände im allen Nom erinnert. Juristischer Scharfsinn ist unermüdlich an der Arbeit, den Begriff der NiajestälSbeleidigiing nach Diöglich- keit zu erweitern. In deuiselben Maße, wie das geschieht, wächst das Delatorenthum. Wer dieses verwirft, der muß füglich auch jene Para - graphen verwerfen, welche die Quelle des Uebels sind. Noch auf eine andere Art „Verbrechen" hat die Denunziatioussucht in letzter Zeit sich geworfen, auf die „Streikverbrechen". Nachdem von verschie - denen Autoritäten so ziemlich Alles, was Arbeiter zu Gunsten eines Streiks in völlig loyaler Weise unteruchnien, willkürlich zu „Verbrechen" ge - stempelt und die Bekämpfung der „Mißbräuche des KoalitiousrechtS" mit an die Spitze des Programms offizieller staatserhaltender Politik gestellt worden ist — erleben wir ein beständiges Anwachsen der Denunziation wegen „Streikverbrechen". In den weitaus meisten dieser Fälle handelt c8 sich lediglich um in erklärlicher und entschuldbarer Er - regung hingeworfene Worte, Liahnungen, die als Drohnngen oder Ehrverletzungen gedeutet tvorden. Die sogeuannteu „Arbettswilligcn", die Streik - brecher, werden von der „gutgesinnten" Presse und den Unternehmern gradezn aufgehetzt, solche Aeußerungen zum Anlaß zu nehmen, Streikende über die „Frevler wider Gott". Die von der Theologie vorgeschriebenen Religionspflichten um - faßten den ganzen Menschen in all' seinem Denken und Handeln. Jede Verletzung dieser Vorschriften wurde als Religiousverbrechen betrachtet und bestraft. Hatte der Despot Tiberius die Beleidigung der kaiserlichen „Majestät" als schwerstes Verbrechen hiugestellt und erklärt: um die Beleidigung der Götter mögen diese sich selbst kümmern, das gehe die Menschen nichts an — so erklärte nun - mehr die Kirche es als ihre erste Pflicht, die „un - endliche Majestät Gottes" vor Beleidigung zu schützen. Gotteslästerung, Abfall von der Religion, Sektirerei und Ketzerei wurden die Kardinal- verbrechen, denen nachznspüren und die zur Anzeige zu bringen als ein verdienstliches, Gott wohlge - fälliges Werk galt. Es war den Gläubigen gradezu zur Pflicht gemacht, von solchen „Verbrechen" Mit - theilung zn machen. Religiöser Fanatismus, Furcht vor der geistlichen Gewalt, Schurkerei verbanden sich, durch Denunziation dem hierarchische» Despotismus Hekatomben von Opfern znznführen. Die „heilige Inquisition" mit ihrem Delatorenthum, gerichtet gegen die Freiheit des Geistes, hat unendlich viel mehr Blutschuld auf sich geladen, als irgend eine andere dem Fortschritt widerstrebeude Macht. Aus neuerer Zeit sei hier nur das infame Delatorenthum erwähnt, das zur Schande Deutsch - lands in den zwanziger und dreißiger Jahren dieses Jahrhunderts, während der traurigen Zeil der „Demagogen"-Hetze, seine Wirksamkett ent - faltete, nm Slaat und Gesellschaft vor dem „Um - sturz" durch den bürgerlichen Liberalismus zu retten. Und was haben wir selbst schon seit Gründung deS neuen Deutschen Reiches erlebt? Unter der Herrschaft deS „Heros" waren die Bismarck- BeleidignngS-Prozesse an der Tagesordnung. Weitaus die meisten dieser nach vielen Hunderten zählenden Prozesse entsprangen verächtlicher Denun - ziation, deren so mancher Staatsanwalt mit wahr - haft fanatischem Eifer sich annahm. Selbst die arme Näherin wurde nicht verschont, die ihrem Groll wider den „Heros" Ausdruck gegeben. Anläßlich der Attentate auf Kaiser Wilhelm I. brach unter den „Patrioten" eine wahre Denun - ziationsseuche aus, die sich gegen Majestäts - beleidiger richtete. So arg wüthete diese Seuche, so zahlreich liefen die anonymen Anzeigen ein, daß einzelne Staatsanwälte sich genöthigt sahen, öffentlich zu erklären, daß sie solchen Anzeigen in Zukunft nicht mehr stattgebeii würden. Dann fam die Zeit des Ausnahmegesetzes