Rr. 83 £oiinn6eni>, dc» M. April 1904 M-i Hierzu eine Beilage betrachtet betreiben sie elbe Kolitis; nur von iiiit oft i den gten, der be ¬ sonders den jungen dringend empfiehlt, s»e mögen mehr als bisher ihre Aufmerksamkeit der Oppositiouspresse zuwenden, damit sie erfahren, wie Soldatenmißhandlungen auf die öffentliche Meinung und die Wähler wirken. Sie sind, sagt er, vom Kadettenkorps und von der Kriegsschule her gewöhnt, einige ganz bestimmte regierungsfreund - liche Blätter zn lesen. Es würde aber gar nichts schaden, wenn sie von Zeit zn Zeit auch Oppositions- blätter lesen würden, um die Stimmung des Volkes kennen zu lernen. Einstweilen glauben wir nicht, datz er damit Gegenliebe findet und z. B. das „Hamb Echo" in den Offizierskasinos aufgelegt wird. Der feudale Geist, der dem borussisch-germa- nischeu Klassenstaat noch fest im Nacken ist, zumal im Armee- und Gcsiudeweseu, der aber im Laude der großen Revolntion zum Teufel gejagt ist das ist der springende Punkt. Nicht uuerwähut wollen wir lassen, daß gedachte Stabsoffizier den Offizieren und sich ist verderblich — und das ist unsere Meinung — dann tierbiete man eS allgemein, ober man erkennt die Lotterien als berechtigte Emrichtangen an, bann hat man kein Recht, das Spielen zu verbieten, wenn man nicht selbst den Tribut von den Spielern einziehen kann. Der Jesuitcu-Tattcrich sann in nationalliberalen Kreisen noch immer nicht zur Ruhe kommen und noch fortgesetzt regen die alten und neuen »Kulturkämpfer" sich über den Beschluß deS Bundesrats, bett. Aushebung deS § 2 deS Iesuitengesetzes, ans. Die Regierung sieht sich daher veranlaßt, ossiziös eine Darstellung des Her - ganges bei der Beschlußfassung im BundeSrat zu geben. Zu dem Zweck wird die „Köln. Ztg." aus Berlin wie folgt informiert und diese Information schleunigst durch das Wolsssche Telegraphen -Bureau in alle Welt ver - breitet: „In einem Teil der Presse wird noch immer be - hauptet, daß in der Sitzung deS Bundesrats, in der die Aufhebung des § 2 deS Iesuitengesetzes beschlossen wurde, auch übet den § I des Gesetzes abgestimmt worden sei und dabei eine beträchtliche Minderheit, angeblich Preußen und Bayern, für die Abschaffung auch dieses Paragraphen Anzeigen werben die sechsgespaltene Pellt,eile oder deren Raum mit 30 4, für den Arbeitsmarkt, Bermtetnngs- und Kamitienanzelgen mit 30 4 berechnet. Anzeigen Ainrahme in der Expedition (bld 6 Uhr Abends), in den Filialen (bis 4 Uhr Nachmittags) sowie in sämtlichen Annoucen-Buteaux. Redaktion und Expedition: Fehlandstrafte 11 in Hamburg 1. DaS „Hamburger Echo" erscheint täglich, außer Montags. Abonnementspreis (intt. „Die Neue Stielt") beträgt: durch die Post bezogen ohne Bringegeld monatlich x 1,20, vierteljährlich X 3,60; durch die Kolporteure wSchenllich 30 4 frei ins Haus. Einzelne Nummer 6 4. Sonntags-Nummer mit illustrierter Sonntagsbeilage „Die Neue Stielt" 104. Verantwortlicher Redakteur: Gustav Wabersky in Hamburg. überaus schwer, aber er m n ß wie bisher so auch weiterhin geführt werden. Gäbe der Liberalismus in der Politik den Kampf gegen die Sozialdemokratie auf, so würde er Hundert tausende von liberalen Bürgern, die im täglichen Leben praktisch einen solchen Kampf zu führen haben, in die Arme des Absolutismus treiben.“ Damit fällt das „freisinnige“ Blatt über das „liberale" Bürgertum ein geradezu vernichtendes Urteil. Schließlich wird bet Freisinnigen Vereinigung gesagt: „Was sie fernerhin unterlassen könnte, ist baS Buhlen nach zwei Fronten, daS Um - schmeicheln einerseits bet Sozialbe mokratie, anberseitS bet Machthaber im Staate, bet letzteren in bezug auf alle Anforderungen, die seitens derselben im Militär-, Marine- und Koloiiialwesen gestellt werden können. Herr Naumann hat sich eine förmliche Theorie zurecht gemacht, wie man durch Byzantinis - mus nach oben und durch ServiliSmus nach unten tatsächlich „die Macht im Staate ge - winnen kann “.' Allerdings, solch eine Unterstützung der Machthaber- politik entspricht dem echten Liberalismus nicht. Aber Herr Richler und seine Leute haben keinen Grund, Herrn Raumann rc. darüber Vorwürfe zu machet,, beim genau Der Krieg in Ostasien. DaS russische Geschwader hat, wie ans Vokohama berichtet wirb, Port Arthur verlassen und kreuzt im Gelben Meer. Tie vcrschieden- artigften Gerüchte über Zusammenstöße mit bet japanischen Flotte