Nr. 27L. Zonnta^, den 22. November IDOS. Jahrgang. Hamburger Echo. Da« .Hamdnrfter aiipt. unb Residenzstadt Berlin, auch in Zukunft bie großen Ausgaben kommunalen und staatlichen VoureartrschreitenS in Treue, Getvissenhaftigkeit unb Kraft erfüllen werden. Unb tveiter Heye ick das feste Vertrauen, daß bas Banb berTreue unb Zuneigung, welches in unserem Vaterlands von Alter? her König unb Bürgerschaft, F ü rst unb Volk so eng v erbinbet, sich immerbar als unter re i'jbar erweisen wirb Wenn nach ben Worten des Preuhenliebes nicht immer Heller Sonnenschein leuch ten kann unb es auch trübe Tage geben muß, so sollen auf. fteigenbe Wolken ihre Schatten niemals tren n c n b zwischen ni i ch unb mein Volk werfen. Zur Erinnerung an die heutige Feier unb als Zeichen meines Wohl wollens bocke ick ber Stadl Berlin mein Bild verlieben, welcher Ihnen später gugeben wird. Gott schütze meine Haupt, unb Resibenzsvabt Berlin." Für die Berliner Freisinnigen werden nun wohl alle „Schotten" der letzten Wochen beseitigt sein. TaS flutomobilflrfcB. Unter Führung des von Wilhelm II. protegierten kaiser- liehen Automobilklubs haben bie Pfleger des Protzen- fportß sich zum Protest gegen das geplante Auiomobilgesetz, bas d'e Haftpflicht der Automobilbesitzer für ungerichteten Schaden regeln soll, zusammengetan. Die.Herrschaften wollen sick bas Privilegium, bie Landstraße unsicher zu machen, nicht durch Ansprüche an ihren Geldbeutel beeinträchtigen lassen. ES ist ersreulick, daß demgegenüber die Presse, vielleicht mit Ausiiahme einiger Sportblätter, einig ist gegen den Automobilunfug. Sogar dir ..Kreuz-Ztg." nimmt entschieden Stellung gegen das Unwesen und bc bauert daß dag .g- n .11 ’Ctum 1 rüber oorg-gongc > rivrcxi. sei und auch die neue Gesetzesvorlage noch bie wünschenswerte Schärfe vermissen lasse. In einer Zuschrift an ba* Blatt wirb von ber steigenden Verbitterung gegen bie Automobilraserei ge sprachen und gesagt: „Es ist ivahrlich nur geeignet, diese Verbitterung — wenn es möglich wäre — noch zu steigern, wenn man es im Gegensatze zu der östereichiscken Gesetzgebung bei uni unternimmt, bem Reichstag einen Entwurf voczulegen, in welchem unter Durch, bredntng aller sonst geltenbcn unb allgemein anerkannten Rechts grundsätze ber Anspruch be5 Verletzten nicht von ber Höhe seines Dckabens, sondern von willkürlich normierten Höckstbeträgen begrenzt wird: eine einseitige Begünstigung ber Schuldigen, regelmäßig der Hohen und Reichen, und eine durch nichts zu recktsertigende Rechtlosstellung de* uw schuldig Verletzten, für bie es schwer sein bürste, in der Ge - schickte ber Gesetzgebung aller Zeiten ein Gegenstück zu sinben.' Dazu bemerkt bie Redaktion: „Wir geben dieses Stimmungs bilb hier wieder, weil es ohne Zweifel die Ansicht weitester Kreise unseres Volkes wiederspiegelt. Wenn nach ber Begrünbung bet amtlichen Vorlage bie Zahl ber Unfälle sich in bemfelben Ver- hältniffe vermehrt wie die Zahl der Fahrzeuge, wenn in bem Jahre vom 1. Oktober 1906 bis dahin 1907 in Berlin auf je 100 Kraftfahrzeuge mehr als 106 Unfälle gekommen finb, so zeigt das, baß Polizei und Gesetzgebung ihrer Aufgabe nicht gerecht geworden finb. Die Rücknck: auf Leib unb Seele der Bevölkerung muß unbedingt mit ber Rücksicht auf bie Entwicklung eines aus ficktSreicken Verkehrsmittels unb auf die Automobilindustrie mehr in Einklang gebracht werben, mag man