gegen die „gemeingefährlichen" Bestrebungen der Sozialdemokratie, und mit ihr eine neue Aera der nach allen Regeln der Kunst politischer Polizei systematisch betriebenen Spitzelei, Provoka - tion und Angeberei. Und gegenwärtig treibt der Majestätsbeleidi- guttgs-Dennuziations-Uitfng wieder massenhaft Blüthen der scheußlichsten Art. Da jammern selbst konservative Blätter, daß nicht die heiligsten Bande der Familie vor solchen Deiiunziationen durch Gebot irgend einer Autorität oder Macht vor- geschriebenen Verpflichtung zur Denunziation. Dieses „Hülfsmittel der strafendeti Gerechtig- kest" ist so alt, wie die Justiz selbst. Sowohl das nach rechtlichem und nioralischetn Ermessen an- zuerkennende Bedürfniß, sich selbst und Andere gegen wirkliche Ungerechtigkeiten und unverdiente Schädi- giitigen zu schützen, als auch Uebelthäter zu ver - dienter Rechenschaft zn ziehen; religiöser und politi - scher Fanatismus; Bosheit, Niedertracht, Rachsucht und Habsucht, koutineu bei der Denunziation in Be - tracht und verleihen ihr einen sehr verschiedenen Rarafter. Immer war sie vorwiegend, entsprechend ihren Motiven, schlechten und sch limtuen, oft gradezn gemeingefährlichen Karafters. Und stets hat die „ftrafenbe Gerechtigkeit" bezw. die Gewalt, der sie ein dienstwilliges Werkzeug war, das selbst verschuldet. Der Rarafter der Denunziation ist immer ein getreues Spiegelbild des Geistes und der JMercssen, welche die Strafrechtspflege beherrschen. Ihren schlimmstett Rarafter nimmt sie da an, wo sie politischen ober religiösen UuterbrUckungs- beftrebungen, dem Kampfe des bevormuubenden Geistes gegen Freiheit und Gerechtigkeit, Aufklärung und Wissen dient, der Vergewaltigung der freien Meinungsäußeriuig und alles freigeistigen und frei - heitlichen Strebens Vorschub leistet. Diese Art von Denunziation ist ein trauriges Erbtheil der Kulturmenschheit; sie hat sich aus dem grauen Alterthum fortgepflauzt von Geschlecht zu Geschlecht, um auch noch in unserer Zeit eine ver - ächtliche und verhänguißvolle Rolle zu spielen. Die Blätter der Geschichte, welche über sie berichten, find ein Denkmal der Schande. Immer war das politische Delatorenthum die Begleit - erscheinung unheilbarer politischer Korruption, eines der Symptome der Fäulniß des öffentlichen Wesens. So im alten Rom unter der Herrschaft des Eäsarismus, der die wahnsinnige Idee gebar, der Herrscher sei ein gottgleiches oder gottähnliches Wesen. An den auf Grundlage dieser Idee, der wahnsinnigsten Ueberhebnug und Anmaßnng, kon- struirten „Majestäts"-Begriff mit seiner Kon - sequenz der Majestätsbeleidigung knüpft die Geschichte des Delatorenthums in seiner scheuß - lichsten Wesenheit an. Um seiner Despotie eine feste Grundlage zu geben, schuf Tiberius das so - genannte „Majestätsgesetz", welches die Person des Kaisers für heilig und unverletzlich, die „Majestäts - beleidigung" für ein todeswnrdiges Verbrechen er - klärte. Besondere Majestäts-Gerichte wurden eingesetzt, um die Angeklagten zn richten, und diese Gerichte, nur daraus bedacht, der Hochmuthstollheit des Despoten zu schmeicheln, öffneten dem schänd - lichsten Delatoremvesen ein weilcs und ergiebiges Feld. Es gab genug Schurken, die in begründeter Aussicht auf Belohnungen bie Rolle von Spionen unb heimlichen Angebern (delatores) Übernahmen und eine Menge Unschnlbiger bem Richtbeile über - lieferten. Wurde den Delatoren doch ein Theil von dem Vermögen der Verurtheilten zngesprocheii. Auch der Privathaß suchte seine Befriedigung durch das Majestäts-Gesetz; denn das leichteste und sicherste Mittel, sich eines Feindes zu entledigen, bestand darin, ihn her „Majestätsbeleidigung" zu beschuldigen. Und wie wenig gehörte dazu, die „Majestät" zu „beleidigen"! Alles war „Majestätsbeleidigung", war