butchschwirren die Stabt. Nähere Nachrichten liegen jedoch zur Zeit noch nicht vor. Russische Meldmigen aus Porl Arthur besagen: Im Rayon ist alles ruhig. Tie Stadtbewohner bereiten sich zur Ostetseiet vor. In finsteren und monb- scheiiilosen Nächten wird ein Angriff deS Feindes erwartet, bet sich in den benachbarten Gewässern gezeigt hat. Der „Titnes"-Kortespondent an Bord deS „TimeS“- DanipferS „Haimnn" berichtet durch drahtlose Telegraphie am 6. April über Weihaiwei, baß er bei bet Rückkehr von Dalny 35 englische Meilen von Port Arthur vom russischen Kreuzer „Bayan“, der die Admirals - flagge führte, angehalten wurde; ein Schuß wurbe ab- gefeitert, zwei Leutnants kamen an Bord, prüften die Papiere und visitierten den Dampfer, der dann weiter fahren durfte. Der. Kreuzet „Bayan“ wat gut aus - gestattet, doch waren Kligelsputeii an ihm sichtbar und in einem der vier Schornsteine war ein großes Loch. Telegramme von koreanischer Seite melden, daß die Russen sechs der größten Grenzstädte am T u m e u - stufe besetzt halten. Der koreanische Präsekl von Kougtschung berichtet, daß zahlreiche Gruppen von Russen und Chinesen in Joenampho sich nach Anbschn zurück - gezogen Hütten, so baß in Joenampho sich nur noch 100 Soldaten und einige Kaufleute befänden „Daily Chtonicle" meldet ans Tokio: Die Japaner haben den P a I u bei Kiulieiicheng durchschwommen und sind nordwärts am Flusse entlang gegangen. Sie fanden eine vorzügliche Verteidigungsstellung vor, welche die Ritsseu wahrscheiiilich sehr vorteilhaft benutzen werben. (?) Die Japaner finb seht erstaunt über ben Rückzug ber Kosaken; man glaubt, die Kosaken hatten besiirchtet, durch ben aus seinen Ufern tretenden Fluß der rasch vor - rückenden japanischen Infanterie gegenüber adgeschuitten zu werben. Die Kosaken zogen sich am 2. April über ben 9)atu zurück. Bei schmelzendem Schnee und Hoch - wasser wurde die Ueberschreitung des Ksalit unter großen Schwierigkeiten ans vielen Flößen auSgesührt. Eine starke Abteilung Ruffen ist in Föugwautschön konzentriert. Die Russell scheine» Shilling zum rechten Flügel und Kiulien- cheng zum linke» Flügel ihrer Stellung gemacht zu haben. In Tschifu erwartet mail eine Schlacht am Ualn in etwa 14 Tagen, sowie einen Angriff ber Japaner auf Nintschwa » g. Die russischen Schiffe ilitternehmen vor Port Arthur öfter Ktenzer- fahrten. Die koteailischeu Beamten nörblich von Söul forbern von ben Einwohnern ben hoppelten Betrag bet Halbjahtssteuer» unter bei» Vorwand, es Würben Kon - tributionen für bie Japaner notwendig. Der russische „RegietungSbote“ inelbet: Der Schutz der Interessen ber russischen Untertanen, bet Gebäude ber Gesanbtschast unb der Konsulate in Korea wurde zeitweilig infolge der Abreise des russischen Agenten ben diplomatischen unb Kousulatvertreteru Frankreichs über - tragen. Die Mobilistetiing der UntetmilitärS der russischen Reserveflotte würbe am 5. April bckanntgegebeu. der eine so iiinuiiibige Behandlung überhaupt mög - lich macht. Sie haben nicht ganz unrecht. Man mag persönliches Ehrgefühl oder Eitelkeit als Grund auilehlneu, der Franzose würde die entehrende körper - liche Zlichtignng viel eher in ihrer ganzen Schwere empfiliden und demgemäß handeln. Ein Tropfen republikanischer Gleichheit wäre in dieser hllisicht Deutschland wohl zu wünschen; eS ist ein menschlich und geschichtlich zwar sehr begreif - licher, aber keinestvegs anmntender Znstand, daß ein Volksgenosse einem anderen gegenüber sich ohne Skrupel eilten Schimpf erlaubt, dessen bloße An - deutung er, wenn ein Angehöriger seiner Gesell - schaftsklasse sie gegen ihn selbst wagt, unter Ein - setzung seines Lebens mit Blut abwaschen würde!“ So das siihrende Blatt der Partei, die sich entsetzt über den sozialdemokralischen Antrag, daß der Soldat das Recht haben solle, sich gegen Btis;- handlnngen seitens seiner Vorgesetzten zur Wehr zu setzen; der Partei, die im preußischen Landtag noch nie gegen das feudale Herrenrecht der Gesinde- ziichlignng energisch protestiert hat! Wie würben die Nationalen aber gar über „vaterlandslose Gesellen" zeter», wenn wir zur „Statistik der Schmach und Schande für die deutsche Nation" in unserer Nummer 79 hinzn- gefiigt hätten, was kürzlich in einem süddeutschen Blatt ein Stabsoffizier — sage und schreibe ein leibhaftiger Stabsoffizier — ausführie: „Ich hebe hervor, daß im französischen