auch zugebcn, baß ganz ohne menschliche Cpfer umstürzenbe VerkehrSneuerungen dieser Art sich leider nicht durchführen lassen. Es ist im Der gleiche zu früher kein Ruhmestitel der heutigen Ge- ’cggebung, daß sie dieser Materie immer noch nicht Herr geworden ist. Fm Dezember 1835 wurde die erste deutsche Eisenbahn von Nürnberg nach Fürth eröffnet, im Jahre 1838 die erste preußische Eisenbahn von Berlin nach Potsdam, unb schon vom 3. November beSselben Jahres datiert daS musterhafte preußische Eisenbahngesetz, das, ein Denkmal vorauSsckauenber Geseygebuiigskunst. in allen seinen wesentlichen Teilen noch jetzt besieht. Damals hat man eS nicht für erforderlich gehalten, für bk Regelung bet Schadenersatzpflicht erst bie Statistik bet Verunglückungen abzuwarten. Man hat auch in bet bamaligcn kapitalarmen Zeit nicht geglaubt, bie Lebensfähigkeit ber mühsam funbierten Eifenbahngefellfchaften zu unterbinden, wenn man sie in Bezug auf bie Höhe von Schabenersatzansprüchen bem gemeinen Rechte bes LanbeS unterwarf. Mögen bie Be - ratungen im Reichstage bazu führen, bie gesetzliche Regelung deS Automobilverkehrs nun enblich zu einem befriedigenden Abschluß zu bringen Wir glauben, daS entspricht auch dem Interesse deS Automobilwesens selbst, denn eine weitere HmauS zögerung würde nur dazu sichren, die dem Automobil feinbliche Stimmung immer mehr zu verschärfen, unb bann kann allerbingS bie Gefahr entstehen, daß bie Gesetzgebung zu übereilten unb ungerechten Schritten sich hinreißen laßt." Ter Arbeiterinnenschn« Die Kommission für bie große GewerbeordnungS- nobel le setzte am Freitag bie zweite Lesung fort. Von kon» fervativer unb nationalliberaler Seite wurde beantragt, bei be - sonderer Häufung der Arbeit Ausnahme über die vorgeichricvene Arbeitszeit für Arbeiterinnen an 60 Tagen im Jahr zuzulassen. Tie Kommission hatte, einem sozialdemokratischen Unterantrag entsprechend, solche Ausnahmen auf 40 Tage im Jahr beschrantt. Unsere Genossen nahmen ihren Hauptantrag aus der ersten Lesung wieder auf, bie Ausnahmen nur an 80 Tagen zu gestatten. ES würben jedoch sowohl die Anträge unserer Genossen wie bie Per- schlechterungsanträge abgelehnt, obwohl für letztere bie Regierung*. Vertreter entfchieden eintraten. 'Jcad) 8 199 a ist ber Bundesrat ermächtigt, eine Reihe von Ausnahmen zuzulafien für Gewerbezweige, in denen bie Verrichtung der Nachtarbeit zur Verhütung des Ver- derbens von Rohstoffen ober beS Mißlingens von Arbeitserzeugnissen btingenb erforderlich erscheint. Dazu soll nach der Regierungsvorlage auch die elfftünbigc Ruhezeit der Arbeiterinnen gehören; nach dem Kommissionsbeschluß erster Lesung sollen hierbei Ausnahmen nicht zulässig sein. Hiergegen erhob der Vertreter ber braunschweigischen Regierung Bebenken i,n Interesse ber Konservensabrikation. Den KommissionS- heschluß erklärte er für unannehmbar. Da ein formeller Antrag noch nicht ooriaa, wurde die Abstimmung hierüber bi« zur nächsten Sipung ausgesetzt. Der Antrag unserer Genossen auf gesetzliche Sicherung eine« SOprozentigen Lohnzuschlages für Ueberftunben. ber toieber eingebracht ist, würbe vorläufig zurückgestellt. Bei I 154 wurde vom Zentrum folgende Resolution eingebracht: Der Reichstag wolle beschließen: Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, mit dem Inkrafttreten de* Gesetze* über bie Abänderungen bet Gewerbeordnung einesttorbnung zu