nicht Majestätsverherrlichnng war. Selbst - verständlich kannte man auch schon die „indirekte Majestätsbeleidigung" und den dolus eventualis. Unter Tiberius ereilte den Geschichtsschreiber Cre- mutius CorduS das Schicksal, als Majestätsver - brecher deshalb abgeurtheilt zu werden, weil er den Brutus gelobt und Cassins den letzten Römer ge - nannt haben sollte. Die Richter nahmen als mög - lich an, daß damit bie Majestät habe herabgesetzt oder bedroht werben sollen. Die moderne Justiz braucht sich also nichts einzubilden auf ihren deins eventualis, der ja auch schon in Majestäts- beleidignugsprozesseu Anwendutig gefunden hat. Nach den Schildeiungen des Tacitus unb anderer Geschichtsschreiber war das römische Delatoren - thum genau so geartet, wie dieses Gesindel noch heute geartet ist. „Ein Wort, das dem Mann entfährt, eine unbewachte Miene reicht für den lauernden Angeber aus. Doch nicht genug damit, führt die in dem ganzen Institute der Augeberei liegende Korruption zur Ausbreitung des Treibens der Provokationsagenten. Durch kühne tadelnde Worte über den Herrscher erwecken diese Leute Ver - trauen unb entlocken dem Unvorsichtigen die Kund - gabe seiner geheimsten Gedanken; er meint, ein Pfand für die Zuverlässigkeit des Delatoren zu be - sitzen und sieht sich sofort in den Kerker geworfen, ftinber verriethen ihre Eltern, Frauen ihre Gatten." Fl» auiucht-führende Reichsbehdrde wird ein „Kaiserliches Privatversicherungsamt" mit dem S i tz in Berlin errichtet. E» besteht einem Vorsitzenden unb der erforderlichen Zahl Mitgliedern. Zum Betriebe der LebmS-, Unfall-, Haftpflicht-, Feuer- ober Hagelversichermtg bars bie Erlaubniß außer an Bersicherungsvereine auf Gegenseitigkeit nur an Unter - nehmungen in bet Form von Aktiengesi Geschäftsplan auf ein kleineres Gebiet beschränkt ist, für bett Umfang deS Reiches. An Personenvereinignngeu, welche bie Versicherung ihrer Mitglieder nach dem Grundsätze der Gegenseitigkeit betreiben wollen, darf die Erlaubniß nur ertheilt werden, wenn diese Vereinigungen in der Form von Verficht rungitiereinen auf Gegenseitigkeit (§§ 15—52) errichtet werden. werben sollten, würden weitereAuSw ei sangen aus Rordschleswig erfolgen. Der dortigen Agitation müsse und solle ein Ziel gesetzt werden. Sollte Herr v. Köller diese Motivirung wirklich gebraucht haben? Wir wissen, daß er sehr offen- herzig ist unb trauen ihm an Aeußerungen der Offen - herzigkeit schon etwa» zu. Aber dennoch erscheint e» fast imglmtblid), baß er so sich sollte ausgesprochen haben. Wenn eS völkerrechtlich angängig wäre, in dieser Weise gegen Inländer — beim bie Dienstherren find In - länder — Wie gegen Ausländer, welche völlig unschuldige Personen find, die sich nicht einmal i „lästig gemacht" haben, mit VerwaltuiigSmaßregeln vor - zugehen, wo gäbeeS denn noch eine Grenze für Polizei- Die Aitsweisungen auS RordschleSwig. Ein Mitarbeiter des Kopenhagener Blatte» „Politiken" hat, wie dieses Blatt meldet, den Dberpräfibcnten von Schles - wig-Holstein, Herm v. Söller, über bie Ausweisungen interviewt. Herr von Köller soll sich in „liebens - würdigster" und „offenherzigster" Weife dahin auSgesprochm haben, daß die Anregung zu den Aus - weisungen nicht von Berlin ausgegangen fei, son - dern daß die Ausmessungen auf feinen eigenen Befehl als Antwort auf die Hetzereien gegen Deutsch - land erfolgt feien. Auf die Frage, was die aus - gewiesenen dänischen Dienstboten ver - brochen hätten, soll der Herr Oberpräsident geantwortet haben: „Gar nicht», -aber durch die Ausweisungen werden ihr» fanatischen Dienstherren ge - troffen." Die bi» jetzt ungeordneten Ausweisungen wären nur als eine Probe zu betrachten, oder vielmehr al» Vorspiel zu Ausweisungen in weit größerem Umfang, wenn e» sich