Heer, abgesehen von den Strafabteilimgen unb Militärgefängnissen, keine Mißhandlungen von Soldaten Vor - kommen. Wurden solche Vorkommen, so würde sie die französische Presse auf das heftigste be - sprechen, denn in keiner Presse Europas werden militärische Verhältnisse rücksichtsloser besprochen als in der französischen. Allein Mißhandlungen kommen nicht vor, ans dem einfachen Grunde, weil sich der französische Soldat in seinem auerzogenen Gefühl der Gleichheit aller und in seinem durch und durch demokratischen Sinn nicht schlagen läßt. Der fran - zösische Soldat wirb in gewisser Beziehung von seinem Vorgesetzten geradezu gefürchtet. Schon 1868 schrieb General Trochu in seinem berühmten Buche über das französische Heer: Der deutsche Soldat gehorcht gern aus angeborenem Gehorsam, der französische gehorcht nur mit Schimpfen, und gut sei es, wenn die Offiziere gewisse Dinge übersehen. Der fran - zösische Soldat hat bei Beleidigungen das Recht, den llnteroffizier zu fordern. Er würde bei körperlicher Mißhandlung sofort zum An - griff auf den Vorgesetzten übergehen." Einem Gegenartikel gegenüber blieb ber Ver - fasser bei seiner Behauptung, baß im französischen Heer teine Mißhandlungen Vorkommen, und schloß seinen zweiten Artikel: „Seit der großen Revolution nnb seit bet Verkündigung der Menschenrechte fiihlt sich der französische Soldat als vollständig gleich - berechtigt und es ist deshalb auch seine Behandlung eine andere, vorsichtige. Würden solche Miß- hanbluiigen Vorkommen wie bei 11118, so Würben ganze Truppenteile bett Gehorsam b|ei weigern, wie dies ja in den letzten Jahre» vockaiu« flerillfl,tem Anlaß in Frankreich mehrfach De» Herrschaften gegenüber dürfe» Lakaien nicht sagen, tvas sie denke», wen» sie nicht riskieren wolle», davon gejagt zu werden, um so ungenierter machen sie in der Bedietttenstube ihrem Herzen Luft. Und bürgerliche Blätter, die im politischen Teil gegen schreiende Mißstände des herrschenden Systems besten Falles nur sehr verklausnliert und in gedämpfte» Tönen anfzi'treten tvagen und noch dazu ihre Gut- gesinntheit durch Schimpfereiett auf die kein Blatt vor den Nkund nehmende Sozialdemokratie boknmentieren, machen manchmal im nnterhalteuden Teil, wo das direkte Klassen- und Parteiinteresse ihnen keine» Zwang anferlegt, ans ihrem Herzen keine Mördergrube und lassen sich freimütig gesunde Aeußerungen entschlüpfen, welche zeigen, daß die Erbärmlichkeit ihrer politischen und sozialen Kritik nicht vom Mangel an Einsicht herrührt, sondern ans Feigheit und Rechnuugsträgerei, sei es gegen Re - gierung und Behörden, sei es gegen die Magnaten des Kapitalismus. Wir haben diese Beobachtung schon öfters ge - macht und so kürzlich wieder bezüglich der Debatten über Soldat enmißhandluu gen, wo die Nalional- liberalen im Reichstage und in der Piesse mit den Junkern um die Welte über unsere Fraktionsr-bner herfieleu mit der schoflen Unterstellung, es sei ihnen nicht ums Besserwerden zu tun, sondern mir darum, zu Hetzen und aufznreizen. lind kurz darauf brachte die „Kölnische Zeitung“ in ihrer Sonntagsbei - lage einen Artikel über „Pariser Dienstboten", worin konstaliert wird, daß körpeiliche Züchtigungen bei denselben man dürfe wohl sagen ausgeschlossen seien, und der bmin recht verständig sorlfnhrt: „Die Züchtignng eines erwachsenen Menschen ist nicht nur eine Beleidigung des einzelnen, sondern eine häß - liche und kränkende Beteidignng gegen die ganze Gesellschaft. Die französischen Blätter registrieren die in Deutschland vorkommenden Fälle Dienstboten- und Militäunißhanblnngeii trinmphierrnder Gcnnnigkeit unb tadeln Weniger bie Roheit des Zücht igers als feigen Bedienteiisin» bes Gezüchti; Deutschland und Frankreich. Siid-St. Pauli bei Carl Lementzow, Davidstr. 36. Nord-Tt. Panli, Eimsbüttel, Lantzeufelde bei Carl Dreyer, Margarethenstr. 48, Limsbüttel. Hoheluft, Eppendorf, Eroh-Borstel und Svitttcrhude bei Ernst Großkopf, Lehmweg 51, Eppendorf. Barmbeck, Uhlenhorst bei Theodor Petereit, Vachstr. 12, Barnibeck. Tt. Eeorg, Hohenfelde, ivorssfelde, Hamm, Horn unb Schiffbcck bei Carl Ortel, Vaustr. 26, Borgfelde. Hammerbrook, NotenburgSort, Billwärdcr und Peddel bei Nud. Fuhrmann, Cchmabenstr. 33, Hammerbrook. Eitbcik, Wandsdeck und Hinschenfelde bei Franz Krüger, Sternstr. 36, Wandsbeck. Altona bei Friedrich Ludwig, Vürgerstr. 118, Altona. Ottensen, Bahrcufeld bei Johannes Heine, Vahrenfelderstr. 140, Ottensen. daß sie dabei „freisinnige“ Komödie spielen. Scharfmacher - „Imponderabilien". Echte Scharfmacherarbett ist ein „Imponderabilien“ überschrie - bener Artikel im Zentralblatt ber Walzwerke (Organ für die Interessen der deuychen Eisen- und Melall-Großindiistrie). Einleitend preist derselbe den Stahlwerk-verband, der eine „ungeheure Be - deutung“ habe. Es fomnie weniger daraus an, ob der neue Verband die Preise für dieser oder jenes Produkt um einige Pfennige heraussetze ober nicht Der moralische Eindruck, daß Emigkeit und Freden verbürgt feien, daß dem Auslande gegenüber ein festes Bollwerk geschaffen werde, und daß die PreiSschleuderei und der sinnlose Wettbewerb aushörteu, sei „Millionen über Millionen“ wert unb entscheibe über die Zukunft unserer wirtschaft - lichen Entwicklung. Dann aber kommt bie Unzufriedenheit zum Ausdruck. Zunächst wird die Abänderung d e S B ör s e n g e s e tz e S über den Entwurf hinaus als durchaus notwendig bezeichnet. Als Jmponderabilim möchte der Artikel auch die Strömnuge» eiuschätzen, welche durch die schwer begreifliche Verzögerung der Verhandlungen über den A b s eh l uh neuer Handels - verträge entstauben seien. Am 14. Dezember 1902 sei der neue benlsche Zolltarif angenommen worben. Nach ben jetzt vorliegende» Nachrichten werbe et auch diS zum 1. Januar 1905 »och »icht in straft treten, unb an eine Verständigung mit denjenigen Staate», die für den deutschen Außenhandel an teiter Stelle ui Betracht kommen, fei in absehbarer Zeit »och nicht zu denken. Die daran» refiiftiercnbe Ungewißheit, in der sich beute jeder AiisfithrdSiidler, ja, streng genommen jeder Unter - nehmer Überhaupt befinde, fei das tmponberable Moment, das wie ein Bleigewicht den Fortgang jeder gedeihlichen Entwicklung anfhalte. Daß die wasserwirtschaft - liche Vorlage, auf deren Zustandekommen man einstmals so große Hoffnungen gesetzt batte, in eiltet kläglich verstümmelten Fotin endlich zutage komme, sei ebenfalls ein Moment von stark berftimmenber unb ent - mutigender Wirkung, obwohl mau auch hier ben ent - standenen Schade» ziffernmäßig schwerlich werbe bestimmen sönnen. Aber die Hauptsache fonnnt ant Schluß. Da helfet eS: „So beobachten wir auf wirtschaftlichem Gebiete eine Reihe von Imponderabilien, unter denen eigentlich nur bie vom StablwerkSverbaude ausgehende straft als för - derlich unb nutzbringend bezeichnet werben samt. Dieser fördernben Strömung aber laufen zahlreiche Gegen- sttömunge n entgegen, von denen mehr als eine kräftig genug ist, um den io wünschernverteu Erfolg jener Einzelkraft aufinheben Dopst It fühlbar aber mache» sich naturgemäß auf sozialem Gebiet die Jm- ponberabilien beweisbar. Der Pla» eines gemein- ja tue n deutsche» Arbeitgeberverbandes hat bi? auf weiteres vertagt werde» müsse». ES scheint, baß doch die Notwendigkeit einer gemeinsame» Abwehr der ll in st u r j p a r t e i e it in Unternehmer« kreisen weder »ach ihrer politische», noch nach ihrer wirtschastliche» Seite genügend ersannt ist. Eigentlich hätten wohl gerade die letzten Vorgänge im Ruhr- bezirk den Arbeitgeber» ein Menetekel fein könne». Man hat gesehen, wie jeder Anlaß benutzt wirb, um Unfrieden und Haß auSzusäe». Selbst die not - wendige Konzentration innerhalb b e 6 Kohle »synbikates hat den Agitatoren Grund gegeben, ihr verderbliches Handwerk mit ver - doppelter straft anfzttnehmen. Daß aber das Ardeit- gebcrtnni von feiten der Regierung wenig ober nichts zn erwarten hat unb ganz auf sich selbst an - gewiesen ist, bars in einer Zeit nicht zweifelhaft scheinen, bereit Signatur die unausgesetzte und fcheinatifche Be - tonung des „Schutze? der Schwachen" bildet. Ver - geblich haben sich erst jetzt Wieder alle maßgebenden Stellen, darunter auch ber Teutsche Handelstag, gegen bie Art unb Weise gewanbt, in der matt nunmehr auch die k a u f m ä n n i s ch e 11 A n g e st e 111 e» zu „schützen“ beabsichtigt. Alle Anstreiigungen blieben vergeblich. Die Imponderabilien tragen auch hier den Sieg davon, unb alle logischen Argumente, alle Zahle» unb Date» müsse» ihrer Atacht gegenüber schweigen. Die Arbeitgeberschaft muß sich bewußt bleiben, mit einem wie mächtigen unb in seiner Unsichtbarkeit hoppelt gefährlichen Gegner sie ev zu tun hat. Nur ein ganz einmütiges, zielbewußtes unb kraftvolles