nämlich Herausstellen sollte, daß die bis - herigen 117 Ausweisungen den erwünschten Zweck nicht erreichen. Dieser Zweck besteht darin, die dänisch sprechende Bevölkerung RordschleSwig» dermaßen einzuschüchtern, daß sie fortan nicht mehr daran denke, Ausflüge nach Dänemark zu unternehmen, die richtmig des Unternehmens zu erheben find. Der Aufsichtsbehörde liegt es ob, den Geschäfts^ . ~ betrieb von Versicherungsanstalten, insbesondere die SBe- aus Flensburg von einem Deutschen gerichteten Zu- solgnug der gesetzlichen Vorschriften unb die Einhaltung schritt festgestellt, daß ein Theil der deutsch-chauvinistischen I Presse tn Schleswig im Hetzen unb Schüren den Dänen weit voran», und daß Manche», wa» man jetzt gegen die Dänen anführt, nur der Widerhall ganz uitqnaltnzir- deshalb so energisch betreibe, um der Reaktion Thür nnd Thor zu öffnen. Daraus bleibt die „Kreuzzeitung" die Antwort nicht schuldig; sie versichert, das Zenttum suche die Sozialdemokratie zu schützen, um der Reaktion sich zu erwehren. Da heißt es u. A.: „Als „Kanonenfutter" ist der Liberalismus bet ZentrnmS-Temokratie nicht mehr ausreichend. Darum sieht die „Kölnische Volkszeitung" sich nach anderen Gönnern um, mit denen sie die Konservativen unb „Junker" im Schach halten könnte. Was liegt ba wohl näher, als bie Sozialbemokratie zu dem Zwecke, die Stellung bes Zenirnms zu sichern, auszunutzen ? Zu einem festen Bündnisse wirb man sich in bet Zentrums-Demokratie mit den „Rothen" keinesfalls ver - stehen. Wie könnte man jener Richtung so etwas zu- nuithenl Es giebt aber allerhand andere Mitteichen, um trotzdem bie Sozialdemokratie für die Interessen der „regierenden" Partei verwerthen zu können; erst kürzlich ist dergleichen in Baben zur Sprache gebracht worden. Vor allen Dingen aber scheint es bie „Kölnische Volks - zeitung" darauf abznsehen, von der Sozialdemokratie alle staatlichen Maßregeln abzuwenden, um die Revolutions-Partei tn genügen - der Stärke zu erhalten. Das rheinische Blatt kalkulirt offenbar so: Wird die Sozial- demokrasse durch Nepressiv-Maßregeln erheblich ge - schwächt, so fallen deren Lltaudate an andere Parteien, namentlich an die Konservativen. Dadurch wäre es möglich, im Reichstage eine Mehrheit zu bilden, bei welcher nöthigenfalls das Zentrum entbehrt werden föniite. Das Zentrum aber muß seine ausschlaggebende Position behalten — folglich kann eine starke Sozial - demokratie gar nicht entbehrt werden. Eine solche Taktik ist gemäß beut obersten Grundsätze, Wonach daS Wohl der Partei für das Zentrum in allererster Linie steht, ganz folgerichtig; sie macht uns auch die Thatsache, daß die Zenttumspresse im Verein mit den sozialdemokratischen Blättern gegen die „Reaktion" wettert, das „Zuchthaus- gesetz" verdammt und „Ausnahmemaßregeln" bekämpft, durchaus erklärlich." Dagegen nimmt nun wieder die „Köln. Volks-Ztg." das Wort. Sie macht Bismarcks Polissk und die re- aftionären Umtriebe des Konservatismus für das Er - starken der Sozialdemokratie verantwortlich: „Statt die Sozialdemokraten von vorn herein mit Kaltblütigkeit zu behandeln, hat man sie im Deutschen Reiche zu B!ä r- t y r e r n gemacht, dadurch weite Kreise für sie intet ei firi unb ihnen zur Popularität verhalfen. Druck erzeugt Gegendruck; durch Ansnahuiemaßregeln gegen die Sozial - demokratie haben wir ihre Widerstandskraft verzehnfacht und weiteren Kreisen den Glauben beigebracht, die Sozialdemokraten seien die b-f'e unb schneidigste Schutz- truppe gegen oie Reaktion. „Wir können übet die einfältige Denunziation bet „Kreuzzeituiig", daß wir „Gönnet" der Sozialdemokratie seien, Angesicht» solcher Erfahrungen lächelnd Hinweg- gehen, die wahren Gönner der Sozialdemokratte find die reaktionären Prügelpädagogen." Aus uns wirkt dieser