Handeln kamt hier baS drohende Unheil, wenn nicht verhüten, so doch wenigstens anfhalleit." So das Organ für die Intereffen der deutschen Eisern- und Metallindustrie. ES ist ungemein charakteristisch, daß dasselbe geradezu höhnst oll stotu „Schutze der Schwachen“ durch die Gesetzgebung spricht, während daS Großkapital, zumal tut Ruhrgebiet, mit äußerster Rücksichtslosigkeit zahlreiche Ekistenze» vernichtet. Wenn diese streife bie Entscheidung in bet Gesetzgebung allein hätte», so würden sie bie v o 11 st e k^a p 11 a l i st i s che Willkürherrschaft, bie absolute Unterdrückung der Schwachen, bie Vergewaltigung der Arbeiterklasse gesetzlich begründen. sich auSgesprocheit habe. Schon an- ben bentlichen Er - klärungen bes Reichskanzlers geht hervor, daß diese An - gabe unmöglich richtig sein saun, da im Bundesrat die Aushebung deS Paragraphen 1 weder vorgeschlagen noch abgelehnt wurde. Das Gerücht scheint dadurch ent - standen zu fein, daß bei der fraglichen Beratung des Bundesrats übet alle diejenigen auf bas Jestiitengefetz »ichen Gesetzesvorlagen verhanbelt würbe, die nach nnahme durch den Reichstag »och unerledigt ge - blieben wäre». Es sind dies die Gesetzentwürfe anS den Jahren 1895, 1897 »11b 1899, von beiten ber eine die Aufhebung des ganzen JefnitengefegeS, die atibercn die Aufhebung des § 2 juut Gegenstände hatten. Der letzte Gesetzentwurf sand durch Annahme Erledigung, bet andere Entwurf aber, über ben, ba er einmal zur Beratung gestellt war, schon aus formellen Gtünben abgefhnimt werden mußte, wurde abgelehnt, und zwar, wie wir hören, mit sämtlichen Stimme n. Eine besondere Abstiuuming über § 1 fand überhaupt nicht statt, auch lag für eine solche kein Anlaß vor, ba der BundeSrat lediglich zu dem vorliegenden Entwurf Stellung zu nehmen hatte Daß der BundeSrat den Entwurf auf Aufhebung deS ganzen Gesetzes einstimmig ablehnte, bürste auch diejenigen beruhigen, bie bisher be - sorgte», daß dem § 2 auch § 1 bald nachsolgett werbe.“ Die jesuitensürchtigen „Liberalen“ werden sich auch nach dieser Darlegung kaum so bald beruhigen. Sie fühlen ben Stachel heraus, der, Wie wir schon früher barlegten, in beut Beschluß liegt: DaS Entgegen - kommen gegen bas Zentrum unb die An - erkennung seiner Machtposition. Daß diese gerade durch den „Kulturkampf“ begründet worden ist, darüber mag jetzt auch manchem stitlturlämpfer ein Licht aufbämmern. Um so größer der Zorn, denn niemand läßt sich gern an feine eigenen Sünden erinnern. Von der Weltbnhne. Den Kampf gegen die Tozialdcmokratie anf- zugcben unb sich um so entschiedener beut St a mpfe nach rechts zu wibnien, hat, wie wir gestern mit - telsten, der Abgeordnete Schrader als den Aufgaben des Liberalismus entsprechend erklärt. Die „Freie deutsche Preye („Freisinnige Zeitung“) übt Kritik au bett Aus - führungen «chraberS. Sie ficht dessen Verwerfung beS staiiipteS nach zwei Fronten scharf an: „lieber den Hansen geworfen wird ganz unb gar bie Freisinnige Vereinigung werben, Wenn sie bei den Wahlen ben stampf nach links mifgtbi. Slbg. ©cßraber selbst unb seine Freunde würben Iflngfl schon im ersten Wahlgang in Anhalt über den Haufen geworfen fein, wenn sie nicht ben stampf »ach Met Fronten unb bei der Stichwahl sogar nur gegen bie Sozialdemokratie mit Unterstützung ber Rechten ge - führt hätten.“ ” Dann wendet sich daS Richtersche Blatt gegen Schraders Bemerkung, wenn die Sozialdemokratie deut Liberalismus beistehe für Bildung, politische Freiheit gegen wirtschaftliche und gewerbliche Unfreiheit, Ungerechtig - keit im Steuerwefc» unb dergleichen, so nehme der Liberalis - mus damit fozialdentokratische Bestrebungen nicht auf- .Run, bie Art, Wie bie Sozialdemokratie im Reichstag „dem Liberalismus beisteht“, ihre stampfmethode ihre systematischen Uebertreibungen in Forderungen, nur im Interesse der Agitation gegenüber bett Liberalen, ist in ber Regel mehr geeignet, die Verwirklichung liberaler Bestrebungen zu hintertreiben, als sie zu förbern “ $asistbefaiintlicb eine alte six» Idee beS Herrn Richter, bie sich auf feine Anhänger übertragen hat Diese „Freisinnige»“ Wolle», wie ihr Organ verkündet' ben stampf gegen die Sozialdemokratie unter allen Umstände» geführt wissen .Tagtäglich wird jetzt seitens der Sozialdemokratie der bürgerlichen Gesellschaftsordnung der ,.H a n d s ch » h dm geworfen“. Dafür fehlt freilich den Herren Barth unb schraber jedes Verständnis, sie wählten, sich wr chre tatsächliche Uinschmeichlnng unb Begünstigung fhL.'Ä“® c S„ cnn,Qrl abzufinden mit theoretischen Vorbehalten für bie Bekämpfung in der Zu- funft. Dabei sehen sie den Wald vor Bättmen nicht, haben keinen Blick dafür, wie die Sozialdeuiokratie plan - mäßig und fystemaltsch sich ihre Zukunft vorzubereiten und zu organisieren sucht. Gewiß, ben Komps nach zwei Fronten zu führe», ist für ben Liberalismus AnS beut Nuhrkohlciitevicr erhält bie „Franks. Ztg.“ bie Zuschrift eines Fachmannes, in Welcher als Ausgleichsmittel gegen die durch daS S t i 111 i e g e i* von Zechen drohenden Gefahren eine Verbesserung bet Beförberungs mittel verlangt wirb ES soll ben Bergleuten baburch ermöglicht werden, ihre Wohn - stätte zu behalten und doch auf entfernteren Grube» Arbeit anzunehmen. Die Ziischrist besagt barübet: „Der Schiverpuukt bei allen Maßnahmen ist darauf zu legen, baß ber Grund- nnb Gebäubebesitz in ben beteiligten Ortschaften vor Entwertung geschützt wird. TaS sann Weber ein praktisch un - ausführbarer Betriebszwang auf Grund bes § 65 deS Berggesetzes, noch bie Gewährung von Abfindungen für bie entsteheube Wertvernunberung herbeiführen. ES er - scheint uns dies Ziel vornehmlich dadntch erreichbar, daß mau durch ungesäumte Ergänzung deS Straßenbahn netzeS insbesondere der an - sässigen bergmänui|d)eu Bevölkerung Arbeitsgelegen - heit in weiterem RodinS von ihrem Wohnsitze schafft, sei eS im Bergbau, sei cB in anderen Erwtrds- zweigen. ES trifft sich besonders günstig, baß in ge - ringer Entfernung nördlich ber in Frage kommenden Zeche» im streife Hörde mehrere in rascher Entwicklung begriffene Bergwerke belegen sind, bei denen nach AnSdau des NetzeS unter Einführung eines den Anfahrtzeiten entsprechenden Straßenbahnbetriebes noch zahlreiche Ar - beiter Beschäftigung finden können. Mit dieser Maß - nahme wird der jetzt auf ben altanfäfstgen Bewohnern ber Ortschaften lastende Druck behoben, der durch die Unsicherheit über bie Zukunft der sie beschäftigeubeu Werke entstauben ist. Diese Ansässigen können somit, wenn auch ihre ErwerbSbebingnngen zum Teil sich ver - schieben werben, im übrigen in ihren altgewohnten i'ebcuSbebittgungen verharren , der Grund und Boden und ihre Anwesen werden ber drohenden Wertverminde - rung entzogen. Damit wirb eS gelingen, einem staats- Wirtschaftlich wie politisch gleich bedenklichen Zustande vorznbeugeu, indem zugleich bie Gemeinwesen unter Er - haltung einer leistungsfähigen Einlvohneischaft von einer Erschütterung ihres Haushalts bewahrt bleiben.“ Der Vorschlag ist ohne Zweifel gut gemeint. Die Erfahrung lehrt, daß Arbeiter selbst längere Eiseubahu- fahrten nicht scheue», um zu ihren Arbeitsstätte» z» ge - langen. DaS aber ist in bet Regel die Folge von Wohnungsnot und W 0 h n » n g 8 b e 11 c u c > rang. ES erscheint sehr fraglich, ob ein solcher Verkehr sich auf die Dauer dort erhalten kann, wo diese Grund- bebinguiigen nicht vorliege». Jedenfalls Würben neu ä u w a n b e t n b e Arbeiter sich Wohnungen in ber Nähe der Güter suchen. Der Rückgang, Der duich bie Zecheti- politik betroffenen Geineiube ließe sich durch die empfohlene BerkehiSförderung vielleicht verlangsamen, aber nicht be - seitigen, jedenfalls Wäre ber Gemeinde zunächst daS Wachstum a b g e f <6 it 111 e n. Aber bie Werttninberung ber Wohnungen ber Berg - leute trifft nur eine Seite bcS ungeheuren Schadens, den bie unselige Proflthascherei bcS Kapitals hier an» zurichten sich aiffchickt. In jedem Industriezweige kann die Ausgabe rückstäudiger, ungeitfigeub leistungsfähiger Betriebe und deren Ersetzung durch technisch hochent - wickelte Betriebe als Fortschritt gelten. Beim Bergwerks- betriebe ist aber bie Einstellung desselben gleichbedeutend mit Preisgabe der Bodenschätze, die für die nationale Volkswirtschaft von unersetzlichem Werte sind. Und nur deshalb, weil nicht genug Profit für bie Besitzer der Bergwerke dabei herauSspringt. Da glaubt man ebenso gewissenlos die Interessen der Arbeiter wie bie der gesamten Volkswirtschaft schädigen zn dürfen. Der Leipziger Acrztrstreik beschäftigte am Donnerstag bie sächsische zweite Sommer. StaatSuiinister v. Metzsch ivieS, wie bas „B. T.