Streit erheiternd. Wissen Wir doch, daß alle „staatserhaltenden" Parteien ohne Unter - schied schon in der Lage gewesen find, zu glauben, die Sozialdemokrasse für ihre Zwecke benutzen zu können. Bismarck kam die Entwicklung der Sozialdemokrasse seht gelegen, um den Liberalismus an die Wand zu drücken. In jener Zeit hat auch die „K r e u z z e i t u n g" de» Cefteren ausgcsührt, daß die Sozialdemokrasse ein „sehr nützliches Gegengewicht gegen die zer - setzenden Ideen oeS Liberalismus sei". Wir wissen ganz genau, woran wir mit den „Staats- erhaltenden" aller Art sind. Das Gute ist nur, daß die politische Spekulation, welche diese Elemente in Bezug auf die Sozialdemokratie treiben, die selb st ständige Entwicklung der letzteren nicht zu hindem vermag. Zur kommcuden Militärvorlage berichtet die „Voss. Ztg.": „Die Erhöhung bet Friedens- Präsenz soll schon ant i. Oktober 1899 in Kraft treten. Wie verlautet, soll bet Entwurf vornehmlich begründet werden durch den Hinweis auf die Er - höhung der Präsenzstärke in den Nachbarreichen und auf die Erfahrungen im jüngsten spanisch-amerikanischen Kriege, in dem bie mangelnde Bereitschaft die schlimmsten Folgen nach sich gezogen habe. Anderseits sei in abseh - barer Zeit an eine Verwirklichung des russischen Ab- rüstuiigsvorschlages nicht zn denken." Das ist immer das alte Lied, vermittelst dessen die Völker nach einander immer tiefer in den militärischen Sumps gelockt werden. Delatorenthum. Unter Deminziatson Mnue - * b „ Marchi- ein nicht minder veifl-htman eine an die JustizoMne gerichtete An- Delatoreuthum, nnd zwar eines „zur ** J, et , J er o.! J ld ! S größeren Ehre Gottes", die Konsequenz der Straf - oder Verhindernng herbeiznfiihren. Man unterscheidet 0C * ua ‘ t - b ‘ e 'Kcbt^aeSe zwischen einem Recht der Denunziation, das Jeder 9° be be8 Dogmas, daß ihr das Gericht gebühie hat, und dessen Ausübung von Fall zu Fall nach den Motiven, unter moralischeit Gesichtspnnkten zu Der Gesetzentwurf über die Privat-Versiche- rungcn ist, wie in der SountagSnummer kurz gemeldet, im „Reichsanzeiget" veröffentlicht worden. Ter Entwurf umfaßt 117 Paragraphen. Umfangreiche Erläuterungen sind beigefügt. Er führt bie Konzessionspflicht unb Staatsaufsicht für private Versicherungs - anstalten ein, schafft eine Reichsdehvrde und be - schränkt sich auf bie Regelung der öffentlich rechtlichen Seite des Versicherungswesens. Die dem bürgerlichen Recht anheimsallenbe Ordnung de» Recht» des Ver- sicherungsverssages ist einem besonderen Gesetz Vor - behalten. Die wesentlichsten Bestintmmigen des neuen Gesetzes sind die folgenden: Die Beanssichtigung der Versicherungsanstalten wirb, sofern ihr tnlänbifdjcr Geschäftsbetrieb burch bie Satzung ober die sonstigen Geschäftsunterlagen auf das Gebiet eines BunbesstaateS beschränkt ist, burch Landesbehörden, anderenfalls durch die hierzu bestellte ReichSbehörde aun - geübt. Versicherungsanstalten bedürfen zum Geschäftsbetriebe der Erlaubniß der Aufsichtsbehörde. — Die Ertheilung SSth? L se -.M» sie den Kamps gegen die Sozialdemokratie als 976 829 Doppelzentner im Werthe von 50 Millionen Mark, darunter ans Amerika 935 623 Doppelzentner im Werthe von 43 Millionen Mark betrug, weife auf die dringende Nothwendigkeit einer thunlichft strengen unb allgemeinen Durchführung ber in bem Gesetze vorgesehenen Konwolmabuahmen hin. Insbesondere sei darauf Bedacht zu nehmen, thunlichft häufig Proben der in Betracht kommenden Feltzuberessungen zu entnehmen und auf ihre Beschaffenheit untersuchen zu lassen, die Einhaltung ber Deklaratiousoorfchristen im Handelsverkehr (§§ 1,3, 5) und die Verfolgung der Anmeldepflicht für Räume, in denen Kunstspeijefett gewerbsmäßig hergestellt wirb (§ 7), zu überwachen, bie strafrechtliche