“ meldet, die Angriffe ber Aerzte auf die Regierung und streishauptmanuschaft zurück, st r e i SI) a 11 p t m a u n von Ehrenstein habe v ö 11 i g g e s e tz li ch gehandelt. Die von ben Aerzten zur Turchdrückung ihrer Forde- ruitgni gewählten Mittel seien nicht empfehlenswert. Die Möglichkeit ber freien Aerztewahl sei überhaupt sehr fraglich. JebensallS könne sie nur reichSgesetzlich eiuaeführt werden. Die Regienmg habe bie Leipziger städtische Behörde aus - gefordert, darüber zu berichten, ob die Anzahl der Aerzte vom 1. April ab ausreichend ist. Sei dies nicht der Fall, so müsse die Regierung allerdings nach Maßgabe des Gesetzes einschreit>n Aber jedenfalls würde» bann die Krankenkasse» bie F imilieubeljaiibliing ihrer Mit - glieder streiche» müssen. Abgeordneter Brückner- Leipzig sprach sich energisch für die Forderungen ber Aerzte aus. Abgeordneter Günther suchte auf Grund reichen Materials de» Standpunkt der Kaffe» z» recht - fertigen. I» welch verlogener Weise der stampf von den Gegnern der in berechtigter Abwehr sich befindenden strankenkaffe» geführt wird, erhellt aus einer Darlegung ber „Dresdner Nachr.“. Da wirb zunächst behauptet, es fei feststeheube Tatsache, daß „bie Sympathie» ber natiottalgefinntrn und ffaalSerpaltenben öffentlichen Meinung im Reiche sich durchaus auf selten der Aerzte befinden“. Deshalb könne diese „öffentliche Meinung“ sich nicht damit befreunden, baß „bie staat - lichen vehörben neuerdings hier und da Neigung verspüren, mittelbar oder unmittelbar zu Gunsten bet Kassen in ben Kampf einzugreifen“. DaS Kölner Bei - spiel, wo bie Behörden einfach bie auf gesetzlicher Basis von ber Kaffenverwaltung geschloffenen Verträge umgangen hat, wirb als nachahinenSwerteS Beispiel empfohlen unb über „allzu strenge formale Korrektheit“ ber Leipziger Behörde geklagt. Wenn eS sich um die Interessen b e S G e 1 b s a ck S handelt - - und daS ist daS alleinige Interesse der Aerzte in diesem Streit —, daun dürfen die Behörden nach kapitalistischer Logik eS mit der formalen Korrektheit nicht allzu genau nehmen Zu beut Zwecke wird der Versveh acmacht, den stampf völlig auf daS politische Gebiet zu schi.be». ES wirb gesagt: „An sich erscheint ja zweifelsohne ein bchörbüchei Standpunkt, ber zwischen zwei kämpfenden »inleien fe lange als möglich bie staatliche Objekii v i t ä 1 wahren will, nicht von vornherein als iinbegniubef Dabei darf man inbeffeii nicht außer acht lassen, daß es Verhältnisse gibt, die sich dermaßen zugespitzt Haden, baß sie eine völlige Neutralität der akßörbcn in ber Praxis, bie ja sehr oft mit ber Theorie in Konflikt gerät, zur tatsächlichen Unmöglichkeit machen. So ist es auch mit dem stampfe bei Aerzteschaft, ber sich in Wirk - lichkeit zu einem Ka tu p fe g e g e n d euTerr 0 ristuuS der Sozialdemokratie überhaupt aitsge. stalle! hat und deshalb von allgemein staatSerhaltenben GesichlSpmikte» aus beurteilt werben muß Die amt« lichen streife werden sich auf die Dauer nicht der Pflicht entziehen können, diesem besonderen politische» M 0 me»t e in der är z 11i ch enBe w e gun g gerecht zu werden unb danach ihr Verhalte» cinjuridjten. Die Zeit ist reif für die ernstliche Erwägung ber Frage, ob das staatserhaltenbe Interesse es noch länger vertrügt, den Ortskranken» Der Lotteriegefeir.Yntlvurf, ber bei» preußischen Abgeordnetenhaufe zngegangen ist (f. unter Neueste Nachrichten in gestriger Nummer uns. Bl ), betrifft bie Bestrafung d e S Spiels in außerpreußifdjen Lotterien unb deS Vertriebs von Lose» außer« preußischer ober solcher preußischer Lotterie», bie nur für einen Teil ber Monarchie erlaubt sind. Er hat folgenden Wortlaut: § 1 Wer in außerpreußischen Lotterien, bie nicht im Königreich Preußen zugelaffen finb, spielt, wird mit Geldstrafe bi® zu jK. 600 bestraft. § 2. Wer sich dem Verkauf ober ber sonstigen Ver - äußerung eines Loses, eines LoSadschnitts ober eines Anteils an einem Lose oder LoSabschnitte ber in § 1 bezeichnete» Lotterie» unterzieht, insbesondere auch, wer ein LoS, einen LoSabfchnitt oder einen Losanteil dieser Art zuni Erwerbe anbietet ober zur Veräußerung bereit hält, wirb mit Geldstrafe bis zu * looo bestraft. Die gleiche Strafe trifft denjenigen, welcher bei einem solchen Geschäfte ober einer solche» Handlung als Mittelsperson mitwirkt. Ist die Zuwioeihaiidlung durch eine Person begangen, welche den LoShsnbel gewerbsmäßig betreibt, oder bei ihm gewerbsmäßig Hülfe leistet, oder ist sie durch öffent - liches