Verfolgung von Zuwider - handlungen herbeizufnhren unb von den den Be - ll ö r b e n eingeräumten Befugnissen zur Vornahme von Revisionen in ben Räumen, wo Kunst- speisefett hergestellt, aufbewahrt, feilgehalten ober verpackt wird (h 8), möglich st weitgehenden Gebrauch zu m a eh en. DaS Margarinegesetz ist bekanntlich ein verfehlter Gesetzgebungsprodukt, das die damit verfolgten Abfiehten, den Margarine- unb Kunstspeisesett-Verkauf zu Gunsten höherer Futterpreise, die den Junkern zu Gute kommen, zurückzudrängen, nicht hat erreichen lassen, im Gegentheil dem Butterkonsnm eher geschadet hat. Die strengere Handhabung wird darin auch kaum etwas ändern. Emmmtng erfolgt, soweit nicht einzelne Mitglieder, die im Reichs- oder Staatsdienst ein anderes Amt bekleiden, für die Dauer dieses Amts berufen werden, auf Lebens - zeit. Die übrigen Beamten werben vom Reichskanzler ernannt. Zur Mitwirkung bei ber Aufsicht wird bet dem Privatversicherungsamt ein auS Sachverständigen des VersicheruttgSwesenS bestehender Beirath gebildet, dessen Mitglieder auf Vorschlag des Bundesraths vom Kaiser auf fünf Jahre ernannt werben. Ausländische Versicherungsanstalten, bie tat Inlands durch Vertreter, Bevollmächtigte, Agenten ober sonstige Vermittler das Versichernngszeschäft beweiben wollen, bedürfen hierzu ber Erlaubinß. Die Vorschriften dieses Gesetzes finden auf sie, soweit nicht im Folgenden ein Anderes bestimmt ist, entsprechende Anwendung. Auch eine Reihe von Strafbestimmungen für lieber- wetungen des Gesetze» find vorgesehen. Die Gefängniß- strafen gehen bis zu sechs Monaten und Geldstrafen sind bis zur Höhe von M. 20 000 vorgesehen. Schärfere Handhabung deS Margarine- gcsetzcS wird in einer preußischen 3J! i n i ft e r t al - ber Fügung den Regierungspräsidenten zur Pflicht gemacht. In ber Verfügung wirb darauf hingewiesen, daß auch für K u n st s p e i s e t e 11 in Bezug auf die Ver - kaufsräume und bie Aufschriften, sowie die Anbringung eines rothen Streifens dieselben Vorschriften gelten, wie für Margarine und für Margarine-Käse. AI» Kunst- speisefett sind nach dem Gesetz (§ I Alls. 4) alle diejenigen, bem Schweinefett ähnlichen Zubereitungen zu betrachten, deren Fettgehalt nicht ausschließlich au» Schweinefett besteht Ausgenommen find mtverfässchte Fette be - stimmter Thier- ober Pflanzenarten, welche unter ben ihrem Ursprung entsprechenden Bezeichnungen in ben Verkehr gebracht werben. Eine strenge Handhabung de» Gesetzes sei, so sagen bie Minister, umsomehr erforderlich, al» anerkanntermaßen ber Verbrauch von Kunst- ipeifefetten einen sehr großen Umfang ent - nimmt, bie unter dem Ramen „Speisefett", „Sparfett", „Raffinirtes Schmalz", „Bratenschmalz", „Amerikanisches Schweineschmalz" und ähnlichen Bezeichnungen im Handel befindlichen Speise- und Kochsette aber häufig eine keines - wegs ein waiib freie Zus auuiieuj etzung aut weifen und an Nähe - rn eich hinter dem reinen Schtveinejchwalz, al» welches sie in der Regel dem Käufer gegenüber ausgegeben werden, erheblich zitrückstehen. Namentlich die Bejchaffenhett der (Martial.) Das war das System, welches die Gewalthaber und ihre feilen Knechte als das „zur ittlichen Regenerirung Roms" nothwendig« beachteten. Appolonius von Tyana nennt Rom „die Stadt der Augen und Ohren, wo man nicht «Neuerungen im. Staate denken kann, falls man nach dem Tode großes Berlangen trägt", unverwüstlich ist, daß er Stand hält jeder Delatoren- ! ( Dnb Tacitus urtheilt: „Der Verkehr des Redens seuche. Für diese Masse behält das Wort Geltung: welche geeignet muuyn, «nwnifm »»»» und Hörens war durch Spione und Horcher so ant : Der größte Schuft im ganzen Land nchcn «orschrtsten unb bem Geschastsplan im Einklänge barer Angriffe von deutsch-chauvinistischer Seite ist. Inder