AuSlege», Ausstelle» oder Aushängen oder durch Versende» eines Loses, eines LoSabschnitteS, eines Be - zugsscheines, eines AitteilfcheineS, eines Angebotes, einer Anzeige oder eines Lotterieplanes ober burch Ginrücken eines Angebotes, einer Anzeige ober eines LotterieplaneS in einer in Preußen erscheinenden Zeitung erfolgt, so tritt Geldstrafe von M 100 bis zn jH 16oO ein Jede einzelne Verkaufs- oder Betriebshaudlnng, »ameittlich jedes einzelne Anbieten, Beieithalien, Auslegen, Aushängen, Versenden eines Loses, eines Losubichnittts, eines Bezugsscheines, eines Anteilscheines, eines Angebotes, einer Anzeige oder eines Lotterieplaues wirb als besonderes selbständiges Vergehen bestraft, auch wenn die einzelnen Handlungen zusammenhängen und auf einen einheitlichen Versuch deS Täters ober Teilnehmers zuriickznsühreu finb. § 3. Wer, nachdem er wegen eines der in § 2 be - zeichnete» Vergehen rechtskräftig benirteilt worden ist, abermals eine dieser Handlungen begeht, wird in den Fällen beS § 2 Abs. 1 mit Geldstrafe vo» A 100 diS JU 1500, ui de» Fälle» des § 2 Absatz 2 mit Geldstrafe vo» M. 200 bis >L 2000 bestraft. § 4. Jeder fernere Rückfall nach vorausgegangener lechtskräitiger Bernileiluug im ersten Rückfälle zieht Geld - strafe von .H. 300 bis zu 3000 »ach sich. § 5. Die Bestimmungen der §§ 3 unb 4 finden Anwendung, auch wenn die früheren Geldstrafen noch nicht oder nur zeitweise gezahlt oder ganz oder zeitweise erlassen sind; sie bleiben jedoch ausgeschlossen, wenn seit der Zahlung oder dem Erlaffe der tttzien Geldstrafe oder der Veibüfeung der an ihre Stelle getretenen Freiheits - strafe bis zur Begehung der neuen Zuwiderhcmdlmig drei Jahre verfloffen find. § 6. Wer Gewiunergedniffe ber in § 1 bezeichneten Lotterien in einer in Preuße» erscheiueube» Zeitung ver - öffentlicht ober durch öffentliches Auslegeu, AuSstelleu ober Aushängen besannt gibt, wird mit Geldstrafe bis zu -H. 50 bestraft. Gehört der Täter oder Teilnehmer zu den in § 2 Abs. 2 bezeichneten Personen, so tritt Geldstrafe von M loo bis zu JL 600 ein. 8 7. Den anfeerpreufeischen Lotterien sind alle außer - halb Preußens veranstalteten Ausspielungen beweglicher oder unbeweglicher Gegenstände gleich zu achten. § 8. Die Strafbestimmungen in bett 2 bis 5 fiitbcit bei außerpreußischen unb preußischen Lotterien unb Ausspielungen, welche nur für einen Teil ber preußischen Monarchie erlaubt worden finb, in beut von der Genehmigung nicht umfaßten Teile der Monarchie entsprechende Amveiidung. § 9. Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1904 im ganze» Umfange bet Monarchie in straft. Gleichzeitig wirb mit biefem Tage baS Gesetz über baS Spiel in anßerprenßi- schen Lotterie» vom 29. Juli 1885 außer straft gesetzt. Der Entwurf ist beraiilaßi worben bntch die immer stärkere Abnahme der Erträge der preußischen stlaffeu- lotterk infolge ber Erhöhung der Stempelgebühren. Außerdem wird eine Schädigung der preußischen stlaffen- lotterie erblickt in beut wachsenben Angebot nußerpreußi« scher Lose in Preußen. In der Begruubnug wirb her - vorgehoben, baß daS preußische Gebiet mit Angebote» fremdet Lose überschwemmt werbe. Auch werde bie Spiellnst in ben mannigfaltigste» Formen angereizt. Die wenigsten Fälle biefet unlauteren Gebarung ge - langen zur straft echtlicheu Verfolgung; die ©trafen fallen häufig nur wenig fühlbar a»S. Auch die GetichlSpraris genüge nicht. Es ist in bett letzten Iahten von Juristen unb auch in gerichtlichen Urteilen ber Standpunkt ver - treten Worden, daß es unzulässig fei, für Bundesstaate» das Recht geliettb zu mache», das Spiele» tu ben Lotterie» anderer BunbeSstaatcn zu verbieten und mit Strafe zu belegen. Im ReichS- sttafrecht finbet bieft Praxis ihre Begrünbung nicht; eS enthält vielmehr eine einheitliche Regelung ber Frage beB Glücksspiels, die Verbote ber in Rede stehenden Art grundsätzlich ausschließt. Von diesen Erwägungen aus - gehend hat u. a. kürzlich das Elberfelder Land - gericht derartige landesgesetzliche oder im Verorbnungs- wege erlassene Urteile für ungültig erklärt. Der Staat, ber nicht davon kaffen zu sönnen glaubt, bie Spielwut des lieben Publikums attsznbeitten, ber also daS Lotteriespiel an sich'als zulässig ancrfeinit, hat logisch kein Recht, baS Spielen seiner Landesangehörigen für sich zu monopolisieren. Entweder das Spielen an 18» Jahrgang LamvurgerEcho.