Ivi« abücfdwitteii - nurfx s,1, ,, ", , 1 r f , , L 1 ! L. .? . • 1 , ' zu erhalten. Zur Besolgima ihrer hientach erlassenen Zuschrift wirb solgende Auslassung ber ,F l ens - d 1 '* uuch das ^edachtu . {«iDjt 2)as lst uuü bleibt der Denunjiantl IAnordnungen kann die ausfichtssührende Reichsbehörde bürget Nachrichten" wiebergegeben: „Die Ausweisungen können unb werbe« erst mit dem Augenblicke aushören, in welchem auch bie lande»» feindliche Agitation aufgehört hat. Letztere» hängt aber nicht von der preußischen Regierung, sondern von Den - jenigen ab, die gegen sie den laudesverrätherischen Kamps führen. Und das sind zunächst die Leiter der dänisch« Hetzpresse in Rordschleswig, wie Jens Jessen unb Konsorten, für bie, um einen biblischen Ausdruck zu gebrauchen, eS besser wäre, daß ihnen ein Mühl - stein an den Hals gelänget unb sie er - säufet würben im Meer, wo e» am tiefsten ist." Der Korrespondent bemerkt dazu: „Das ist eine Auslassung, Welche an Rohheit ibreS- I gleichen sucht. Der erwähnte Jeus Jessen ist nebenbei der Redaklör von „FienSborg Avis". Wenn ich Ihn« nun sage, daß der Kamps von dieser deutschen Sette auS stets mit gleicher Brutalität geführt worden ist (ich erinnere mich z. B., daß von Schleswig mit Vor - liebe als von einem Augiasställe, der nach 1864 Dom dänischen Dreck — gemeint waren die dänische» Richter — gereinigt Werden müßte, geschrieben Warb), so werben Sie c8 begreiflich finden, wenn hier und da etwas Uttrtche in den dätüschgesinuten Bewohnern entstaub." So urtheilt man In nicht voreingenommenen deut - schen Sfreifen. Die Ungerechtigkeit der Ausweisung« wirb überhaupt grabe von deutscher Seite in Schleswig hervorgehoben. So heißt c8 in einer Zuschrift an bca .Reichsboten": Grade der Umstand, daß auch solche Personen von ber Ausweisung betroffen werden, di« völlig unschuldig seien und sich in keiner Weise „lästig" gemacht haben durch Betheiligung an politischen Um - trieben, mache böse» Blut uub stärke b a 8 Dänen - thum. Da» Beamtenthum wolle schnelle Erfolge er - zielen unj> ginge zu hitzig vor, ohne bie Eigenart der dortigen Bevölkerung gciiügenb zu seltnen ober zu be - rücksichtigen. Daß in der That völlig Unschuldige von bet Ausweisung betroffen worden sind, kann heute nicht mehr in Abrede gestellt werden. Diese ZwangSpolilik kann nur verbitternd wirken, und sie ist ebenso ungerecht wie unklug. Die Wirkungen haben die deutsch« Indu - striell« täglich zu verspüren, tun so mehr, als di« schlechte Stimmung gegen Deutschland sich von Däne - mark auch bereit» auf Schweden und Norwegen über - trägt. In einem bfr „Franks. Ztg." vorliegend« Ge - schäftsbrief aus Christiauia heißt es: „Gegenwärtig ver - zichtet man am liebsten auf bie Verbindung mit deutsch« Firmen." Die „Verständigung" Über bett Oberste» Militärgerichtshof, die dieser Tage von Münch« au» signalifirt wurde, erregt in Baiern große Miß - stimmung. Der ultramontane „Baiertsche Kurier" erklärt: „Die Zentrumssraktion des baierisch« Landtages wirb bem Kompromiß ihre Zustimmung nicht geben. Sogar Freiherr von Hertling hat in seinen Erklärungen in Berlin den Obersten Gerichtshof in München für eine Bedingung erklärt, ben welcher ifaicrn durchaus nicht ^rchgehen fww. Xtii—bunt Forderung begründete er ja zu« Theile fein Entgegen - kommen in ber Marinettage. Also bas baierische Z«trum ist nicht zufrieden nnb samt nicht zufrieden fein." Die baiternbündlerische „R Baier LandeSztg." be - werft : „Wenn das noch eine kleine Wetle so fortgeht, bann ist bald nicht viel mehr als der HerzogSmantel übrig ... Roch war unS ein schöner Rest der alten Selbstständigkeit geblieben, vor Allem ein große» Maß von Rede- unb Preßfreiheit, die Militär- und Justiz» boheit. Auch sie werden dahittgegebm mit dem wandernden Gerichtsstand der Presse unb mit der Aufhebung be» Obersten MilitärgertchtShofeS in München. Dafür er - halt« unsere Offiziere dm preußischen Säbel mit Korb und daS baterische Volk den preußischen Korb mit dem Säbel." Unser Münchener Parteiorgan trifft den Nagel auf ben Kopf, inbem es schreibt: «Diese» „Ergebniß" be - brütet einen Weiteren Schritt zur raschen Verpreußung, »um Siege bet preußischen Reaktion in Süddeutschiano. Unentwegte treu zu ihren Wittelsbachern schwörend« Partikularisteu mögen sich mit der dynastischen Seite bet Frage absindm, für die Anhänger einer freiheitlich« Politik kommt etwas Anderes in Betracht; sie müsse sich sagen: eS giebt keine Rettung mehr vor der Alle» überwuchernden preußisch. reaktionären Hege - monie im Reiche, keine Rettung und keinen Widerstanh mehr seitens der süddeutschen Regierungen." Zur Dämpfung der vielberufenen Reichsverdrossenheit wirb bie „Verständigung" also schwerlich beitragen. TaS „deutsche Volk" — so versichern bie Osfiziös« — hat „einmütig seinen Kaiser bei ber Heimkehr von ber Orientreise willkommen geheißen." Die StunmunaS- macher versuch« dabei, baß bei ber Heimkehr geübte Absperrungssystem zu verhüllen. Abgejeh« davon, daß Diejenigen, die sich zum „WillkommmSgruß" biet und da eingesunden haben, nicht da» „deutsche Volk" sind, das Bessere» zu thun hat, al« byzantinische Demonstrationen zu veranstalten, kommt in Betracht, daß die gut« Leute durch die Absperrungsmaßregeln in üble Stimmung versetzt wurden. Aus München, nim, Stuttgart wird berichtet, daß die Absperrung der Bahn - höfe für da» Publikum besonders strenge war. Selbst die Vertreter der Presse wurden zurückgewiesen. „3n welcher Zeit leben wir unb wohin ist » mit „unserem Volk" gekommenso fragt ber Stuttgarter „Beobachter". „Wie wirb sein EmpfangSgruß entgegen» genommen V Ueberafl ist die stereotype Formel: „Da» Publikum war strengsten» abgeschlossen I" Unb trotzdem stand nnb stand „ba« Volk" auf b« Straßen unb starrte in weiter Entfernung bie Häuser von außen an, die ihm doch schon längst bekannt waren unb hinter der« Fronten ber Kaiser in ber Gesellschaft ber ihn begrüßend« Fürstlichkeiten unb ber „besohlen«" Persönlichkeiten, streng abgeschieden von ber harrenden Menge, sich be - wegte. E» war eine Begrüßung durch die Fürsten unb militärischen Würdenträger; vom Volk wollte man nicht». Und wohin sind wir im deutschen Reiche gekommen, wenn solche Adsperrungsmaßregeln nothwmdig erscheinen, wenn selbst in bem Lande, dessen Herrscher einst al» größt« Vorzug seiner Bewobner rühmte, daß er fein Haupt einem jeden seiner Unterthanen tn den Schooß leg« könnte, wenn selbst hier durch Massenaufgebote bte Bahn - höfe besetzt und die ganze Bahillinte polizeilich bewacht werden muß?" Den Byzantinismus hat die Nation«!, liberale Presse bekanntlich nach Kräften mit pfleg« helfen. Jetzt hat derselbe aber so schauderhaft widerwärtige Züge angenommm, besonder» in der Presse, baß selbst ba» nationalliberal« „Leipziger Tageblatt" nicht umhin tarnt, Folgendes zn äußern: „Im Lande macht sich allerdings die gedruckt« Byzantinerei vielfach sehr breit unb, wie nicht verschwiegen werben soll, znm hervorragend« Theile tn nationalliberalen Zeitung«. Eine von diesen nannte bi« Kaiserreise sogar eine „That für des Reiche- Wohlfahrt und Fest tgkei t". E-ist überhaupt nicht zu verkenn«, daß ein Theil der Presse mithilft, dem detttsch« Bürgerthnm unrichtige Maßstäbe über die Beurtheilung de» gegenwärtigen Regiment» unb seine vielgestaltigen Unternehmung« an bte Hanb zu geben. E» fehlt der Preß- erärterung viel zu sehr an männliche, Herbe; die Politik wird mit Vorliebe al» süße Speise" ferbitt und ein Engländer oder Amerikaner, der sich mit dem Studium unserer Zeitung« bejchässsgl,